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HOCHSCHULE/1703: Verfassungsgericht stützt Forderung nach wettbewerbsfähiger Professorenbesoldung (idw)


Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - 14.02.2012

Verfassungsgericht stützt HRK-Forderung nach wettbewerbsfähiger und attraktiver Professorenbesoldung


Die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Prof. Dr. Margret Wintermantel, heute nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung von W2-Professorinnen und -Professoren in Hessen:

"Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht mit seinem Urteil die Bedeutung der Arbeit unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die hohen Anforderungen an die Professorinnen und Professoren und der Rang ihrer Aufgaben werden anerkannt und hoch bewertet. Daraus ergibt sich für das Gericht die Forderung nach einer wettbewerbsfähigen Besoldung, wie sie auch die Hochschulrektorenkonferenz seit langem vertritt.

Die HRK ist überzeugt, dass der Weg hin zu leistungsbezogenen Elementen bei der Professorenbesoldung, wie er mit der W-Besoldung beschritten wurde, richtig ist. Auch das Gericht hat diesen Weg nicht in Frage gestellt. Mir scheint, der Gesetzgeber sollte den vom Bundesverfassungsgericht aufgezeichneten Weg über eine Verlässlichkeit der Leistungsbezüge beschreiten, um ein wissenschaftsadäquates Leistungsprinzip an den Hochschulen zu stärken. Die Hochschulen müssen weiterhin über Leistungsbezüge und die zugrunde liegenden Kriterien entscheiden können, um sich optimal in Richtung ihrer selbst gesteckten Ziele und Profile entwickeln zu können.

Eine Kritik des Urteils richtet sich - wie von der HRK auch im Verfahren vorgetragen - gegen den Vergaberahmen. Damit werden die Bedenken, die die Hochschulrektorenkonferenz von Anfang an gegenüber der gesetzlichen Ausgestaltung der W-Besoldung hatte, bestätigt: Mit diesem starren Rahmen wurde der Spielraum für umfassende leistungsangemessene Zulagen von vornherein viel zu eng gesteckt. Dadurch musste es zwangsläufig zu unzureichenden Vergütungen kommen.

Die HRK wird den Prozess der Neubewertung des Systems, den das Gericht dem hessischen Gesetzgeber aufgegeben hat, konstruktiv begleiten und bei der geforderten Beobachtung der Funktionsfähigkeit und Systemgerechtigkeit eines Neuregelungsmodells intensiv mitwirken. Das Urteil muss Anlass sein, die Praxis der W-Besoldung auch in anderen Ländern kritisch zu überprüfen."

Weitere Informationen unter:
http://www.hrk.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution313


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Susanne Schilden, 14.02.2012
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2012