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HOCHSCHULE/1760: Kritik am Entwurf der Hochschulrahmenvereinbarung (Brandenburgische Hochschulkonferenz)


Brandenburgische Hochschulkonferenz, Potsdam - 18.01.2013

Brandenburgische Hochschulkonferenz kritisiert Entwurf der Hochschulrahmenvereinbarung

Einfrieren der Hochschulfinanzierung gefährdet Studienplätze und Hochschulentwicklung in Brandenburg



Die Mitglieder des Präsidiums der Brandenburgischen Hochschulkonferenz kritisieren die von der Landesregierung vorgelegte Hochschulrahmenvereinbarung für die Jahre 2014 bis 2018 als unzulänglich. Sie sieht vor, die den Hochschulen jährlich zur Verfügung gestellten Landesmittel auf dem bisherigen Niveau einzufrieren. Die Ausfinanzierung allgemeiner Kostensteigerungen und neuer Vorhaben wird nicht gewährleistet, bestehende Finanzierungslücken bleiben unberücksichtigt. Der Leiter des Koordinationsbüros der Brandenburgischen Hochschulkonferenz Prof. Dr. Andreas Musil warnt: "Die brandenburgischen Hochschulen können unter diesen Rahmenbedingungen schwerlich ihr Studienplatzangebot weiter aufrechterhalten und die Ziele der Landeshochschulentwicklungsplanung erreichen!"

Die Brandenburgische Hochschulkonferenz begrüßt das grundsätzliche Ziel, mit einer Hochschulrahmenvereinbarung finanzielle Planungssicherheit über fünf Jahre hinweg zu schaffen. Auf scharfe Kritik stößt aber, dass das Land die Landesmittel auf dem aktuellen, weit unterkritischen Niveau deckeln will, ohne Aussicht auf weiteren finanziellen Aufwuchs.

Das Land Brandenburg stellt den Hochschulen unter dem Vorbehalt der vom Landtag zu beschließenden Haushaltsgesetze jährlich Landesmittel in Höhe von ca. 5.300 Euro pro Studierenden zur Verfügung. Der Präsident der Universität Potsdam, Prof. Oliver Günther, Ph.D., bedauert, dass "keine weitergehenden Ambitionen der Landesregierung erkennbar sind, die unbestrittene Unterfinanzierung des brandenburgischen Hochschulwesens anzugehen. Der Ist-Stand kann nur eine Brandmauer nach unten sein, unter die die Finanzierung keinesfalls fallen darf." Dr. Sven Binkowski, Vertreter des wissenschaftlichen Mittelbaus der BTU Cottbus ergänzt: "Brandenburg belegt im Bundesvergleich bei allen relevanten monetären hochschulstatistischen Kennzahlen den letzten Platz. Ziel muss stattdessen die Angleichung an den Bundesdurchschnitt sein." Mehr als 50 Millionen Euro wären allein notwendig, um bundesweit wenigstens Platz 12 im Ländervergleich zu belegen.

Nach Maßgabe der jeweiligen Landeshaushalte kann das Hochschulbudget zwar in Folge der allgemeinen Kostensteigerungen und der Übernahme neuer Vorhaben angeglichen werden. Die Kann-Regelung führt aber dazu, dass die Hochschulmittel zum Spielball kurzfristiger politischer Handlungskalküle werden. Planungssicherheit kann auf diese Weise nicht erreicht werden. Es ist zu befürchten, dass die zu erwartenden allgemeinen Kostensteigerungen und neue Aufgaben unberücksichtigt bleiben und die reale Ausfinanzierung der Hochschulen sogar noch sinkt. Für den Leiter des Koordinationsbüros der Brandenburgischen Hochschulkonferenz Prof. Dr. Andreas Musil ist klar, dass "in Anbetracht dieser Rahmenbedingungen die Ziele der Landeshochschulentwicklungsplanung schwerlich erreicht werden können und insbesondere das Studienplatzangebot in Brandenburg gefährdet wird!"

Dies ist umso fataler, weil die von der Landesregierung eingesetzte Hochschulstrukturkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Friedrich Buttler in ihrem 2012 veröffentlichten Abschlussbericht feststellen musste, dass Brandenburg "bereits heute kapazitär nur weit unterdurchschnittliche Bildungschancen im akademischen Bereich" biete und "dadurch seiner Verantwortung im föderalen Kontext nicht voll gerecht" werde, da "in keinem Land mehr Jugendliche zur Aufnahme ihres Studiums das Land verlassen (müssen) als in Brandenburg."

Für Robert Hofmann, Mitglied des SprecherInnenrats der Brandenburgischen Studierendenvertretung ist daher klar, dass es "das Ziel des Landes sein muss, seine Studierendenzahlen nicht nur zu erhalten, sondern diese - entsprechend des im Entwurf der 'Hochschulentwicklungsplanung des Landes Brandenburg bis 2025' festgestellten darüber hinausgehenden Bedarfs - weiter auszubauen. Dazu muss die Landesregierung zusätzliche Finanzmittel in die Hand nehmen, die über das Weiterreichen zweckgebundener Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020 hinausreichen."

Ziel der Brandenburgischen Hochschulkonferenz ist es, die zentrale Rolle von Wissenschaft und Forschung für die wirtschaftliche und demographische Entwicklung Brandenburgs öffentlich noch klarer zu vermitteln als bisher. Durch einen höheren Anteil der Hochschulinvestitionen am Landeshaushalt würde Brandenburg in vielerlei Hinsicht sehr profitieren.


Die Brandenburgische Hochschulkonferenz, in der Hochschulleitungen, Professorinnen und Professoren, akademische und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende an allen Hochschulen Brandenburgs zusammenkommen, wendet sich an die Landespolitik, um deutliche Verbesserungen für das Hochschulwesen herbeizuführen. Sie wendet sich auch an die Medien und die Öffentlichkeit in Brandenburg mit dem Ziel, für eine realistische Einschätzung der Lage und des Ausbaubedarfs in unserem Hochschulwesen zu werben.

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Quelle:
Brandenburgische Hochschulkonferenz
Pressemitteilung vom 18.01.2013
Universität Potsdam
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2013