Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → BILDUNG

HOCHSCHULE/1837: Nordrhein-Westfalen - Gesetz garantiert gute Arbeits- und beste Studienbedingungen (idw)


Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW - 25.03.2014

Gesetz garantiert Wissenschaft gute Arbeitsbedingungen und Studierenden beste Studienbedingungen

Kabinett beschließt Entwurf Hochschulzukunftsgesetz - 1. Lesung im April



Das nordrhein-westfälische Hochschulrecht soll modernisiert werden. Das Landeskabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Im Mittelpunkt stehen mehr Transparenz, mehr Demokratie und eine gemeinsame Planung auf Landesebene. Wissenschaftsministerin Svenja Schulze sagte: "Im internationalen und nationalen Wettbewerb der Hochschulen können wir uns nicht auf den Erfolgen der Vergangenheit ausruhen. Die Weiterentwicklung des Hochschulrechts trägt dazu bei, dass auch zukünftig Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gut arbeiten können und die Studierenden beste Studienbedingungen vorfinden. Mit dieser Reform bleiben wir in punkto Hochschulautonomie die Nummer 1 unter allen Bundesländern."

In einem bewusst breit angelegten Dialogprozess hatten Hochschulen und Verbände Gelegenheit, zum Referentenentwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Knapp 100 Voten waren eingegangen. Etliche Vorschläge wurden im vorliegenden Gesetzentwurf aufgegriffen. "Wir haben uns bemüht, so weit wie möglich auf die Hochschulen zuzugehen. Bei der Forderung nach mehr Transparenz bei der Verwendung von knapp sechs Milliarden Steuermitteln wird es jedoch keine Abstriche geben", sagte Schulze. So müssen Hochschulen bei Verstößen in der Haushaltsführung und mangelnder Transparenz über die Haushaltsführung damit rechnen, dass zukünftig das Land einen angemessenen Teil eines Hochschulzuschusses zurückbehält.

Änderungen gibt es bei der Einführung einer Transparenzklausel bei Drittmitteln. Diese hat in der Vergangenheit zu erheblichen Diskussionen und Missverständnissen geführt. "Der Referentenentwurf sah vor, dass Hochschulen in geeigneter Weise über ihre Forschung berichten. Um Missverständnisse zu vermeiden, haben wir den Gesetzestext konkreter formuliert", sagte Wissenschaftsministerin Schulze. So wurden in der Formulierung der Norm zwei Dinge sprachlich klargestellt: Die Transparenzklausel gilt nur für abgeschlossene Forschungsvorhaben. Und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse müssen regelmäßig nicht veröffentlicht werden - insbesondere wenn ein wirtschaftlicher Schaden auf Grund der Veröffentlichung entstehen könnte.

Ebenfalls eine Änderung gibt es bei der Umsetzung der Qualitätssicherung für Promotionsverfahren. Hier war im Referentenentwurf vorgesehen, das Promotionsrecht einem Fachbereich in begründeten Ausnahmefällen entziehen zu können. Obwohl dieser Vorschlag aus den Hochschulen stammte, wurde dazu im Anhörungsverfahren massiv Kritik laut. An dem Ziel einer verbesserten Qualitätssicherung hält der Gesetzesentwurf fest. An die Stelle der Entzugsmöglichkeit tritt eine Pflicht der Hochschulen, ihre Systeme der Qualitätssicherung für das Promotionsgeschehen weiter zu entwickeln. "Damit stellen wir gezielt die Eigenverantwortung der Hochschulen in den Vordergrund", sagte Wissenschaftsministerin Schulze.

Der Regierungsentwurf wird noch vor Ostern in den Landtag eingebracht, eine Experten-Anhörung ist für den Sommer geplant. Nach der Sommerpause soll das Hochschulzukunftsgesetz verabschiedet werden und zum Wintersemester 2014/15 in Kraft treten. Den Gesetzentwurf mit Begründung finden Sie unter www.wissenschaft.nrw.de.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution463

*

Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW,
Hermann Lamberty, 25.03.2014
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2014