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HOCHSCHULE/1851: Hochschulrektorenkonferenz - Studienplätze drohen wegzubrechen (idw)


Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - 14.05.2014

HRK-Mitgliederversammlung warnt eindringlich: Studienplätze drohen wegzubrechen



"Die aktuelle Blockade der Bundesgelder für die Hochschulen, der Stillstand in Sachen Kooperationsverbot, die fehlende Ausfinanzierung des laufenden Hochschulpakts - das alles wird dramatische Folgen haben. Wenn die Politik die notwendigen Entscheidungen weiter verschleppt, werden die Hochschulen ihre aktuellen Studienplatzkapazitäten nicht halten können", so der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Horst Hippler, heute in Berlin.

"Die Hochschulen sind nicht bereit, die Qualität des Studiums aufs Spiel zu setzen. Das sind wir unseren Studierenden schuldig und dazu hat sich die gestrige HRK-Mitgliederversammlung gestern in Frankfurt auch noch einmal sehr deutlich bekannt", sagte Hippler.

"Gerade nach der jüngsten Prognose der Kultusministerkonferenz, die einen gleichbleibenden Studienplatzbedarf für die kommenden zehn Jahre voraussieht, muss ich deutlich warnen: Wenn der Hochschulpakt III nicht zustande kommt, werden die Hochschulen nur noch zwei Drittel der Anfängerplätze anbieten können. Dies wird zwangsläufig zu weiteren und härteren Zulassungsbeschränkungen und längeren Wartezeiten führen. Und es werden mittelfristig wichtige Fachkräfte fehlen."

"Die Hängepartie in der Hochschulfinanzierung ist nicht nur verantwortungslos gegenüber Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sie widerspricht auch jeder wirtschaftlichen Vernunft. Die Hochschulen erwirtschaften 7,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und die Arbeitslosigkeit ist in Hochschulregionen um ein Drittel niedriger als anderswo. Auch sind die Steuereinnahmen, die aus der Beschäftigung von Akademikern in Deutschland resultieren, wesentlich höher als die Ausgaben, die ein Land für die Zeit des Studiums tätigt."

Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz hat deshalb in ihrer Sitzung am 13. Mai 2014 an Bundesregierung, Bundestag und Länder folgende Forderungen gestellt:

• Das im Vorfeld der Bundestagswahl gegebene Versprechen der Aufhebung des Kooperationsverbots muss unverzüglich eingelöst werden.
• Auf dieser Basis muss der Bund sich an der Grundfinanzierung der Hochschulen beteiligen. Analog zum Pakt für Forschung und Innovation müssen jährliche Steigerungen der Grundfinanzierung oberhalb der Kostenentwicklung durch Bund und Länder erfolgen.
• Der derzeit laufende und unterfinanzierte Hochschulpakt II muss sofort aufgestockt werden.
• Die Planung für den Hochschulpakt III muss auf der Grundlage der neuesten KMK-Zahlen deutlich ausgeweitet werden.
• Zudem ist eine Aufstockung der Overheads (Programmpauschalen) öffentlich finanzierter Drittmittelprojekte auf mindestens 25 Prozent geboten. Langfristig ist die Vollkostenfinanzierung von Forschungsprojekten zu realisieren.


Weitere Informationen unter:
http://www.hrk.de
http://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/position/convention/zur-aufhebung-des-kooperationsverbotes-lasst-den-worten-taten-folgen/

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution313

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Susanne Schilden, 14.05.2014
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2014