Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → ERNÄHRUNG

MELDUNG/017: Positivliste für Einzelfuttermittel - 8. Neuauflage erschienen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 18. Februar 2010

Positivliste für Einzelfuttermittel

8. Neuauflage der deutschen Positivliste erschienen


Die Normenkommission für Einzelfuttermittel hat die 8. Version der Positivliste vorgelegt. Die Positivliste trägt entscheidend zu mehr Transparenz und Sicherheit innerhalb der Lebensmittelkette bei. Systempartner der QS Qualität und Sicherheit GmbH dürfen nur solche Einzelfuttermittel/Futtermittelausgangserzeugnisse verwenden, die in der aktuellen Positivliste geführt sind. In weit über 90 Prozent der in Deutschland hergestellten Mischfuttermittel werden folglich nur Rohstoffe nach der deutschen Positivliste eingesetzt.

In die vorliegende Neuauflage sind 4 Einzelfuttermittel neu aufgenommen sowie über 20 Änderungen bei bereits gelisteten Einzelfuttermitteln und zusätzliche Erläuterungen eingearbeitet worden. Dies ist ein deutlicher Beleg dafür, dass die deutsche Positivliste für Einzelfuttermittel Innovationen des Futtermittelmarktes offen gegenübersteht und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Zusatzstoffe, die nach der Richtlinie 70/524 EWG und Verordnung EG 1831/2003 zugelassen sind, werden nach wie vor nicht gelistet, diese sind unter www.bvl.bund.de zu finden.

Das bei vielen in der Positivliste gelisteten Einzelfuttermitteln geforderte Datenblatt hat sich etabliert. Darin sind relevante Daten zum Herstellungsprozess, zu "kritischen Kontrollpunkten", zur Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen und zu Analysen aufzuführen. Futtermittelverwendern (Mischfutterherstellern wie Landwirten) stehen diese wichtigen Informationen zu und sollten unbedingt vom Hersteller eingefordert werden. Futtermittelkäufer sind vom Anbieter bei Änderungen des Herstellungsprozesses über aktualisierte Datenblätter auf die Änderungen hinzuweisen.

Die Positivliste ist auch zukünftig eine offene Liste, in der Streichungen, Änderungen oder Neuaufnahmen möglich sind. Antragsunterlagen für die Neuaufnahme eines Einzelfuttermittels in die Positivliste können Hersteller über ein Antragsformular bei der Fachstelle der Normenkommission abrufen. Die ausgefüllten Antragsunterlagen sind per Post oder Fax an die Fachstelle bei der DLG zu senden.

Die Normenkommission erstellt die Liste, die aktuell 345 Einzelfuttermittel umfasst, im Auftrag des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft (ZDL). Die Normenkommission ist ein Gremium von Fachleuten aus Wissenschaft und den beteiligten Wirtschaftszweigen. Der Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft ist ein Zusammenschluss aus dem Deutschen Bauernverband (DBV), der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG), dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) und dem Verband der Landwirtschaftskammern (VLK).

Die aktuelle Positivliste ist unter
http://www.bauernverband.de/index.php?redid=205762 abrufbar.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Februar 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2010