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MELDUNG/326: Neues Projekt mit der Welternährungsorganisation zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 300 vom 15.10.12

Bundesministerin Aigner: "Das Recht auf Nahrung muss ein fester Bestandteil der regionalen Investitionspolitik sein"

Bundesregierung startet neues Projekt mit der Welternährungsorganisation FAO zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanziert ein neues Projekt "Hunger-Free Westafrica" zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung. Bei der Unterzeichnung der Projektvereinbarung mit dem Generaldirektor der Welternährungsorganisation FAO, Dr. José Graziano da Silva, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am Montag in Rom: "Jeder Mensch hat ein Recht auf Nahrung. Allerdings haben viele Menschen in Entwicklungsländern kaum die Möglichkeit, dieses Recht auch einzufordern. Es fehlt an entsprechenden Strukturen. Mit unserem neuen Projekt wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass sich die Ausgangslage vor allem für die ländliche Bevölkerung vor Ort deutlich verbessert. Das Recht auf Nahrung darf nicht nur auf dem Papier stehen."


Ziel des Projekts ist eine Strategie für ein Westafrika ohne Hunger. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsunion von Westafrika, ECOWAS (Economic Community of West African States), sollen regional Multiplikatoren aus Wirtschaft, Politik und Partnerorganisationen in allen Mitgliedstaaten von ECOWAS geschult werden. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung geeigneter rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen zur Ernährungssicherung. Schwierige Prozesse wie die Herstellung von Transparenz bei der lokalen Haushaltsplanung, die Einrichtung von Beschwerdestellen für die Bevölkerung oder auch die Frage der Bürgerbeteiligung zum Beispiel bei der Planung von Strukturvorhaben erfordern das Knowhow und die Erfahrung von Fachleuten vor Ort. Durch die Einbeziehung der regionalen Partner und die direkte Unterstützung der 15 ECOWAS-Mitgliedsländer soll das Vorhaben in der Fläche realisiert werden.

Das neue Projekt ergänzt bestehende Vorhaben im Rahmen des Bilateralen Treuhandfonds. Seit über einem Jahrzehnt fördern Deutschland und die FAO in Sierra Leone erfolgreich die Umsetzung des Rechts auf Nahrung. Ein bewährtes Pilotprojekt in zwei Distrikten wurde gerade auf alle Distrikte des Landes ausgedehnt. Dieses Engagement konnte in ein nationales Leuchtturm-Projekt zur Kommerzialisierung der Kleinbauern (Smalholder Commercialization Program) integriert werden. Das zeigt den politischen Willen, menschenrechtliche Ansätze wie Transparenz, Beteiligung, Nichtdiskriminierung und Rechenschaftslegung dauerhaft in der nationalen Politik zu verankern.

Außerdem verbindet das Konzept in Sierra Leone Landwirtschaft und Bildung zugunsten einer ausgewogenen Ernährung. "Das Projekt stärkt das Mandat der Welternährungsorganisation in der ganzen Region und trägt dazu bei, dass Ernährung und das Recht auf Nahrung ein fester Bestandteil von nationalen und regionalen landwirtschaftlichen Investitionspolitiken und Budgets wird. Ich freue mich, dieses Projekt für Westafrika heute mit Dr. José Graziano da Silva zu starten, der mit diesem Ansatz in seiner Heimat Brasilien bereits sehr gute Erfahrungen gesammelt hat", sagte Aigner.

Westafrika zählt zu den am stärksten von Unterernährung betroffen Regionen weltweit. Zwischen 1990 und 2010 stieg die Rate akuter Unterernährung von 8,3 Prozent auf 10 Prozent (WHO-Statistik). Im Jahr 2012 litten sechs bis 13 Millionen Menschen in den ECOWAS-Ländern an schwerer Ernährungsunsicherheit. Für Westafrika spielt die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS als schlagkräftige Regionalbewegung eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Armut und Hunger. So haben alle 15 Mitgliedstaaten die "International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights" (ICESCR) unterzeichnet und sich damit verpflichtet, politische, institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um auch den Ärmsten zu ihrem Recht auf Nahrung zu verhelfen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 300 vom 15.10.12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2012