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MELDUNG/608: Klöckner - "Sorgfalt muss vor Schnelligkeit gehen" (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Presseinformation vom 15.08.2018

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: "Sorgfalt muss vor Schnelligkeit gehen."

Die Ministerin berichtet dem Kabinett über den Zwischenstand zu Dürre und der Direktverordnung ökologische Vorrangflächen


Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner berichtete dem Bundeskabinett am heutigen Mittwoch über den Zwischenstand zur Dürre. Damit die Fütterung der Tiere in viehhaltenden Betrieben sichergestellt werden kann, brachte Klöckner zudem eine Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung auf den Weg, die heute im Kabinett beschlossen wurde.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erklärt dazu: "Wichtig ist, dass wir trotz der angespannten Situation alle besonnen und vorausschauend handeln. Sorgfalt muss vor Schnelligkeit gehen, damit die Hilfe die Richtigen erreicht. Das sind aus unserer Sicht nur diejenigen, die durch die Dürre in wirtschaftliche Not geraten sind und die unsere Hilfe dringend brauchen. Wir müssen alle an einem Strang ziehen. Jeder muss nun seinem Arbeitsauftrag gerecht werden: Die Länder müssen für einheitliche Erhebungsgrundsätze bei den Schadensmeldungen sorgen, die über Schätzungen hinausgehen. Mein Ministerium muss die Zahlen und Daten für den Erntebericht auswerten, damit wir eine valide Grundlage haben. Die Landwirte können nun auch schnell reagieren und zum Beispiel auf den ökologischen Vorrangflächen aussähen, damit sie ihre Tiere versorgen können. "


Hintergrund
Die Landwirte müssen generell für den Erhalt von EU-Direktzahlungen bestimmte Auflagen erfüllen. Dazu gehört, dass sie sog. ökologische Vorrangflächen ausweisen, auf denen etwa Zwischenfrüchte angebaut werden, die derzeit mindestens von Oktober bis Dezember auf der Fläche stehen bleiben müssen. Der Aufwuchs dieser Zwischenfrüchte darf derzeit nicht für Futterzwecke genutzt werden. (Ausnahme lediglich Beweidung durch Schafe und Ziegen.) Die heutige Verordnung bietet Landwirten nun die Möglichkeit, auch ökologische Vorrangflächen mit Anbau von Zwischenfruchtmischungen für Futterzwecke nutzen zu können. Die Zwischenfruchtmischungen, wie z.B. Klee-Gras-Mischungen, können - soweit das Wetter es zulässt - auch bereits jetzt ausgesät werden. Nach Ablauf von acht Wochen kann der Aufwuchs uneingeschränkt für Futterzwecke genutzt werden. Am Montag, dem 13.08.2018, fand ein zweites Bund-Länder-Treffen zur Dürreperiode in Berlin statt. Die Länder meldeten im Vorfeld Schadenseinschätzungen und Hilfsprogramme. Endgültige Zahlen zu den Ernteeinbußen werden aber erst Ende August vorliegen, wenn der Erntebericht veröffentlicht wird.

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Quelle:
Presseinformation Nr. 100 vom 15. August 2018
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2018

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