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GENTECHNIK/469: Anbauregeln für Amflora (UBS)


Unabhängige Bauernstimme, Nr. 334 - Juni 2010
Die Zeitung von Bäuerinnen und Bauern

Anbauregeln für Amflora
Die Regeln für den Anbau der Genkartoffel wurden von BASF und den Anbauern festgelegt

Von Christiane Hink


Auf ihrer Konferenz in Plön haben die Länder-Agrarminister die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich pflanzenartspezifische Regeln für die gute fachliche Praxis von Kartoffeln zu entwickeln. Die diesjährige Anbausaison orientiert sich nun an den kurzfristig zwischen dem mecklenburgischen Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, dem anbauenden Landwirt und der BASF erarbeiteten Anbauregeln. Die in Eigeninitiative entwickelten Regeln beziehen sich auf die Einfuhr von Pflanzgut, die Kennzeichnung von Pflanz- und Industriekartoffeln, Kontrollen, Abstände, Lagerung, Fruchtfolge und Durchwuchs. Auch wurde der Abstand "benachbarter" Flächen auf 50 m festgelegt. Nicht weiter präzisiert wird, wie die Reinigung von Maschinen und "andere geeignete Maßnahmen" für Koexistenz aussehen. Gekennzeichnet werden müssen die Kartoffeln u.a. mit einem bestimmten Erkennungsmarker sowie der Aufschrift "Darf nicht als Futter- oder Lebensmittel verwendet werden". Der Abstand zu gentechnikfreien Flächen muss mindestens 20 m betragen. Auf jedes Vegetationsjahr hat eine Durchwuchs-Kontrolle zu erfolgen. Entdeckter Durchwuchs soll "unverzüglich und mit äußerster Sorgfalt" entfernt werden. Frühestens fünf Jahre später darf ein Feld erneut mit Kartoffeln bestellt werden. Der Pflanzguthersteller hat ein Eigenkontrollsystem (Identity Preservation Scheme der BASF) vorzulegen. Zudem muss ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Landwirt und BASF vorgelegt werden. Nach seiner Zulassung im März als Futtermittel für den kommerziellen Anbau, klagen jetzt deutsche Umweltverbände vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Zulassung der gentechnisch veränderten Kartoffel. Grund: Die Kartoffel könne eine Resistenz gegen Antibiotika auslösen. Dies widerspreche dem EU-Recht, das Gen-Konstrukte verbiete, die zu Risiken in der Humanmedizin führen. Ob und wann der EUGH die Klage annimmt, ist nicht sicher.


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Quelle:
Unabhängige Bauernstimme, Nr. 334 - Juni 2010, S. 12
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft - Bauernblatt e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2010