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LANDWIRTSCHAFT/1484: Schlechtes Wetter mindert die Ernte (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 161 vom 23. August 2011

Schlechtes Wetter mindert die Ernte
Bundeslandwirtschaftsministerium informiert über Hilfsmöglichkeiten für Betriebe, die von Einbußen betroffen sind


In einigen Regionen Deutschlands haben widrige Witterungsverhältnisse die Ernteerträge der Landwirte zum Teil erheblich gemindert. Die Ursachen für Ernte- und Qualitätseinbußen sind regional jedoch sehr unterschiedlich: Zu wenig Regen im Frühjahr, starke Spätfröste im Mai und Starkregen zur Erntezeit haben den Landwirten die Arbeit erschwert, die Ernteeinfuhr an vielen Orten verzögert und zu Einbußen bei Menge und Qualität geführt.


Das Bundeslandwirtschaftsministerium rechnet in diesem Jahr mit Getreide- und Rapserträgen, die deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt liegen. Jedoch erschweren die extremen Witterungseinflüsse die Markteinschätzung. Die Ernte der Wintergerste ist nahezu abgeschlossen, hier wurden etwa zwei Millionen Tonnen weniger geerntet als im Vorjahr. Besonders hohe Einbußen werden beim Roggen erwartet. Der Weizen verbucht ebenfalls Einbrüche, allerdings sind diese voraussichtlich geringer als noch im Frühjahr erwartet. Für eine abschließende Bilanz ist es derzeit allerdings zu früh, denn die Ernte ist noch in vollem Gang. Auch muss betont werden, dass die Ertragslage regional sehr unterschiedlich ist. Die offizielle Erntebilanz wird das BMELV Anfang September vorlegen.

Das Bundesagrarministerium weist darauf hin, dass Landwirten, denen wegen der widrigen Witterungsverhältnisse kurzfristig Liquiditätsengpässe drohen, verschiedene Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. So bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank neue Liquiditätshilfedarlehen mit zinsverbilligten Krediten an. Außerdem gibt es Unterstützung von Seiten der Finanzämter in den betroffenen Bundesländern: Die Finanzbehörden stunden auf Antrag Steuerschulden und passen Vorauszahlungen an. Die Behörden können außerdem auf Säumniszuschläge, Stundungszinsen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichten. Bei einer wesentlichen Ertragsminderung kann eine Gemeinde sogar die Grundsteuer erlassen. Auch die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben Möglichkeiten, besonders betroffene Landwirte zu unterstützen: So können die Sozialversicherungsbeiträge der landwirtschaftlichen Alters- und Krankenkassen gestundet werden. Allerdings muss vor Inanspruchnahme dieser Hilfen in jedem Einzelfall die besondere Bedürftigkeit nachgewiesen worden sein. Ist die finanzielle Situation eines Betriebs besonders schwierig, können die einzelnen Sozialversicherungsträger überdies auf eine angemessene Verzinsung und auf eine Sicherheitsleistung verzichten.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 161 vom 23.08.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. August 2011