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VERBAND/1607: Bauernverband zur Verabschiedung der Verbringensverordnung (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 26. März 2010

Bauernverband zur Verabschiedung der Verbringensverordnung

Bundesministerin Aigner muss Doppelbürokratie verhindern


Mit der heute vom Plenum des Bundesrates verabschiedeten Verbringensverordnung werden einheitliche Dokumentationsanforderungen für den Verbleib von Wirtschaftsdüngern für Betriebe mit und ohne Fläche geschaffen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte im Vorfeld die angestrebte Gleichbehandlung nur unter der Voraussetzung für sinnvoll erachtet, dass die Betriebe, die bereits im Zusammenhang mit den notwendigen Aufzeichnungen nach der Düngeverordnung belegen, ob sie Wirtschaftsdünger aufnehmen oder abgeben, keine zusätzlichen Dokumentationspflichten und Auflagen erfüllen müssen. Im Gegensatz dazu haben die Länder eine sehr weitreichende Regelung verabschiedet und Änderungen zur Vermeidung dieser drohenden Doppelbürokratie für landwirtschaftliche Betriebe sind im Bundesratsplenum gescheitert, kritisierte der DBV. Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner ist nun gefordert, entweder Doppelbürokratie mit zusätzlichen oder schärferen Dokumentationspflichten zu verhindern oder die Verordnung nicht in Kraft zu setzen, erklärte der Deutsche Bauernverband.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. März 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2010