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VERBAND/1615: Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete nicht vermittelbar (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 21. Mai 2010

Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete nicht vermittelbar

DBV fordert Beibehaltung des bewährten Indexsystems


Erste vorliegende Testergebnisse zur Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete sind zum großen Teil unplausibel und nicht nachvollziehbar. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) lehnte deswegen eine Neuabgrenzung auf der Basis der von der EU-Kommission vorgeschlagenen acht biophysikalischen Kriterien in der vorliegenden Form ab. Auf seiner Sitzung am 18. Mai 2010 forderte das DBV-Präsidium die grundsätzliche Beibehaltung der Gebietsabgrenzung auf der Basis des bewährten deutschen Indexsystems - ergänzt um Gebiete mit einem hohen Dauergrünlandanteil.

Die Abgrenzung der benachteiligten Gebiete, in denen die Ausgleichszulage gewährt werden kann, steht auf dem Prüfstand, da der Europäische Rechnungshof die unterschiedliche Abgrenzungsmethodik der Mitgliedstaaten der EU kritisiert hat. Außerdem wurde 2005 die Förderbegründung der Ausgleichszulage überarbeitet, indem sie eindeutig dem Ziel der Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung zugeordnet wurde.

Für eine EU-einheitliche und transparente Neuabgrenzung hatte die EU-Kommission im April 2009 den Mitgliedstaaten einen Auftrag zur Prüfung bestimmter Abgrenzungskriterien erteilt. Danach gilt ein Gebiet als benachteiligt, wenn mindestens eins von acht biophysikalischen Kriterien auf mindestens 66 Prozent der Landwirtschaftlichen Nutzfläche auf Gemeindeebene zutrifft.

Eine Übertragung der neuen Vorschläge der EU-Kommission auf die Realität - also eine Simulation - zeigt enorme Veränderungen der benachteiligten Gebiete, besonders stark zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern, wo die neue Gebietskulisse fast spiegelbildlich zur bisherigen ist. Die Trockenstandorte fallen zu einem großen Teil aus der Gebietskulisse heraus, während relativ gute Standorte in Küstennähe nach diesen Simulationen benachteiligtes Gebiet wären. Deutschland würde fast ein Drittel (2,7 Millionen Hektar) der derzeitigen Gebietskulisse verlieren und 1,9 Millionen Hektar neu dazukommen.

Die wenig plausiblen Ergebnisse der Simulationen haben vor allem den Grund, dass das deutsche Indexsystem anhand der Landwirtschaftlichen Vergleichszahl mehrere ertragsbestimmende Faktoren eines Standortes gleichzeitig berücksichtigt. Bei dem von der Kommission vorgegebenen Abgrenzungsmodell dagegen reicht die Überschreitung des Schwellenwertes für ein einziges biophysikalisches Kriterium aus, um einen Standort als benachteiligt zu qualifizieren. Werden mehrere Schwellenwerte nur knapp verfehlt, wird der Standort als nicht benachteiligt eingestuft. Umgekehrt sieht es in den Fällen aus, in denen nur ein Kriterium den Schwellenwert überschreitet, aber alle anderen Kriterien aus ackerbaulicher und pflanzenbaulicher Sicht überdurchschnittlich gut sind. Die Landwirtschaftliche Vergleichszahl dagegen liegt weitgehend in digitaler Form vor und ist ähnlich wie die Ertragsmesszahl eine langjährig angewandte und justiziable Kennzahl. Sie drückt die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche aus und steht kleinräumig zur Verfügung.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. Mai 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2010