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VERBAND/1859: Erklärung zur Novelle des Baugesetzbuches (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 4. September 2012

Innenbereiche besser schützen - landwirtschaftliche Privilegierung erhalten

DBV-Präsidium verabschiedet Erklärung zur Novelle des Baugesetzbuches



Land- und forstwirtschaftliche Flächen müssen besser geschützt werden. Diese Forderung erneuert das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in einer Erklärung zur Novelle des Baugesetzbuches (BauGB):

Berlin, den 04.09.2012


Flächen schützen - Privilegierung erhalten!
Landwirtschaftliche Nutzfläche endlich effektiv schützen!

Die Landwirtschaft steht vor der Herausforderung, ihren Beitrag zur Welternährung und einer klimafreundlichen Energieversorgung zu leisten. Voraussetzung hierfür ist, dass land- und forstwirtschaftliche Flächen besser geschützt werden. Trotzdem gehen täglich immer noch mehr als 80 Hektar für die landwirtschaftliche Nutzung unwiederbringlich verloren. Der Deutsche Bauernverband (DBV) unterstützt deshalb das Ziel der Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB), die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden zu stärken, um die Neuinanspruchnahme von Flächen für Baumaßnahmen auf der "Grünen Wiese" möglichst zu vermeiden. Jedoch wird der Gesetzentwurf in § 1a BauGB seiner eigenen Zielsetzung nur ansatzweise gerecht. Es ist nicht ausreichend, das Führen von Flächen- und Leerstandkatastern zur Ermittlung des Innenentwicklungspotentials lediglich in das Ermessen der Kommunen zu stellen. Es ist vielmehr notwendig, die Kommunen hierzu zu verpflichten. Nur wenn anhand von Flächen- und Leerstandkatastern nachgewiesen wird, dass ein Bauvorhaben im Innenbereich nicht verwirklicht werden kann, darf eine Neuinanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzfläche erfolgen. Die Novelle des BauGB stellt hier einen Lackmustest für die Ernsthaftigkeit der politisch angekündigten Eindämmung des Flächenverbrauchs dar. Baurechtliche Privilegierung ist unverzichtbar!

Das privilegierte Bauen im Außenbereich ist existenziell für die Landwirtschaft. Insbesondere die Tierhaltung, aus der zwei Drittel der Wertschöpfung der deutschen Landwirtschaft stammen, ist darauf angewiesen, dass die Privilegierung nach § 35 BauGB weiterhin unbeschränkt für alle Stallbauvorhaben im Außenbereich gilt. Auch landwirtschaftliche Betriebe mit knapper Flächenausstattung müssen unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße am Wachstum teilhaben können. Der DBV lehnt deshalb die vorgesehene Kappung der Privilegierung für die sog. "gewerbliche" Tierhaltung im Außenbereich entschieden ab. Der Gesetzentwurf vermengt hier auf unzulässige Weise Baurecht mit Umweltrecht, indem das Baurecht ab bestimmten Stallgrößen eine umweltrechtliche Unzulässigkeit unterstellt. Dadurch werden auch Stallbauten, die die strengen umweltrechtlichen Anforderungen erfüllen, ohne Not baurechtlich verhindert. Das würde die Entwicklungsperspektiven einer bäuerlich getragenen Landwirtschaft massiv einschränken.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. September 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2012