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VERBAND/1924: Bundesrat stimmt BSE-Untersuchungsverordnung zu (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 5. Juli 2013

Bundesrat stimmt BSE-Untersuchungsverordnung zu

DBV kritisiert nationalen Alleingang



In der EU können die Mitgliedsländer seit Beginn des Jahres 2013 aufgrund einer Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vollständig auf systematische BSE-Tests verzichten. In Deutschland gehen Bund und Länder jedoch einen anderen Weg, obwohl seit vier Jahren kein BSE-Fall mehr festgestellt wurde: Gesund geschlachtete Rinder sollen weiterhin auf BSE getestet werden. Einer entsprechenden Verordnung hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung zugestimmt. Allerdings wird das Testalter der Rinder angehoben. Künftig sollen Rinder ab einem Alter von 96 Monaten, statt ab 72 Monaten getestet werden. Grundlage dafür waren Bewertungen des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Friedrich-Loeffler-Instituts.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht in der Entscheidung des Bundesrats einen nationalen Alleingang und damit Wettbewerbsnachteile zu Lasten der heimischen Landwirte entstehen. Begrüßenswert sei jedoch die Forderung des Bundesrates eine zeitnahe erneute Risikobewertung und eine Änderung der Verordnung anzustreben.

Der DBV fordert in diesem Zusammenhang zudem eine europaweite Lockerung der BSE-Test an verendeten und notgeschlachteten Rindern, indem BSE-Tests im Rahmen eines geeigneten Monitorings durchgeführt werden. Damit sei kein Sicherheitsrisiko verbunden, weil verendete Tiere selbst bei einer zukünftigen Lockerung des Verfütterungsverbots tierischer Proteine nicht zu Futtermitteln verarbeitet werden würden, heißt es beim Deutschen Bauernverband.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Juli 2013
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2013