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VERBAND/2338: Es gibt kein fleischfreies Fleisch (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 20. Dezember 2018

Es gibt kein fleischfreies Fleisch

Deutscher Bauernverband zu den neuen Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel


Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht in den neuen Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel allenfalls das Bemühen, mehr Klarheit und Wahrheit in die Kennzeichnung von Fleischersatzprodukten zu bringen. "Damit werden zwar der bestehende Wildwuchs bei Veggie-Bezeichnungen kanalisiert und die größten Auswüchse beseitigt", sagt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken. Nach wie vor sei aber schwer vermittelbar, wenn die Bezeichnung eines aus Pflanzenbrei bestehenden Stücks als "vegetarisches Schnitzel" nicht beanstandet werde, während eine aus einem Fleischbrei geformte Schnitte zu Recht nicht "Schnitzel" heißen dürfe. Denn nach den Leitsätzen für echtes Fleisch und Fleischerzeugnisse ist ein Schnitzel eine zum Kurzbraten oder Grillen geeignete Scheibe von in natürlichem Zusammenhang belassenem sehnen- und fettgewebsarmen Fleisch. "Das passt nicht zusammen", so Krüsken weiter.

Weil in der Vergangenheit Hersteller von vegetarischen oder veganen Lebensmitteln dazu übergegangen sind, für diese Ersatzlebensmittel den guten Namen von Fleischerzeugnissen, wie zum Beispiel Schinken, zu verwenden, beantragte der DBV zusammen mit dem Deutschen Fleischer-Verband eine Klarstellung in den bestehenden Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches, wonach fleischlose Erzeugnisse als Produkte eigener Art anzusehen sind, für die die Bezeichnungen für Fleisch und Wurstprodukte nicht verwendet werden. Anderenfalls würden durch das Anbringen eines Veggiezusatzes die strengen Qualitätsanforderungen des Originals unterlaufen.

Im Ergebnis sehen die neuen Leitsätze vor, dass je höherwertiger die Qualität des imitierten tierischen Original-Lebensmittels ist, desto höher auch die Anforderungen an eine korrekte Bezeichnung des Pseudofleisch-Produktes sind. Deshalb bewertet der DBV die Leitsätze als einen wichtigen Schritt zum Schutz vor Täuschung. "Wir werden uns aber weiter für einen umfassenden Schutz der Bezeichnungen für Fleisch und Wurstwaren einsetzen. Der Gesetzgeber ist deshalb aufgerufen, wie bei Milch einen Bezeichnungsschutz auf EU-Ebene für das Original festzuschreiben", so Krüsken. So wenig wie es einen veganen Käse geben dürfe, könne es auch keine fleischfreie Schinkenwurst geben.

Der DBV fordert die Hersteller der Fleischersatzlebensmittel auf, Fleisch- und Wurstbezeichnungen nicht zu verwenden und irreführende Bezeichnungen und Produktaufmachungen zu unterlassen. Bei pflanzlichen Lebensmitteln bestehe richtigerweise Einigkeit darin, dass es solche unrichtigen Bezeichnungen - wie einen himbeerfreien Himbeertee oder ein fruchtfreies Fruchtdessert - nicht geben dürfe. Die deutschen Landwirte erzeugen gesunde und qualitativ hochwertige Lebensmittel für alle Ernährungsweisen und -vorlieben. Damit dies durch die Konsumenten auch eindeutig erkennbar ist, setzt sich der Deutsche Bauernverband für eine klare Lebensmittelkennzeichnung ein.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Dezember 2018
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Tel.: 030 / 31 904 407
Fax: 030 / 31 904 431
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Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2018

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