Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → ERNÄHRUNG

VERBRAUCHERSCHUTZ/941: Kennzeichnung von Milch wird verbessert (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 020 vom 3. Februar 2009

Heinen: Kennzeichnung von Milch wird verbessert


Verbraucherinnen und Verbraucher finden seit einigen Jahren vermehrt Konsummilch in den Kühlregalen des Handels, die aufgrund besonderer Herstellungsverfahren deutlich länger haltbar ist als die klassisch pasteurisierte Konsummilch. Eine einheitliche Kennzeichnung der unterschiedlich hergestellten Konsummilchvarianten besteht bisher jedoch nicht.

Um die Wahlmöglichkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher zwischen klassisch hergestellter Konsummilch und länger haltbarer Konsummilch (sog. ESL-Milch) zu verbessern, hat das Bundesverbraucherministerium in intensiven Gesprächen unter Leitung der Parlamentarischen Staatssekretärin Ursula Heinen mit dem Milchindustrieverband und dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels eine Verständigung über eine verbesserte Kennzeichnung der Konsummilch in Deutschland auf der Basis einer Selbstverpflichtung der Milchindustrie erzielt. In einer Gemeinsamen Erklärung wurden als Ergebnis unter anderem festgehalten, dass künftig klassische Konsummilch mit dem Zusatz "traditionell hergestellt" und ESL-Milch mit dem Zusatz "länger haltbar" zu kennzeichnen ist (zum Wortlaut der Erklärung vgl. http://www.bmelv.de).

"Ich begrüße die Selbstverpflichtung der Wirtschaft und hoffe, dass sie im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher nun rasch umgesetzt wird", betonte Heinen.

Die Gemeinsame Erklärung beinhaltet auch eine Evaluation der Regelung nach einem Jahr Praxiserfahrung sowie eine begleitende wissenschaftliche Untersuchung zur ernährungsphysiologischen Qualität der ESL-Milch im Vergleich zur klassischen Konsummilch. Sollte die Selbstverpflichtung sich nicht bewähren bzw. nur unzureichend umgesetzt werden, behält sich das BMELV die Möglichkeit vor, eine nationale Kennzeichnungsverordnung zu erlassen.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 020 vom 03.02.2009
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle, Hausanschriften:
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 529-3171 bis 3177, Fax: 030/18 529-3179
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Internet: www.bmelv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2009