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VERBRAUCHERSCHUTZ/1126: Lebensmittelsicherheit aus einem Guss - Vom Acker bis zum Teller (aid)


aid-PresseInfo Nr. 1 vom 4. Januar 2012

Lebensmittelsicherheit aus einem Guss

Vom Acker bis zum Teller


(aid) - Lebensmittelsicherheit ist kein Zufallsprodukt. Die Rinderseuche BSE hat uns zu Beginn dieses Jahrhunderts drastisch verdeutlicht: Wer sichere Lebensmittel will, muss auch die Futtermittel ins Visier nehmen. Allein das aber genügt nicht für ein hohes Verbraucherschutzniveau. Denn wo Menschen arbeiten, passieren Fehler: Eine kleine Unaufmerksamkeit etwa bei der Wareneingangskontrolle kann dazu führen, dass eine ganze Tagesproduktion verworfen werden muss. Und auch Folgeprodukte können betroffen sein. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurde in der Europäischen Union vor einigen Jahren das Sicherheitskonzept für Lebensmittel neu aufgestellt. Seither gilt das Prinzip "vom Acker auf den Teller": Futtermittel und Lebensmittel unterliegen heute einem gemeinsamen Rechtsrahmen. Denn nur aus sicheren Rohstoffen können sichere Lebensmittel entstehen. Deshalb müssen alle Beteiligten auf allen Stufen der Nahrungsmittelproduktion auf die Qualität und Sicherheit achten, so schreibt es das Gesetz für die gesamte EU vor. Das gilt auch für die Hersteller von Futtermitteln und für Landwirte.

Für mehr Sicherheit steht auch die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit: Jeder, der mit Lebensmitteln oder Futtermitteln zu tun hat - mit Ausnahme des Verbrauchers - muss dokumentieren, woher er seine Waren bezieht und an wen er sie weitergibt. Das erzeugt zwar "jede Menge Papier". Geht aber doch einmal etwas schief in der Produktion, erleichtert dieses Wissen den Rückruf der betroffenen Waren und sichert damit ein hohes Verbraucherschutzniveau. Neu strukturiert wurde seinerzeit auch die behördliche Risikoanalyse - also die Bewertung, ob irgendwo Gefahren und was gegebenenfalls dagegen getan werden kann.

Die Risikobewertung, das Risikomanagement und die Risikokommunikation sind die drei Säulen der Risikoanalyse. Streng getrennt nach gesetzlich zugeordneten Zuständigkeiten nehmen verschiedene Behörden hier ihre Aufgaben wahr. Erst bewertet die Wissenschaft ein etwaiges Risiko. Aufgabe des Managements ist es dann, zu prüfen, ob gesetzgeberische oder anderweitige Maßnahmen erforderlich sind. Die Risikokommunikation soll einen interaktiven Austausch fördern. Von zentraler Bedeutung dabei ist die Verbraucherinformation. Für diese Aufgaben sind seinerzeit neue Behörden eingerichtet worden - auf europäischer Ebene die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, in Deutschland unter anderem das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Dr. Christina Rempe, www.aid.de

Weitere Informationen:
Lesen Sie in der kommenden Woche, welche Aufgaben das BfR in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit wahrnimmt und welche weiteren Behörden ihm dabei zur Seite stehen.


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Quelle:
aid-PresseInfo Nr. 1 vom 4. Januar 2012
Herausgeber: aid infodienst
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Januar 2012