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VERBRAUCHERSCHUTZ/1135: Keine radioaktiv belasteten Lebensmittel aus Japan in Deutschland (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 65 vom 12. März 2012

Ein Jahr nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima:
Keine radioaktiv belasteten Lebensmittel aus Japan in Deutschland


Auch rund ein Jahr nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima haben deutsche Behörden nur in sehr wenigen Einzelfällen erhöhte Strahlenbelastung bei importierten Lebensmitteln aus Japan festgestellt.


Untersucht wurden 298 Lebensmittel-Proben aus Japan und 61 Proben Fisch aus pazifischen Fanggebieten. Nur bei zwei Lebensmittel-Proben lag die Belastung oberhalb der Hintergrundbelastung, aber dennoch deutlich unterhalb des gültigen Grenzwerts. Der Umfang der Importe von Nahrungsmitteln aus Japan nach Deutschland ist ohnehin sehr gering. Durch die verheerenden Auswirkungen des Tsunami ist der Import von japanischen Lebensmitteln praktisch zum Erliegen gekommen. Vor der Katastrophe hatte der Anteil der Importe aus Japan nur bei 0,1 Prozent gelegen, gemessen an allen Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft, die Deutschland aus anderen Ländern erhält. Unter diesen wenigen Lebensmitteln waren vor allem Soja-Produkte, grüner Tee, Algen und Spezialitäten und Gewürze für die japanische Küche.

Nachdem im März 2011 nach dem verheerenden Erdbeben in Japan und dem anschließendem Tsunami aus den Reaktoren des Kernkraftwerks Fukushima Radioaktivität in die Umwelt ausgetreten war, trafen auch in Europa die zuständigen Behörden Vorsorgemaßnahmen, um die Bevölkerung vor eventuellen Folgen zu schützen. So verständigten sich die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf international einheitliche, strenge Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln und Futtermitteln aus Japan. Nach einer Initiative von Deutschland wurden als Ergebnis die in Japan geltenden Grenzwerte ergänzt um Werte aus der EU-Verordnung für zukünftige akute radiologische Notstandssituationen. Die neuen Grenzwerte gelten für alle Lebensmittel und Futtermittel aus Japan - auch, wenn sie über ein anderes Land nach Deutschland gelangen (siehe Pressemitteilung Nr. 80 vom 8.4.2011).

Seit Mitte März 2011 werden alle Lieferungen aus Japan an den Außenkontrollstellen der EU angehalten und überprüft. Waren aus bestimmten betroffenen Regionen dürfen nur eingeführt werden, wenn ein Zertifikat aus dem Herkunftsland Japan bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Zusätzlich wird ein Teil dieser Sendungen von den Überwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten einer weiteren analytischen Kontrolle unterzogen. Sämtliche Lieferungen aus Japan müssen mindestens zwei Tage vor ihrer Ankunft an den EU-Außenkontrollstellen angemeldet werden. Bis auf weiteres dürfen Lebensmittel aus Japan nur über wenige, ausgewählte Kontrollstellen in die EU eingeführt werden und nur dann, wenn die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden.

Des weiteren wurde auf Vorschlag Deutschlands ein europaweites Monitoring zu Fischen aus den pazifischen Fanggebieten empfohlen. Deutschland hat im vergangenen Jahr insgesamt rund 955.000 Tonnen Fisch und Fischerzeugnisse importiert. Davon stammten lediglich 47 Tonnen aus Japan. Bis heute sind keine belasteten Fische und Fischerzeugnisse an den Grenzen Deutschlands durch die Lebensmittelüberwachung festgestellt worden.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 65 vom 12.03.2012
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2012