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VERBRAUCHERSCHUTZ/1230: TTIP - Was beim Verzehr und Kauf von Lebensmitteln auf uns zukommen könnte (VZHH)


Verbraucherzentrale Hamburg - 6. August 2014

TTIP: Was beim Verzehr und Kauf von Lebensmitteln auf uns zukommen könnte

Das Freihandelsabkommen im Klartext



Seit Monaten ist das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP in der öffentlichen Diskussion, doch nur wenige Verbraucher wissen, was sich mit dem Abschluss der Verträge tatsächlich für sie ändern könnte. Die Verhandlungen sind geheim, der Ausgang der Gespräche ungewiss. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat in verschiedenen Szenarien zusammengefasst, was Europäer über "Chlorhühnchen" hinaus beim Kauf und Verzehr von Lebensmitteln zu befürchten hätten, wenn US-amerikanische Produkte eingeführt würden, und wie es um ihre Wahlfreiheit beim Essen im Restaurant und Einkauf im Supermarkt stünde.

1. Gentechnisch veränderte Lebensmittel werden ohne Kennzeichnung in der Europäischen Union verkauft. Die Kennzeichnungspflicht wird aufgeweicht. Das Zulassungsverfahren für neue Pflanzen wird einfacher, und gentechnisch veränderte Futtermittel werden verstärkt importiert.

2. Fleisch von geklonten Tieren gelangt ohne Kennzeichnung in die Europäische Union.

3. Fleisch von mit Wachstumshormonen aufgezogenen Schweinen oder Rindern kommt ohne Kennzeichnung in die EU.

4. Milch und Milchprodukte von Kühen, die mit in der EU verbotenen Hormonen behandelt wurden, können ohne Kennzeichnung eingeführt werden.

5. Die noch nicht ausreichend erforschte Nanotechnologie hält ohne Kennzeichnung Einzug in die europäische Lebensmittelproduktion.

Ob Gentechnik, Klonen, Hormoneinsatz oder Nanotechnologie - in vielen Bereichen der Lebensmittelproduktion sind die Gesetze in Europa wesentlich strenger und verbraucherfreundlicher als jenseits des Ozeans. "Es steht viel auf dem Spiel", sagt Silke Schwartau, von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wer möchte schon gegen seinen ausdrücklichen Willen im Restaurant geklontes Fleisch essen oder mit Hilfe von Wachstumshormonen produzierte Milch im Latte Macchiato trinken?" Doch in Gaststätten oder Kantinen ist so gut wie keine Kennzeichnungspflicht von Seiten des Gesetzgebers vorgeschrieben. "Die Verbraucher hätten das Nachsehen", befürchtet Schwartau, "denn sie werden ihrer Wahlfreiheit beraubt, weil sie etwa geklontes nicht von herkömmlichem Fleisch unterscheiden können." Selbst mit einer Kennzeichnungspflicht bleibt die Expertin skeptisch: "Welcher Restaurantbesitzer wird ehrlich veröffentlichen, dass er seine Speisen mit hormongetränktem Fleisch zubereitet. Schon Zusatzstoffe, die bereits heute gekennzeichnet werden müssen, weisen Gastronomen häufig nicht aus."

Auch im Handel wird es für Verbraucher nicht einfach, die US-amerikanischen Lebensmittelstandards ausfindig zu machen. Zwar muss beispielsweise frisches Fleisch gekennzeichnet werden, doch in Lasagne, Gulaschsuppe oder auf einer Pizza weiterverarbeitet, ist eine Deklaration etwa von Hormon- oder Klonfleisch nicht mehr vorgeschrieben.

Die TTIP-Szenarien zum Kauf und Verzehr von Lebensmitteln mit konkreten Verbrauchertipps hat die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Internetseite unter http://www.vzhh.de veröffentlicht und darüber hinaus die wichtigsten Unterschiede zwischen Europa und den USA hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit zusammengestellt.

Mehr über das Transatlantische Handelsabkommen lesen Interessierte auch auf der Internetseite des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unter:
http://www.vzbv.de/ttip.htm.

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Quelle:
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Pressemitteilung vom 6. August 2014
Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Telefon: (040) 24832-100, Fax: (040) 24832-2100
E-Mail: presse@vzhh.de
Internet: www.vzhh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. August 2014