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VERBRAUCHERSCHUTZ/1272: Klarheit und Wahrheit auf den Lebensmittelverpackungen (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressemitteilung Nr. 81 vom 04.07.16

Klarheit und Wahrheit auf den Lebensmittelverpackungen


Zur Reform der Deutschen Lebensmittelbuchkommission erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt: "Mein Ziel ist, dass die Realität im Supermarktregal stärker der Verbrauchererwartung entspricht."


"In einer Packung Leipziger Allerlei muss der Anteil des Spargels in der Verpackung dem Anteil entsprechen, der auf der Verpackung abgebildet ist, eine "Geflügelwurst" muss auch hauptsächlich aus Geflügel bestehen und nicht aus Schweinefleisch: Was draufsteht muss auch drin sein - und umgekehrt.

Mein Ziel ist, dass sich die Empfehlungen der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission stärker am Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach "Wahrheit und Klarheit" orientieren. Mit der Reform wird das gelingen."

Hintergrund

Zum 1. Juli 2016 ist die reformierte Geschäftsordnung der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) in Kraft getreten und die Kommissionsmitglieder sind neu berufen worden. Die Berufungsperiode läuft vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2021.

Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen über 2000 Lebensmittel und deren Beschaffenheit beschrieben werden. So zum Beispiel, was Kartoffelchips kennzeichnet, und von welchem Tier ein Wiener Schnitzel stammt.

Die Beschreibungen im DLMB erarbeitet die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK). Sie trägt auch dafür Sorge, die Beschreibungen so aktuell zu halten, dass sie tatsächlich das wiedergeben, was Verbraucherinnen und Verbraucher, Hersteller, Handel und Lebensmittelüberwachungsbehörden darunter verstehen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 81 vom 04.07.16
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2016

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