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ASYL/1137: Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete weitgehend unwirksam (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 17. Februar 2017

Leerlauf: Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete weitgehend unwirksam

PRO ASYL: Klaffende Schere zwischen potenziell Anspruchsberechtigten und tatsächlich erteilten Aufenthaltstiteln


Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck hat die Bundesregierung gefragt, wie viele Geduldete bislang von der neuen Bleiberechtsregelung nach § 25a und 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) profitieren konnten. Die nun veröffentlichten Zahlen (BT-Drucksache 18/10931) zeigen die klaffende Schere zwischen den potentiell Anspruchsberechtigten auf der einen und den tatsächlich zugesprochenen Aufenthaltsrechten auf der anderen Seite.

Obwohl in Deutschland derzeit 25.318 Menschen seit mehr als acht Jahren sowie 33.121 Menschen seit mehr als sechs Jahren geduldet leben, haben nur 898 Geduldete bundesweit ein Bleiberecht nach § 25b Aufenthaltsgesetz bekommen.

Auch bei der Bleiberechtsregelung für Jugendliche und junge Heranwachsende sind die Zahlen nicht zufriedenstellend. Insgesamt leben 12.849 geduldete Jugendliche seit mehr als vier Jahren in Deutschland, aber nur 3.225 haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erhalten. Insgesamt ein dünnes Ergebnis angesichts von über 58.000 potenziell Anspruchsberechtigten.

Damit ist die ursprüngliche Absicht, einen Großteil der Langzeitgeduldeten einen Aufenthaltsstatus und eine klare Lebensperspektive einzuräumen, gescheitert. Gescheitert ist damit insbesondere die SPD, die sich dieses Themas in den Koalitionsverhandlungen zu Anfang der Legislaturperiode angenommen hatte - als einzigem Reformprojekt von Relevanz im Asylbereich.

Das Thema muss dennoch auf der Tagesordnung bleiben. Auch in Zukunft wird es Geduldete geben, die aus einer Vielzahl von Gründen über viele Jahre hinweg nicht abgeschoben werden können - Grund genug, sich abseits aller Rhetorik in Richtung verschärfter Abschiebung Gedanken über eine wirksamere Bleiberechtsregelung zu machen.

Eine differenzierte Auswertung der Wirkung des Gesetzes von Seiten der Bundesregierung gibt es nicht. Mehr noch, die Bundesregierung will sich offenbar mit den Mängeln der Bleiberechtsregelung gar nicht befassen: »Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor«. Zwar ist die Umsetzung der Bleiberechtsregelung die Sache der Bundesländer, aber die Bundesregierung könnte sich die Fakten dort besorgen.

Für das Scheitern der Bleiberechtsregelung gibt es aus Sicht von PRO ASYL eine Vielzahl von Gründen. Die erforderlichen Aufenthaltszeiten von acht Jahren bei Einzelpersonen und sechs Jahren bei Eltern mit minderjährigen Kindern sind sehr lang bemessen.

Die Integration muss zudem durch Sprachkenntnisse und eine überwiegende Sicherstellung des Lebensunterhalts aus eigener Kraft nachgewiesen werden - beides ist für viele Betroffene schwer zu schaffen. Außerdem gibt es einen gesetzlichen Widerspruch: Auf der einen Seite wird für den Anspruch auf das Bleiberecht nur ein Sprachniveau von A2 verlangt, auf der anderen Seite müssen Geduldete Kenntnisse über die Rechtsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen. Diese sind oft mit einen schriftlichem Test verbunden, den die Betroffenen mit einem A2-Niveau oft nicht bestehen können. Hinzu kommt die negative Auswirkung diskriminierender Praktiken, die der Gesetzgeber für die Gruppe der Geduldeten beschlossen hat.

Die Aufenthaltserlaubnis kann weiterhin versagt werden, wenn der Ausländer die Abschiebung durch vorsätzlich falsche Angaben oder durch die Täuschung über die Identität verhindert oder verzögert hat. Darum wird häufig vor Gericht gestritten; viele Ausländerbehörden unterstellen schnell, dass die Geduldeten es selbst zu verantworten haben, dass die Abschiebung nicht möglich ist. Rechtsprechung- und Behördenpraxis wirken so zusammen, sodass die politische Absicht, die Kettenduldung zu minimieren, ins Leere läuft.

Zu den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis gehört es, dass Pässe vorgelegt werden. Hier scheitern viele Geduldete.

Mit § 25a AufenthG wurde eine Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende geschaffen, die nach vierjährigem Schulbesuch ein Bleiberecht erhalten können. Da viele junge Flüchtlinge erst mit 16 oder 17 Jahren in Deutschland ankommen, können viele diesen vierjährigen Schulbesuch nicht nachweisen. Manche werden verspätet eingeschult oder für sie entfällt die Schulpflicht. Da sie ihren Antrag vor Erreichen des 21. Lebensjahrs stellen müssen, erklärt sich vermutlich damit, warum trotz fast 13.000 Geduldeter unter 21 Jahre relativ wenige von der Regelung profitieren.

Ohnehin ist der Status der Geduldeten derart prekär, dass viele Arbeitgeber davon absehen, sie als Beschäftigte einzustellen - kann man sich doch nicht sicher sein, ob die Abschiebung nicht doch irgendwann vollzogen wird. Der Duldungsstatus: ein Teufelskreis. Weil Geduldete keinen sicheren Aufenthaltstitel haben, ist ihnen die wirtschaftliche Existenzsicherung deutlich erschwert, was wiederum ihre nachhaltige Integrationsfähigkeit vor den Behörden in Frage stellt und dann zum Ausschluss von einem Aufenthaltstitel führt.

Zahlreiche weitere in den vergangenen zwei Jahren geschaffene Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht untergraben zusätzlich das Projekt einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung. Asylsuchende aus angeblich »sicheren Herkunftsländern« sind z.B. einem unbefristeten Arbeitsverbot unterworfen und von Integrationskursen ausgeschlossen.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 17. Februar 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Februar 2017

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