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ASYL/1240: Pro Asyl zum Abschiebeflug nach Kabul (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 23. Januar 2018

Jede Woche Dutzende von Toten in Afghanistan - doch es wird weiter abgeschoben

PRO ASYL zum für Mittwoch geplanten Abschiebeflug nach Kabul


Erst am Wochenende hat ein schwer bewaffnetes Kommando, vermutlich der Taliban, den bislang größten Anschlag im Jahr 2018 in Kabul verübt. Mehr als 20 Menschen wurden im Hotel Intercontinental getötet. Mit diesem Anschlag haben die Taliban wieder einmal demonstriert, dass sie überall und zu jeder Zeit in Kabul zuschlagen können und die Vorstellung der deutschen Asylbehörden Lügen gestraft, es gebe sichere Gebiete im Lande.

Steht noch einigermaßen im Licht der Medienöffentlichkeit, was in Kabul passiert, werden Anschläge mit zivilen Opfern anderswo in Afghanistan in Europa medial kaum wahrgenommen.

Trotz der sich verschlechternden Sicherheitssituation soll am heutigen Tag der nächste Abschiebeflug ab Düsseldorf stattfinden. PRO ASYL kritisiert die Ignoranz, mit der die Bundesregierung offenbar auf einen Gewöhnungseffekt setzt und zugleich im Parlament vernünftige Antworten auf die Frage, welche Regionen Afghanistans man für sicher hält, verweigert (Frage 5, Fragestunde am 17. Januar 2018). So hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder es für ausreichend gehalten, darauf hinzuweisen, dass das Bundesamt und die Verwaltungsgerichte jeden Einzelfall prüften.

Die aber hängen nicht zuletzt von klaren Auskünften des Auswärtigen Amtes ab. Das hat aber seit Herbst 2016 keinen Lagebericht zu Afghanistan geliefert. Die längst fällige Neubewertung der Sicherheitslage blieb aus, sodass das BAMF und die Verwaltungsgerichte die aktuellsten Informationen jedenfalls von deutsch-amtlicher Seite nicht haben.

Es ist nachvollziehbar, dass sich vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitssituation nicht genügend Freiwillige bei der Bundespolizei finden, um Abschiebungen nach Kabul zu begleiten. Bundesinnenminister de Maizière hat sich seit Jahren an die Spitze derer gestellt, die afghanischen Flüchtlingen ernsthafte Fluchtgründe absprechen. Das wird widerlegt, nicht nur durch die ständigen Meldungen über Anschläge im Lande, sondern auch durch die vom Bundesinnenminister selbst vorgetragene Asylstatistik 2017.

Die bereinigte Gesamtschutzquote für AfghanInnen betrug 2017 beim Bundesamt mehr als 47 Prozent. Hinzu kam eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen, mit denen Ablehnungen des BAMF korrigiert wurden. Bis September 2017 gab es bei Klagen von AfghanInnen bei inhaltlicher Prüfung durch die Verwaltungsgerichte eine Erfolgsquote von 61% (siehe Bundestags-Drucksache 19/385, S. 32).

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 23. Januar 2018
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Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2018

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