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ASYL/1314: Sachsen - Zu Unrecht abgeschobene Familie kehrt zurück (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 30. Oktober 2018

Zu Unrecht abgeschobene Familie kehrt morgen zurück

PRO ASYL und Sächsischer Flüchtlingsrat: Familie erfährt unzureichende Aufnahmestrukturen in Rumänien am eigenen Leib


Die Rückholung einer syrischen Familie währte lang - doch nimmt sie am Mittwoch, den 31. Oktober, ein vorerst glückliches Ende. Um 14.50 Uhr Ortszeit wird das Ehepaar mit seinen drei Kindern in München landen und von da aus weiter mit dem Zug Richtung Görlitz fahren können. Der Landkreis hat für eine Wohnung gesorgt. »Schlussendlich wird die Einreise mittels laissez-passier möglich sein. Dem Innenministerium wollte es lange nicht gelingen, diese unkomplizierte Form der Rückkehr zu ermöglichen. Sollte Sachsen wieder einmal eine Rückholung organisieren müssen, wird sie sicher reibungsloser ablaufen«, meint Mark Gärtner vom Sächsischen Flüchtlingsrat (SFR).

Dass es zu einer erneuten Rückholung kommt, will derweil niemand hoffen. Schließlich bedeutet dies in jedem Fall, dass Menschen zu Unrecht abgeschoben werden. »Da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht zum ersten Mal Abschiebungen ohne Grundlage veranlasst hat, müssen Anwält*innen und Nichtregierungsorganisationen weiterhin aufmerksam bei den Bescheiden sein«, kommentiert Bernd Mesovic von PRO ASYL. »Der Fahrlässigkeit der überfordernden Bundesbehörde muss ein umfassendes Qualitätsmanagement entgegengesetzt werden«.

Das BAMF hatte die sächsischen Behörden im Fall der Familie falsch informiert. Die gingen davon aus, dass die Abschiebung veranlasst sei und vollzogen sie am 6. September 2018. Der Familie ist die subsidiäre Schutzberechtigung in Rumänien zugesprochen worden. Wegen der dort herrschenden Umstände kam die Familie nach Deutschland. Ihre Klage gegen den ablehnenden BAMF-Bescheid hatte aufschiebende Wirkung. Dies hatte das BAMF nicht beachtet. Das Verwaltungsgericht Dresden verpflichtete den Freistaat Sachsen am 9. Oktober, die Familie unverzüglich zurückzuholen.

PRO ASYL und Sächsischer Flüchtlingsrat hoffen nun auf einen positiven Ausgang des eigentlichen, nach wie vor laufenden Verfahrens am Verwaltungsgericht. Denn dass Rumänien über unzureichende Aufnahmestrukturen verfügt, erfuhr die Familie nach ihrer Abschiebung am eigenen Leib.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 30. Oktober 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. November 2018

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