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ASYL/1342: Flüchtlingsrat fordert Landesaufnahmeprogramm nach dem Beispiel Schleswig-Holsteins (Flüchtlingsrat Niedersachsen)


Flüchtlingsrat Niedersachsen - 28. November 2018

Flüchtlingsrat fordert Landesaufnahmeprogramm nach dem Beispiel Schleswig-Holsteins


Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die niedersächsische Landesregierung auf, dem Beispiel Schleswig-Holsteins folgend ein eigenes Aufnahmeprogramm für Flüchtlinge zu starten.

Das Bundesland Schleswig-Holsteins macht derzeit vor, dass auch die Länder tätig werden und im Rahmen der Aufnahme von Flüchtlingskontingenten aus dem Ausland Verantwortung übernehmen können: Die Regierungsfraktionen hatten Mitte 2018 im Landtag einen Antrag eingebracht, mit dem die Landesregierung gebeten wird, ein Landesaufnahmeprogramm gemäß § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz vorzubereiten, mit dem von 2019 bis 2022 insgesamt 500 besonders schutzbedürftige Geflüchtete, vor allem Frauen und Kinder, aufgenommen werden sollen, und zwar "on top", das heißt ergänzend zu den Aufnahmen des Bundes. Die Landesregierung hat im Oktober 2018 einen ersten Bericht dazu vorgelegt. Sie hat erste Gespräche mit UNHCR Deutschland geführt. Dabei wurde der afrikanische Kontinent und dabei insbesondere Nordafrika und das Horn von Afrika (v.a. Libyen, Ägypten, Niger, Sudan, Tschad und Äthiopien) für das Landesaufnahmeprogramm empfohlen, auch um diesen zum Teil nur sehr wenig im öffentlichen Fokus stehenden Regionen Unterstützung zu leisten. Zwischenzeitlich wurde die Aufnahme aus Flüchtlingslagern in Ägypten und Äthiopien festgelegt. Zunächst war anvisiert worden, die Aufnahme auch auf die Region der syrischen Anrainerstaaten und Libyen zu beziehen. In Gesprächen mit dem UNHCR wurden nun jedoch die afrikanischen Staaten festgelegt. UNHCR prognostiziert den Resettlement-Bedarf 2018 auf rund 1,2 Mio. Flüchtlinge.

Das kleine Schleswig-Holstein (2,9 Mio. Einwohner_innen) setzt mit dem neuen Landesaufnahmeprogramm ein wichtiges humanitäres Signal angesichts weltweit steigender Flüchtlingszahlen, während Europas führende politische Kräfte die Abschottung und Grenzschließungen vorantreiben. Es übernimmt damit Verantwortung für besonders schutzbedürftige Menschen und gibt den anderen Bundesländern ein positives Beispiel. Schleswig-Holsteins CDU-Innenminister Grote sagte am 05. Juli 2018 im Landtag:

"Was wir allerdings mitbringen, ist die entsprechende Haltung: Wir stehen zu unserer Linie in Sachen humanitärer Flüchtlingspolitik. (...) Deshalb freue ich mich über ein klares Signal des Schleswig-Holsteinischen Landtages für eine humanitäre und gesteuerte Flüchtlingsaufnahme."

Aus dem deutlich größeren Niedersachsen ist dagegen bislang keinerlei Initiative zu hören, dem Beispiel des Landes Schleswig-Holsteins zu folgen und damit einen eigenen Beitrag zur Linderung der Tragödie von Flüchtlingen zu leisten. Bereits Mitte 2015 lief in Niedersachsen auch das Landesaufnahmeprogramm für Angehörig von Syrer_innen aus, ohne jegliche Nachfolgeregelung. Alle Gespräche mit dem niedersächsischen Innenministerium zu diesem Thema verliefen bisher ergebnislos. Legale Einreisen nach Niedersachsen sind damit unmöglich, abgesehen von den auf Niedersachsen entfallenden Quoten der möglichen Bundesaufnahmeprogramme bzw. der Einreise im Rahmen der Familienzusammenführung.

Niedersachsen ergreift nur äußerst begrenzt eigene Initiativen. Zwar hat das niedersächsische Innenministerium jüngst in Form eines Erlasses seine eingeschränkten Kompetenzen im Bereich der Familienzusammenführung dahingehend genutzt, dass die Ausländerbehörden angewiesen wurden, bis Jahresende 2018 auf die inländische Überprüfung von humanitären und integrativen Voraussetzungen bei der Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten zu verzichten. Die Wirkungen dieser Maßnahme werden allerdings voraussichtlich begrenzt bleiben, weil die bürokratischen Verfahren zunächst bei einer Deutschen Auslandsvertretung aufgenommen werden müssen und sich die dortigen Terminengpässe als zentraler Hürde für den Start des Visumverfahrens erweisen. Eigene Aufnahmeinitiativen sind vom Erlass Niedersachsens nicht umfasst.

Bereits Ende April 2018 hatte der Flüchtlingsrat Niedersachsen gemeinsam mit dem Diözesan-Caritasverband Hildesheim die niedersächsische Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Deutschland seine Aufnahmequote erhöht, und dass eine erheblich höhere Resettlement-Quote für 2018 und 2019 verabschiedet wird.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert:

• Auflegung eines landeseigenen Landesaufnahmeprogramms nach § 23 Abs. 1 AufenthG

• Verlängerung und Modifizierung des Landesaufnahmeprogramms für Angehörige von in Niedersachsen lebenden Syrer_innen, insbesondere angesichts der Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Familiennachzug für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter


Hintergrund:
Neben Aufnahmen von Flüchtlingen auf Bundesebene können Länder im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium auch eigene Aufnahmeanordnungen nach § 23 Abs. 1 AufenthG erlassen.

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Quelle:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12, 30173 Hannover
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Internet: www.nds-fluerat.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2018

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