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ASYL/1373: Abschiebungen nach Afghanistan - Einfach »weiter so?« (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 20. Mai 2019

Einfach »weiter so« mit Abschiebungen nach Afghanistan?

PRO ASYL: Nach Kritik des Europ. Ausschusses zur Verhütung von Folter muss es Veränderungen in der Praxis geben


Der nächste Sammelabschiebungsflug nach Afghanistan ist für den 21.05. geplant. Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe(CPT) hat jüngst geharnischte Kritik an den Zuständen bei einer Abschiebung nach Kabul geäußert, die er im August 2018 beobachtet hatte.

Auf Seiten der Bundesregierung und der Bundespolizei scheint wenig Bereitschaft zu bestehen, dafür zu sorgen, dass gegen Menschenrechtsverletzungen bei Abschiebungen wirksame Vorkehrungen getroffen werden. Die Führung der Bundespolizei leugnet sogar, dass es die zentralen Missstände, die das CPT dokumentiert, gegeben hat.

PRO ASYL hält angesichts der Sicherheitssituation in Afghanistan Abschiebungen dorthin generell für unverantwortlich. Nach dem Bericht des CPT muss es jetzt jedoch auch um die Umstände der Charterabschiebungsflüge gehen. Bis zur Umsetzung der von CPT genannten Empfehlungen/Forderungen dürfte eigentlich kein einziger Abschiebungsflug abheben.

Es ist skandalös, dass es unter den Augen der CPT-Beobachter auf dem beobachteten Kabul-Flug zu Misshandlungen durch die begleitenden Beamten kam, bei denen einer Person die Genitalien gequetscht wurden und Techniken mit atembehindernder Wirkung angewendet wurden. Wenn dies auf einem beobachteten Flug geschah, ist zu befürchten, dass es in anderen Fällen ohne Zeugen noch »härter zur Sache geht«.

Die bis heute geltenden Dienstanweisungen, eine Reaktion auf zwei Todesfälle bei Abschiebungen (Motto: »Keine Abschiebungen um jeden Preis«), verbieten atembehindernde Techniken. Dennoch scheint sich die Forderung der Politik nach mehr Konsequenz bei der Durchsetzung von Abschiebungen in einer neuen Härte niederzuschlagen.

Zur neuen Härte gehört es auch, dass aus der Abschiebungshaftanstalt Büren (NRW) ein Betroffener auf den beobachteten Kabul-Flug gebucht wurde, nur wenige Tage, nachdem er bei einem Sprung aus dem Fenster eine Fraktur eines Lendenwirbels erlitten hatte. Ohne dass die notwendige Nachsorge gewährleistet war, wurde er drei Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus dennoch für reisetauglich befunden und unter Schmerzen liegend mit diesem Flug abgeschoben. Die Kritik des CPT: Die Rolle von Ärzten, die sowohl über die Reisetauglichkeit entscheiden als auch noch als Begleitärzte mitfliegen, ist dubios und inakzeptabel.

Abschiebungsflüge werden seit Längerem in erheblichem Ausmaß von Personal begleitet, das für diese Aufgabe überhaupt nicht ausgebildet ist. Auf dem beobachteten Flug hatte ein Drittel der Begleiter nicht die Ausbildung als »Personenbegleiter Luft« durchlaufen. Damit nehmen die Risiken zu, dass es zu exzessiver Gewaltanwendung und dem Einsatz lebensbedrohlicher Techniken kommt.

Maßgebliche Verantwortung für das Ganze trägt Bundespolizeichef Dieter Romann, der sich auch im Vergleich mit seinen Vorgängern radikal gebärdet. Erst vor kurzem meinte er zur besseren Durchsetzung von Abschiebungen die Flugkapitäne in die Pflicht nehmen zu müssen, die ihm zu zimperlich sind, wenn sie aus Gründen der Luftsicherheit die Mitnahme von Abzuschiebenden manchmal ablehnen. Sein Versuch, die international anerkannten Regelungen zur Bordgewalt der Flugkapitän*innen in Frage stellen und den Berufsstand als »Abschiebungsverhinderer« zu brandmarken, ist eine politische Provokation.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 20. Mai 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2019

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