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ASYL/669: Bleiberecht - auf ein Neues (Der Schlepper/Pro Asyl)


Der Schlepper - Sommer 2010 Nr. 51/52
Heft zum Tag des Flüchtlings 2010, PRO ASYL

Bleiberecht: Auf ein Neues

Von Femke van Praagh


Die Bleiberechtsregelungen der Jahre 2006 und 2007 haben nicht dazu geführt, dass der überwiegende Teil der langjährig Geduldeten einen Aufenthaltsstatus erhielt. Auch der Beschluss der Innenministerkonferenz vom Dezember 2009 hat für die meisten keine gesicherte Bleibeperspektive geschaffen.

Noch immer leben 90.000 Menschen mit einer Duldung in Deutschland. 57.000 von ihnen seit über sechs Jahren. Restriktiv gefasste Ausschlussgründe und die Festlegung auf einen Einreisestichtag ließen viele Geduldete von vorneherein ohne Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht nach der Altfallregelung. Seit 2006 sind zwar rund 61.000 Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden, langfristige Sicherheit haben viele Betroffene dadurch aber nicht bekommen. Rund 80 % der, laut Angaben der Bundesländer, 37.000 nach der gesetzlichen Regelung von 2007 erteilten Aufenthaltstitel wurden wegen fehlender Lebensunterhaltssicherung lediglich für zwei Jahre auf Probe erteilt. Bleiben soll nach dem Willen des Gesetzgebers nur, wer sein Einkommen selbst sichern kann. Von alten, kranken und behinderten Menschen wird für ein Bleiberecht sogar die dauerhafte finanzielle Absicherung einschließlich der erforderlichen Betreuung und Pflege ohne staatliche Hilfe verlangt.


Verlängerte Hängepartie

Die Frist dafür, einen Job zu finden, war zunächst auf Ende 2009 festgesetzt worden. Schnell zeichnete sich ab, dass viele der Geduldeten in diesem Zeitraum keine auskömmliche Arbeit finden konnten.

Bis 2007 waren Geduldete in der Praxis vom Arbeitsleben nahezu ausgeschlossen. Eine Arbeitserlaubnis wurde nur erteilt, wenn für eine konkrete Stelle keine bevorrechtigten Arbeitnehmer (wie z. B. Deutsche oder EU-Staatsangehörige) gefunden werden konnten. Seither können Geduldete nach vier Jahren eine Arbeitserlaubnis bekommen, es sei denn, die Ausländerbehörde unterstellt mangelnde Mitwirkung bei der Identitätsklärung. Um die Arbeitsmarktintegration zu erleichtern, wurden Programme für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge aus EU-Mitteln ins Leben gerufen. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Wiedereinstieg ins Berufsleben nach jahrelanger Arbeitslosigkeit generell schwierig und langwierig ist, werden diese Programme kurzfristig keine Vollzeitarbeitnehmer hervorbringen. Auch die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen führt immer wieder zu großen Problemen.

Erst spät und unbefriedigend hat die Politik mit dem Beschluss der Innenminister Ende 2009 reagiert und die Frist für die Jobsuche um zwei Jahre verlängert. Nach dem Beschluss bleibt die Verlängerung der 2009 ausgelaufenen Aufenthaltserlaubnisse bis Ende 2011 davon abhängig, ob die Betroffenen mindestens eine Halbtagsstelle nachweisen können, eine Schul- oder Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder sich derzeit noch in einer Ausbildung befinden. Eine Verlängerung kommt außerdem in Betracht, wenn die Betroffenen ihr Bemühen um Arbeit nachweisen können und prognostiziert werden kann, dass nach Ablauf der Frist eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung möglich ist. Ab 2012 darf nur bleiben, wer seinen Lebensunterhalt eigenständig sichern kann. In der konjunkturell schwierigen Situation wird auch diese Fristverlängerung für die meisten Probe-Aufenthaltsberechtigten kein langfristiges Bleiberecht bringen. Der Beschluss der Innenminister ist damit nichts weiter als eine Fortsetzung der ohnehin ungenügenden Regelung. Wie viele Betroffene an den hohen Hürden für das Bleiberecht letztendlich scheitern werden, ist Anfang 2010 noch nicht abzusehen.


Neufassung unumgänglich

Geduldete und Flüchtlinge mit befristeter Aufenthaltserlaubnis (AE "auf Probe") brauchen endlich Sicherheit. Nur wer eine sichere Lebensperspektive sowie freien Zugang zu Arbeit und Bildung hat, kann sich nachhaltig integrieren. Eine Neufassung der Bleiberechtsregelung ist dringend erforderlich.

Damit nicht immer wieder Menschen über Jahre hinweg im entrechteten Status der Duldung leben müssen, darf eine neue Regelung nicht an einen Stichtag, sondern muss an die Aufenthaltsdauer geknüpft sein. Ablehnungen im Asylverfahren trotz guter Gründe, Widerrufsverfahren und problematische Rückkehr in kriegszerstörte Länder sowie Passlosigkeit und Traumatisierungen werden sonst auch in Zukunft endlose Kettenduldungen für die Betroffenen bedeuten.

Strafrechtliche und ausänderrechtliche Verfehlungen, die Jahre zurückliegen, sowie Passlosigkeit dürfen nicht zum Ausschluss vom Bleiberecht führen. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass Tatbestände, die strafrechtlich längst verjährt wären, ausländerrechtlich nicht wieder gut zu machen sind. Zudem hat sich der Ausschlussgrund wegen strafrechtlicher Verurteilungen von mindestens 50 Tagessätzen und bei ausländerrechtlichen Straftaten von 90 Tagessätzen in der Praxis als unverhältnismäßig erwiesen. Hierunter können bereits wiederholt begangene Kleinstdelikte fallen. Die Grenze von 90 Tagessätzen ist schnell erreicht. Nicht akzeptabel ist zudem, dass die Verfehlung eines Familienmitglieds zum Ausschluss der gesamten Familie vom Bleiberecht führt. Diese Form der Sippenhaft ist unmenschlich und stößt auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken.

Deswegen muss auf restriktive Ausschlussgründe und das Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung verzichtet werden. Eine humanitäre Regelung kann nach jahrelangem Ausschluss vom Arbeitsmarkt und in einer konjunkturell schwierigen Lage nicht an die Frage geknüpft sein, ob jemand auf dem Arbeitsmarkt besteht oder nicht.


Fast 20 Jahre in Deutschland, sechs Kinder gross gezogen - kein Bleiberecht

Die 50 und 46 Jahre alten Eheleute A., Roma-Angehörige aus dem ehemaligen Jugoslawien, leben sehr gut integriert seit 1991 in Deutschland. Sie haben sechs erwachsene Kinder und vier Enkelkinder, die alle einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland haben. Ein Sohn lebt mit seiner Frau und zwei Kindern im selben Haus im Landkreis Cuxhaven. Die Großeltern sehen ihre Enkel täglich und sind auch eine Entlastung für ihre berufstätigen Kinder.

Herr A. fand im April 2008 selbst eine Arbeitsstelle. Diese befand sich aber über 200 km entfernt in Münster. Der Umzug ins näher gelegene Osnabrück wurde dem Ehepaar A. verweigert. Familie A. hielt die Wohnung im Landkreis Cuxhaven aufrecht und mietete eine zweite in der Nähe der Arbeitsstelle an, um diese nicht zu verlieren. Daraufhin wurde der Familie vorgeworfen, im Landkreis Cuxhaven nur eine "Scheinadresse" zu führen. Im Februar 2009 verlor Herr A. seine Arbeitsstelle. Die Arbeit war unter dem Druck des Landkreises über die große Entfernung auf Dauer nicht zu bewerkstelligen.

Der Bleiberechtsantrag des Ehepaares wurde abgelehnt: Die Betroffenen hätten eine schlechte Integrations- und Erwerbstätigkeitsprognose und keine Heimatpässe aus dem Kosovo. Gegen die Ablehnung des Bleiberechtsantrages hat der Rechtsanwalt des Ehepaares Klage eingereicht. er geblieben! Recht auf Bleiberecht.


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Hier geblieben! Recht auf Bleiberecht.

Die letzten drei Jahre haben gezeigt, dass das politisch erklärte Ziel, die Kettenduldungen abzuschaffen, verfehlt wurde. Dies erfordert einen neuen Anlauf fürs Bleiberecht:

• für Alleinstehende, die seit fünf Jahren in Deutschland leben
• für Familien mit Kindern, die seit drei Jahren in Deutschland leben
• für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit zwei Jahren in Deutschland leben
• für Traumatisierte
• für Opfer rassistischer Angriffe


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Quelle:
Der Schlepper - Sommer 2010 Nr. 51/52, S. 18-19
Heft zum Tag des Flüchtlings 2010, PRO ASYL
http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-
dam/q_PUBLIKATIONEN/2010__ab_April_/TdF2010_Homepageversion.pdf
Herausgeber: PRO ASYL - Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge
Postfach 160624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: 069/23 06 88, Telefax: 069/23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2010