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ASYL/811: Das Recht auf ein Asylverfahren endet in Eisenhüttenstadt (Flüchtlingsrat Brandenburg)


Flüchtlingsrat Brandenburg - Pressemitteilung 17. Juli 2013

Das Recht auf ein Asylverfahren endet in Eisenhüttenstadt

Asylanträge werden nicht weitergeleitet, Zuständigkeiten nicht geprüft. Wer in die Fänge der Bundespolizei gerät kommt in Abschiebungshaft. Dagegen wehren sich Häftlinge mit einem Hungerstreik.



Seit vergangenen Freitag sind mehrere Flüchtlinge in der Abschiebungshaftanstalt in Eisenhüttenstadt erneut in Hungerstreik getreten. Unter ihnen ist auch Usman M., dessen Abschiebung nach Ungarn noch vor wenigen Wochen am Flughafen Tegel nach vehementem Protest verhindert wurde, die Medien berichteten. Nun ist er wieder von Abschiebung bedroht und kämpft darum, in Deutschland sein Asylverfahren betreiben zu können.

Usman M. hat auf seiner Flucht aus Pakistan eine lange Odyssee und viele Strapazen hinter sich gebracht. Nach Griechenland, wo er statt Schutz rassistische Übergriffe und Polizeigewalt erlebt hat, ist er über Serbien und Ungarn weiter nach Deutschland geflohen. Während seiner Flucht wurde er mehrmals festgenommen. In Deutschland bestätigt ein psychologisches Gutachten, dass er an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung und Depression leidet.

Nach dem sogenannten Dublin-Verfahren wäre Griechenland zuständig für das Asylverfahren. Dort sind die Verhältnisse so katastrophal, dass nicht mehr dorthin zurückgeschoben werden darf. In Ungarn gibt es ebenfalls kein funktionierendes Asylsystem, weswegen Verwaltungsgerichte viele Rückschiebungen stoppen. In Ungarn werden Asylsuchende systematisch inhaftiert und aus der Haft heraus in Transit- oder Herkunftsländer abgeschoben.

Auch in Deutschland landete Usman M. direkt in der Abschiebungshaft. Kurz nach dem Grenzübertritt wurde er von der Bundespolizei festgenommen. Dort äußerte er, dass er in Deutschland Schutz wolle, sein Asylgesuch wurde jedoch von der Bundespolizei nicht an das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet. Stattdessen kam er sofort in Haft, wo er sich seit dem 04. Mai 2013 befindet. In Deutschland hat er bisher nichts anderes als Haft kennengelernt. In dieser aussichtslosen Situation steht er unter enormer Anspannung. Er muss befürchten, nach Ungarn und dann weiter nach Serbien abgeschoben zu werden, ihm drohen Inhaftierung und erneute Misshandlungen. Ohne Rechtsbeistand hat er in Deutschland kaum eine Chance auf Schutz.

Usman M. ist der Prototyp des heutigen Abschiebungshäftlings. Die Abschiebungshaftanstalt ist voll von Flüchtlingen, die gerade in Deutschland angekommen sind, von der Bundespolizei aufgegriffen und unmittelbar inhaftiert wurden. Sie kommen in Haft, ohne je etwas verbrochen zu haben - auf unbestimmte Zeit. Sie leben hier in völliger Ungewissheit und Isolation und müssen ihre Asylverfahren aus der Haft heraus betreiben. Würde die Bundespolizei die Asylgesuche beachten, dürfte nach Genfer Flüchtlingskonvention und auch nach deutschem Recht nicht inhaftiert werden. Die Bundespolizei hält sich außerdem in Brandenburg auch nicht an die gesetzlichen Anforderungen für Abschiebungshaftanträge. Das ultma ratio-Prinzip im Aufenthaltsgesetz, nachdem Abschiebungshaft nur als allerletztes Mittel zur Durchsetzung einer Ausreise eingesetzt werden darf, wird sowohl von der Bundespolizei wie auch von den Haft anordnenden Amtsgerichten ignoriert. Statt den Beschleunigungsgrundsatz streng zu beachten, werden pauschal Haftzeiträume bis zu drei Monaten beantragt und von Gerichten angeordnet.

Die hungerstreikenden Flüchtlinge verlangen den Zugang zu einem fairen Asylverfahren, die Aufhebung der Haft, Rechtsschutz und angemessene medizinische Versorgung - in Kürze: die Abschaffung von Abschiebungshaft in Eisenhüttenstadt. Diese Forderung formuliert auch der Flüchtlingsrat Brandenburg:* "Es kann nicht sein, dass mehrere rot-grün regierte Länder eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Abschiebungshaft anstreben, während Brandenburg überlegt, wie man besser vollziehen oder die Haftanstalt besser auslasten könnte."* sagte Ivana Domazet vom Flüchtlingsrat.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Juli 2013
Flüchtlingsrat Brandenburg
Rudolf-Breitscheid-Str. 164, 14482 Potsdam
(S-Bahn Griebnitzsee)
Telefon: 0331 - 716 499, Fax: 0331 - 887 15 460
E-Mail: info[at]fluechtlingsrat-brandenburg.de
Internet: www.fluechtlingsrat-brandenburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juli 2013