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ASYL/952: Systemwechsel dringend erforderlich - Für die freie Wahl des Zufluchtslandes in der EU (Pro Asyl)


Pro Asyl - Presseerklärung, 19. Juni 2015

Systemwechsel dringend erforderlich: Für die freie Wahl des Zufluchtslandes in der EU

Breites gesellschaftliches Bündnis fordert grundlegende Neuausrichtung einer fairen und solidarischen Verantwortungsteilung für Flüchtlinge


Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni fordert ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Verbänden, Flüchtlings- und Juristenorganisationen die Bundesregierung auf, sich für eine grundlegende Neuausrichtung der Verantwortungsteilung für Flüchtlinge in der EU einzusetzen. In einem gemeinsamen Positionspapier plädieren sie für die freie Wahl des Zufluchtslandes für Asylsuchende. Sie sollten selbst entscheiden können, wo in der EU sie ihr Asylverfahren durchlaufen. Den bereits als schutzbedürftig anerkannten Flüchtlingen solle das Recht auf Freizügigkeit in der EU gewährt werden. Ergänzend sollten die Mitgliedsstaaten mithilfe eines Europäischen Ausgleichsfonds finanziell unterstützt werden, in die primär die humanitäre Zuwanderung stattfindet.

Aktuell zeige sich auf EU-Ebene eine besorgniserregende Zunahme von nationalen Egoismen in der Flüchtlingspolitik. Dabei wäre ein solidarisches Handeln in der aktuellen Situation dringend erforderlich. Die Situation für Flüchtlinge in mehreren Ländern der EU sei unerträglich. Asylsuchende würden in Ländern wie Griechenland, Italien, Ungarn und Bulgarien zu Obdachlosen gemacht oder misshandelt. Vielfach würden sie völkerrechtswidrig inhaftiert.

Für einen Systemwechsel sprechen aus Sicht der Organisationen mehrere Gesichtspunkte: Das Prinzip der freien Wahl bewirke, dass Asylsuchende dort hingehen könnten, wo sie die Unterstützung ihrer Familien oder Communities erhiellten. Damit würden erstmals die Interessen der Asylsuchenden berücksichtigt. Dies führe dazu, dass sie sich von Beginn an besser integrieren und zurechtfinden können. Dies sei im bisherigen Dublin-System nicht vorgesehen. Außerdem könnten Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen vermieden werden, wenn diese nicht länger zum Aufenthalt in Ländern gezwungen werden, die weder ein ordentliches Asylsystem noch ein Mindestmaß an menschenwürdiger Behandlung für sie bereithalten.

Aber auch pragmatische Aspekte sprächen für eine solches Konzept: Wenn Asylsuchende nicht zwangsweise in EU-Staaten abgeschoben werden könnten, werde verhindert, dass sie von einem EU-Land ins nächste wandern. Die sogenannte Sekundärwanderung innerhalb der EU würde vermieden. Die unterzeichnenden Organisationen sprechen sich damit deutlich gegen die derzeit diskutierten Quoten und Verteilungsschlüssel aus. Diese ließen weiterhin die Interessen der Flüchtlinge außer Acht und hätten Zwangsverteilungen zur Folge. Zudem könnten Kosten für die erheblich bürokratischen Verfahren zur Überstellung in andere EU-Staaten reduziert werden.

Den Grund für die Krise des geltenden Dublin-Systems sehen die Organisationen im Verursacherprinzip, das die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz insbesondere den EU-Staaten an den Außengrenzen aufbürdet. Nach der Dublin-Verordnung ist derjenige EU-Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, der den Grenzübertritt nicht verhindert hat. Dieser ist mangels legaler Einreisemöglichkeiten in die EU in den meisten Fällen irregulär und bewirkt die Zuständigkeit durch Aufgreifen an der Grenze.

Die Organisationen kritisieren diese Vermischung von Grenz- und Flüchtlingspolitik: Wer die Verantwortung für Flüchtlinge als "Strafe" konstruiere, der schaffe zugleich Voraussetzungen für ein gesellschaftliches Klima, das sich gegen Flüchtlinge richtet. Die Unterzeichner-Organisationen fordern dagegen, dass die Aufnahme von Flüchtlingen als menschenrechtlich verbürgte Errungenschaft und humanitäres Gebot verstanden wird, die sich bei guten Rahmenbedingungen positiv für die Aufnahmeländer auswirkt.


Zum Bündnis gehören PRO ASYL, Diakonie Deutschland, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Arbeiterwohlfahrt, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Deutscher Anwaltsverein, Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein, Neue Richtervereinigung und der Rechtsberaterkonferenz.

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Quelle:
Pro Asyl - Presseerklärung vom 19. Juni 2015
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Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2015

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