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AKTUELL/057: Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne (Destatis)


Statistisches Bundesamt -
Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 12.09.2013

Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne



WIESBADEN - Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, dennoch bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 wählen können. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.


Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
https://www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Bundeswahlleiter/Kontakt.html

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Quelle:
Pressemitteilung des Bundeswahlleiters Roderich Egeler,
Präsident des Statistischen Bundesamtes,
Nr. 24 vom 12.09.2013
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Pressestelle
65180 Wiesbaden
Telefon: (0)611/75-34 44
Telefax: (0)611/75-39 76
presse@destatis.de
www.destatis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2013