Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Pressemitteilung vom 19. Juni 2018
Erklärung von Meseberg
Das Versprechen Europas für Sicherheit und Wohlstand erneuern
Frankreich und Deutschland eint das gemeinsame Eintreten für das europäische Projekt: ein demokratisches, souveränes und geeintes Europa, das wettbewerbsfähig ist und die Grundlage für Wohlstand bietet, ein Europa, das sein Wirtschafts- und Sozialmodell sowie seine kulturelle Vielfalt verteidigt, ein Europa, das auf der Grundlage der gemeinsamen Werte des Pluralismus, der Solidarität und der Gerechtigkeit für eine offene Gesellschaft eintritt, die Rechtsstaatlichkeit überall in Europa aufrechterhält und sie im Ausland fördert, ein Europa, das bereit ist, seine internationale Rolle zur Geltung zu bringen, um Frieden, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung zu fördern und bei der Bekämpfung des Klimawandels eine Führungsrolle einzunehmen, und ein Europa, das die Herausforderung der Migration erfolgreich angeht.
Bei der Reform Europas sollten wir auf die Stimmen unserer Bürger hören. Frankreich und Deutschland sind daher entschlossen, die Bürgerkonferenzen zu Europa fortzusetzen, um die demokratische Debatte im Vorfeld der kommenden Europawahl in Gang zu halten.
Frankreich und Deutschland sind fest entschlossen, die Errungenschaften der Europäischen Union nicht nur zu bewahren, sondern auch ihre Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken, wobei sie fortwährend dafür Sorge tragen wollen, die Einheit der Mitgliedstaaten und die Leistungsfähigkeit der Union sicherzustellen. Die Europäische Union wird ihren Werten treu bleiben, sich für den Schutz der Menschenrechte starkmachen und den Multilateralismus entschieden verteidigen, reformieren und stärken.
Die EU steht heute vor existenziellen Herausforderungen. Hierzu zählen die Migration, ein sich veränderndes Sicherheitsumfeld, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, die digitale Revolution sowie die Notwendigkeit, das Euro-Währungsgebiet widerstandsfähiger und stabiler zu machen und den Klimaschutz voranzubringen. Frankreich und Deutschland teilen die Überzeugung, dass die einzig angemessene Antwort auf diese Herausforderungen in der europäischen Zusammenarbeit liegt. Rein nationale und unabgestimmte Maßnahmen führen nur zu Misserfolg und Entzweiung.
Um unsere europäische Kooperation in einer starken bilateralen Zusammenarbeit zu verankern, werden Frankreich und Deutschland bis Ende 2018 einen neuen Élysée-Vertrag ausarbeiten, wobei sie das Ziel leitet, ihre wirtschaftliche, soziale und steuerliche Angleichung voranzubringen, neue Instrumente für ihre grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu entwickeln und ihre Verpflichtung zu erneuern, das Erlernen der jeweiligen Partnersprache zu fördern und zu erleichtern.
Im Lichte dessen haben Frankreich und Deutschland heute in Meseberg beschlossen:
- neue Möglichkeiten zu prüfen, wie die EU-Entscheidungsfindung in unserer
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschleunigt und effizienter
gemacht werden kann. Wir brauchen eine europäische Debatte über neue
Formate, zum Beispiel einen EU Sicherheitsrat, und über Möglichkeiten einer
engeren Abstimmung innerhalb der EU und in externen Foren. Ferner sollten
wir im Rahmen einer breiteren Debatte über Mehrheitsentscheidungen in
EU-Politikfeldern Möglichkeiten der Nutzung von Mehrheitsentscheidungen im
Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik prüfen.
- die Chance ihrer gemeinsamen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat für
gemeinsame Initiativen zu nutzen, auch im Bereich der Konfliktverhütung,
und die EU-Koordination in Bezug auf VN Angelegenheiten zu verstärken.
- zu unterstreichen, wie wichtig es ist, die Herausbildung einer
gemeinsamen strategischen Kultur durch die Europäische
Interventionsinitiative weiterzuentwickeln, die so eng wie möglich mit der
SSZ verknüpft wird.
- die gemeinsamen Bemühungen um die Entwicklung militärischer Fähigkeiten
weiterzuführen, insbesondere im Hinblick auf das Main Ground Combat System
(MGCS) und das Future Combat Aerial System (FCAS).
- die Europäische Kommission erneut mit Nachdruck aufzurufen, rasch
gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene vorzulegen, mit denen illegale
Inhalte im Internet, die den Terrorismus fördern, bekämpft werden
können.
- ihre Bemühungen gemeinsam mit der Ukraine und Russland im
Normandie-Format fortzusetzen, um die Umsetzung der Vereinbarungen von
Minsk zu erleichtern, damit die Lage in der Ostukraine stabilisiert und die
territoriale Integrität der Ukraine gewahrt wird.
- Fortschritte zu einer besser integrierten europäischen Verteidigung zu
erzielen, die alle zivilen und militärischen Gesichtspunkte und Mittel der
Krisenbewältigung der EU einschließt.
- sich für den raschen Neustart einer umfassenden Migrationsagenda
einzusetzen, die folgende drei Pfeiler umfasst: (i) im Außenverhältnis
stärkere Unterstützung von und Zusammenarbeit mit Herkunfts- und
Transitländern, aufbauend auf bestehenden Beispielen der Zusammenarbeit und
Partnerschaften wie der Erklärung EU-Türkei, um zu vermeiden, dass Menschen
in Richtung Europa aufbrechen, um die illegale Migration zu bekämpfen und
den Rückkehrprozess zu beschleunigen; (ii) an den EU-Grenzen verbesserter
Schutz der europäischen Außengrenzen durch eine anspruchsvolle Verstärkung
des Personals sowie des Mandats von Frontex; (iii) im Innenverhältnis ein
Gemeinsames Europäisches Asylsystem, das krisenfest ist und einen fairen
Kompromiss zwischen Verantwortung und Solidarität sicherstellt.
- europäische Lösungen zu verfolgen, die heute wichtiger denn je sind.
Einseitige, unkoordinierte Maßnahmen werden Europa spalten, seine
Bevölkerungen entzweien und das Schengen-System gefährden. Begännen die
Mitgliedstaaten einseitig zu handeln, so würde dies insgesamt zu einem
Anstieg der Migration nach Europa führen. Wenn man den Herausforderungen
der Migration wirksam gerecht werden will, müssen alle Mitgliedstaaten und
die EU-Institutionen gemeinsam handeln.
- die Sekundärmigration innerhalb der EU gemeinsam und entschieden zu
bekämpfen, insbesondere indem Anreize für Sekundärmigration in der neuen
Dublin-Verordnung verringert werden, jedoch auch durch Stärkung der
Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten mit dem Ziel, unter anderem zu
verhindern, dass registrierte Asylsuchende in andere Länder kommen, und
eine rasche Überstellung an und Rückübernahme durch die zuständigen
Mitgliedstaaten sicherzustellen.
- zwei wesentliche Reformen vorzuschlagen, die über die kurzfristige
Perspektive hinausreichen: (i) aufbauend auf der bestehenden Frontex eine
echte europäische Grenzpolizei zu schaffen und (ii) ein Europäisches
Asylbüro einzurichten, das die Asylpraxis in den Mitgliedstaaten
harmonisiert und für Asylverfahren an den Außengrenzen zuständig ist.
- weiterhin mit Nachdruck eine enge Sicherheits- und
Entwicklungspartnerschaft mit Afrika als vordringliche Priorität
anzustreben.
- rasch eine hochrangige Gruppe der "Weisen" zur europäischen
Finanzarchitektur für Entwicklung (insbesondere im Hinblick auf die
jeweiligen Rollen von EIB und EBWE) einzusetzen, um dem Europäischen Rat im
Dezember Vorschläge vorzulegen.
- die Verbindung zwischen den Strukturfonds und der wirtschaftspolitischen
Koordination weiterzuentwickeln und die wirtschaftliche, soziale und
steuerliche Angleichung zu stärken.
- eine neue mittel- bis langfristige strategische Perspektive für
nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung auf europäischer Ebene durch
innovationsfreundliche Rechtsvorschriften, eine weitere Vertiefung des
EU-Binnenmarkts und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
auf Weltniveau zu erarbeiten.
- ihr Festhalten an offenen Märkten, am Multilateralismus und an einer
ehrgeizigen EU Handelspolitik zu bekräftigen.
- die Europäische Kommission bei der Erarbeitung von Lösungen zur
Modernisierung des multilateralen Handelssystems zu unterstützen,
insbesondere mit Blick auf eine Stärkung der Disziplinierungen bezüglich
marktverzerrender Praktiken und der Wiederherstellung der uneingeschränkten
Streitbeilegungsfunktion der WTO.
- die tatsächliche Steuerangleichung zwischen Frankreich und Deutschland im
Bereich der Körperschaftssteuer einzuführen. Beide Länder haben sich auf
einen gemeinsamen Standpunkt zum Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie
zur Einführung einer Gemeinsamen Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage
geeinigt: Wir werden diesen gemeinsam unterstützen, um das europäische
Projekt zur Harmonisierung der Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage in
Europa zu fördern und zu beschleunigen.
- eine EU-Einigung über eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft bis
Ende 2018 herbeizuführen.
- Zur Sicherstellung einer starken Wirtschaft braucht die Europäische Union
eine starke Währungsunion. Diese Währung ist der Euro, die allen
Mitgliedstaaten offensteht und die nahezu alle Mitgliedstaaten in
Übereinstimmung mit den EU-Verträgen einführen wollen. Eine gemeinsame
Währung zieht spezifische Notwendigkeiten in Hinblick auf wirtschaftliche
Abstimmung und Integration nach sich.
Infolgedessen haben Frankreich und Deutschland beschlossen, zentrale
Maßnahmen im Rahmen des folgenden Fahrplans vorzuschlagen, um die Eurozone
weiter zu stärken und zu vertiefen und sie zu einer echten Wirtschaftsunion
zu machen.
Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
Als ersten Schritt müssen wir den zwischenstaatlichen ESM-Vertrag ändern,
um ein gemeinsames Auffanginstrument zu integrieren, die Wirksamkeit von
Vorsorgeinstrumenten für die Mitgliedstaaten zu verbessern und seine Rolle
bei der Bewertung und Überwachung zukünftiger Programme zu stärken. In
einem zweiten Schritt können wir dann die Einbindung des ESM in EU-Recht
gewährleisten, wobei seine zentralen Steuerungselemente bewahrt werden.
Ferner sollte an einem angemessenen Rahmenwerk für die Deckung des
Liquiditätsbedarfs im Abwicklungsfall gearbeitet werden.
Konditionalität bleibt ein grundlegendes Prinzip des ESM-Vertrags und aller
ESM-Instrumente, jedoch in Anpassung an das jeweilige Instrument.
Wir erinnern daran, dass jeder Beschluss zur Bereitstellung von
ESM-Stabilitätshilfe an einen Mitgliedstaat der Eurozone eine
Schuldentragfähigkeitsanalyse (DSA) umfasst.
Um das bestehende Rahmenwerk zur Förderung der Schuldentragfähigkeit zu
verbessern und ihre Wirksamkeit zu steigern, sollten wir damit beginnen, an
der möglichen Einführung von Euro Umschuldungsklauseln mit einstufiger
Aggregation zu arbeiten. Der ESM kann, sofern angemessen, in Anlehnung an
die IWF Praxis den Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und privaten
Investoren erleichtern.
Der ESM sollte eine stärkere Rolle bei der Konzeption und Überwachung von
Programmen in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und in Verbindung mit
der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie auf der Grundlage eines zwischen
der Kommission und dem ESM auszuhandelnden Kompromisses spielen. Er sollte
über die Fähigkeit verfügen, die gesamtwirtschaftliche Lage in den
Mitgliedstaaten zu beurteilen, und damit zur Krisenverhütung beitragen. Das
sollte unter vollständiger Achtung der Verträge und ohne die Rolle der
Kommission zu spiegeln geschehen.
Wann immer ein Mitgliedstaat die Finanzhilfe des ESM beantragt, kann er
auch Finanzhilfe vom IWF beantragen.
Der ESM könnte umbenannt werden.
ESM-Kreditrahmen
Wir sollten bereits bestehende Vorsorgeinstrumente wirksamer gestalten, um
Stabilisierung zu gewährleisten. Eine solche Unterstützung müsste die
Konditionalität einschließen.
Als weitere Entwicklung der vorsorglichen bedingten Kreditlinie des ESM
(PCCL) könnte Unterstützung in Anspruch genommen werden im Falle des
Risikos von Liquiditätsengpässen, wenn die Gefahr besteht, dass
ESM-Mitglieder nach und nach den Zugang zu Märkten verlieren, wobei keine
Notwendigkeit für ein komplettes Programm besteht.
Wir werden einen Prozess auf den Weg bringen, um bis Dezember eine
Absichtserklärung (term sheet) zu finalisieren.
Bankenunion
Im Hinblick auf die Bankenunion wurde im Fahrplan des Rates (Wirtschaft und
Finanzen) vom Juni 2016 anerkannt, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden
müssen in Bezug auf Risikominderung und Risikoteilung im Finanzsektor in
der jeweiligen Sequenz, bezüglich notleidender Kredite,
Insolvenzregelungen, Bankenpakete und Bekämpfung der Geldwäsche.
Auffangmechanismus
Der ESM sollte als Auffangmechanismus für den einheitlichen
Abwicklungsfonds dienen. Er sollte in Form eines Kreditrahmens zur
Verfügung gestellt werden. Auf der Grundlage einer ausreichenden
Risikominderung sollte er vor 2024 in Kraft treten.
Der Umfang des Auffangmechanismus sollte etwa dem des einheitlichen
Abwicklungsfonds entsprechen, jedoch nicht größer sein. Der
Auffangmechanismus sollte das Instrument der direkten Rekapitalisierung
ersetzen.
Mittelfristige Steuerneutralität wird insbesondere durch Rückzahlung der
gemeinsamen Auffangmittel über außerordentliche nachträgliche Beiträge
durch den Bankensektor innerhalb von drei Jahren mit einer möglichen
Verlängerung von zwei Jahren sichergestellt.
Unter der Voraussetzung ausreichender Fortschritte in allen einschlägigen
Bereichen der Risikominderung, was von den zuständigen Stellen (Kommission,
einheitlicher Aufsichtsmechanismus SSM und einheitlicher
Abwicklungsausschuss SRB) zu prüfen ist, sollte das Inkrafttreten des
Auffangmechanismus auf einen Zeitpunkt vor 2024 vorgezogen werden. 2020
werden die zuständigen Stellen einen Bericht über die Entwicklung
notleidender Kredite und den Aufbau nachrangiger Bail in Puffer vorlegen.
Auf dieser Grundlage und sofern die Risikominderung zufriedenstellend
ausfällt, sollte die endgültige Entscheidung über ein beschleunigtes
Inkrafttreten des Auffangmechanismus durch die Eurogruppe/den Rat
(Wirtschaft und Finanzen)/den Europäischen Rat getroffen werden.
Wir werden den Umfang des einheitlichen Abwicklungsfonds im Kontext der
Ende 2018 erfolgenden Prüfung einschätzen und die Notwendigkeit beurteilen,
die zwischenstaatliche Vereinbarung mit Blick auf den voraussichtlichen
Auffangmechanismus zu überprüfen.
Auf der Grundlage der in der entsprechenden Fachgruppe bisher geleisteten
Arbeit sollte bis Dezember 2018 eine Absichtserklärung (term sheet) mit den
genauen Merkmalen des Auffangmechanismus für den einheitlichen
Abwicklungsfonds zur politischen Beschlussfassung ausgearbeitet
werden.
EDIS
Wir bekräftigen, wie wichtig es ist, die Bankenunion zu stärken, mit dem
Ziel, diese zu vollenden. Das bedeutet, zu allen Elementen des Fahrplans
des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom Juni 2016, sowohl Risikominderung
als auch Risikoteilung in der jeweiligen Sequenz. Die Arbeit an einem
Fahrplan für die Aufnahme politischer Verhandlungen über EDIS könnte nach
dem Europäischen Rat im Juni begonnen werden.
Kapitalmarktunion
Wir sind entschlossen, entschiedene Fortschritte hin zu einer
Kapitalmarktunion hinsichtlich aller von unseren Finanzministern
abgestimmten Einzelpunkte zu erzielen.
Haushalt für die Eurozone
Wir schlagen vor, beginnend im Jahr 2021 im Rahmen der Europäischen Union
einen Haushalt für die Eurozone aufzustellen, um die Wettbewerbsfähigkeit,
Annäherung und Stabilisierung in der Eurozone zu fördern.
Bei Entscheidungen hinsichtlich der Finanzierung sollten die Verhandlungen
über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen berücksichtigt werden. Die
Mittel würden sowohl aus nationalen Beiträgen, aus Steuereinnahmen und aus
europäischen Mitteln kommen.
Der Haushalt für die Eurozone würde auf mehrjähriger Basis festgelegt.
Der Haushalt für die Eurozone dient der Wettbewerbsfähigkeit und der
Annäherung, was durch Investitionen in Innovationen und Humankapital
erreicht wird. Aus ihm könnten neue Investitionen finanziert werden und er
könnte nationale Ausgaben ersetzen.
Wir werden das Thema eines Europäischen Stabilisierungsfonds für
Arbeitslosigkeit prüfen, für den Fall schwerer Wirtschaftskrisen, ohne dass
es zu Transferzahlungen kommt. Frankreich und Deutschland werden eine
Arbeitsgruppe einrichten, die bis zum Europäischen Rat im Dezember 2018
konkrete Vorschläge vorlegt.
Strategische Beschlüsse zum Haushalt für die Eurozone werden von den
Staaten der Eurozone getroffen. Entscheidungen über Ausgaben sollten durch
die Europäische Kommission durchgeführt werden.
- gemeinsam die baldige Einrichtung eines Pilotprojekts zu fördern, das
bahnbrechende Innovationen innerhalb des verbleibenden Zeitraums von
Horizont 2020 finanziert, und außerdem bilateral zu kooperieren.
- ein gemeinsames deutsch-französisches Zentrum für Forschung zur
Künstlichen Intelligenz einzurichten.
- daran zu arbeiten, rasch die ersten "europäischen Universitäten"
einzurichten, die zunächst in Form von bottom-up-Netzwerken von
Universitäten in der gesamten EU bestehen.
- eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die Vorschläge macht, wie die EU die
richtigen Antworten auf neue Herausforderungen in der Weltraumpolitik und
Raumfahrtindustrie (insbesondere "NewSpace") geben kann.
- im Bereich der Trägersysteme ihre uneingeschränkte Unterstützung für das
Ariane 6 Programm der Europäischen Weltraumorganisation zu bekräftigen.
- sich dazu zu verpflichten, das Übereinkommen von Paris auf allen Ebenen
ehrgeizig umzusetzen und die weltweiten Bemühungen im Wege des
Multilateralismus zu intensivieren; in diesem Zusammenhang hat der
Petersberger Klimadialog ein starkes Signal ausgesandt.
- eine EU-Strategie 2050 zum langfristigen Übergang zur
Kohlenstoffneutralität zu entwickeln, die nicht nur eine Notwendigkeit ist,
sondern auch eine wirtschaftliche Chance darstellt.
- sicherzustellen, dass die EU auf der COP24 neue Verpflichtungen eingeht,
ihre national festgelegten Beiträge (NDC) bis Anfang 2020 zu aktualisieren
und dabei mögliche sektorale Emissionsminderungen durch gegenwärtige oder
zukünftige Übereinkünfte auf EU-Ebene zu berücksichtigen.
- eine gemeinsame interministerielle hochrangige Arbeitsgruppe zum
Klimawandel einzusetzen, um die Zusammenarbeit an diesem Querschnittsthema
zu intensivieren und gemeinsame Auffassungen zur Energiewende sowie
Instrumente zur Freisetzung nachhaltiger finanzieller und wirtschaftlicher
Anreize zu entwickeln, was auch das Thema Bepreisung von
Kohlenstoffemissionen umfasst.
- daran zu arbeiten, dass die Europäische Kommission weniger
Kommissionsmitglieder hat, als es Mitgliedstaaten gibt, wie dies im Vertrag
von Lissabon vorgesehen ist.
- ab 2024 länderübergreifende Listen für die Europawahl vorzusehen.
*
Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Juni 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2018/06/2018-06-19-erklaerung-meseberg.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2018
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