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INNEN/1583: Schäuble begrüßt Föderalismusreform II (BMI)


Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern - 06.03.2009

Schäuble begrüßt Föderalismusreform II

Neue verfassungsrechtliche Grundlagen für Schuldenbegrenzung und Bund/Länder-Zusammenarbeit in der IT und für Leistungsvergleiche in der öffentlichen Verwaltung


Die Föderalismuskommission II hat sich gestern in ihrer abschließenden Sitzung auf Regelungen zur Schuldenbegrenzung und auf wichtige Maßnahmen zur Modernisierung der Verwaltung verständigt. Zur Schuldenbegrenzung erklärte Bundesinnenminister Dr. Schäuble: "Die neuen Regelungen zur Schuldenbegrenzung sehe ich als bemerkenswerten Fortschritt. Wenn wir ehrlich sind, dann ist unsere bisherige Finanzverfassung eben in einem Maße interpretationsoffen, dass sie die stetig wachsende Staatsverschuldung nicht verhindern oder wenigstens einschränken konnte. Ich bin überzeugt, dass die nunmehr geplanten Regelungen einen Beitrag zu dauerhaft soliden Staatsfinanzen leisten werden. Ohne verantwortungsbewusste Politik wird dies freilich nicht gehen."

Zu den neuen Vorschriften mit Bezug zur Verwaltung gehört an erster Stelle die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage (Art. 91 c GG neu) für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Informationstechnik der öffentlichen Verwaltungen (IT). Das IT-Netz des Staates muss stets ausfallsicher funktionieren und muss gegen unberechtigte Zugriffe geschützt sein. Die Verantwortung für die Sicherheit der länderübergreifenden IT-Netzinfrastruktur soll künftig beim Bund liegen. Dazu soll der Bund eine Kompetenz für die Errichtung und den Betrieb eines sicheren Verbindungsnetzes erhalten, das die informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder miteinander verbindet. Das Nähere soll ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates regeln.

Darüber hinaus soll ein neues System der IT-Steuerung von Bund und Ländern eingerichtet werden, das insbesondere einen IT-Planungsrat von Bund und Län-dern vorsieht, der wichtige Koordinierungsaufgaben in Fragen der Informationstechnik von Bund und Ländern erhält, wie etwa die Festlegung von IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards. Über die Einzelheiten besteht weitgehend Einvernehmen; sie sollen durch Staatsvertrag und Verwaltungsabkommen verbindlich festgelegt werden.

Dazu erklärte Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble: "In der Kommission besteht Einvernehmen, dass wir eine neue verfassungsrechtliche Grundlage für die zentrale Infrastruktur des 21. Jahrhunderts brauchen. Was die Eisenbahn für das 19. und die Luftfahrt für das 20. Jahrhundert waren, ist die IT für unser Jahrhundert: Sie revolutioniert unsere Art zu arbeiten, zu leben und zu kommunizieren. Eisenbahn und Luftverkehr stehen schon im Grundgesetz, es ist höchste Zeit, dass sich auch die IT dort wieder findet und klare Verantwortlichkeiten für die Nutzung der Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden."

Darüber hinaus hat sich die Kommission für einen verstärkten Einsatz von Leistungsvergleichen - das so genannte Benchmarking - in der Verwaltung von Bund und Ländern ausgesprochen. Leistungsvergleiche machen Ergebnisse, Qualität und Kosten des Verwaltungshandelns transparent, ermöglichen es, beste Lösungen zu erkennen und die Verwaltung dementsprechend zu optimieren. Leistungsvergleiche stärken faktisch auch die parlamentarische Kontrolle des Regierungs- und Verwaltungshandelns. Die Kommission hat sich deshalb darauf verständigt eine verfassungsrechtliche Grundlage für das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen zu schaffen (Art. 91 d GG neu). Leistungsvergleiche kommen zwischen Landesverwaltungen, innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen Bundes- und Landesbehörden in Betracht.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. März 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2009