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INNEN/1704: Reform des Verfassungsschutzes (BMI)


Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern - 29.08.2012

Reform des Verfassungsschutzes



Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich und die Innenminister der Länder haben sich am 28. August 2012 in einer Sondersitzung der Konferenz der Innenminister und - senatoren in Berlin auf eine Neuausrichtung des Verfassungsschutzes verständigt. So wird das Bundesamt für Verfassungsschutz künftig seine Zentralstellenfunktion noch stärker ausüben.

Der Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder einigten sich in ihrem Eckpunktepapier auch auf eine deutliche Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den 17 Verfassungsschutzbehörden sowie die Pflicht zur gegenseitigen Information. Die wichtigsten Aufgaben zur Neuausrichtung fasste der Bundesinnenminister zusammen als "Mehr Transparenz, mehr Effizienz und vor allem mehr Zusammenarbeit."

Der Bundesinnenminister hat angeboten, die Ausbildung der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes zu vereinheitlichen und beim Bund zu konzentrieren. Dies wurde von den Innenministern der Länder begrüßt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll die Möglichkeit bekommen, auch bei länderübergreifendem, gewalttätigem Extremismus seine Koordinierungskompetenz auszuüben und eine länderübergreifende Analyse zu übernehmen. Für Anwerbung und Einsatz von Informanten werden bundesweit einheitliche Standards festgelegt. Zusätzlich soll die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes ausgebaut werden.

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Quelle:
Kurzmeldung vom 29. August 2012
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2012/ohneMarginalspalte/08/reform_verfassungsschutz.html
Bundesministerium des Innern
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. August 2012