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MENSCHENRECHTE/272: Institut empfiehlt NSA-Untersuchungsausschuss (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 28. Oktober 2013

Institut empfiehlt NSA-Untersuchungsausschuss - "Schutz des Kommunikationsgeheimnisses und der Privatsphäre muss gewahrt bleiben"



Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt dem neu gewählten Bundestag nachdrücklich, einen Untersuchungsausschuss zu den NSA-Aktivitäten einzusetzen, um aufzuklären, ob deutsche Behörden hinreichenden Schutz des Telefon- und Internetverkehrs in und aus Deutschland sicherstellen. Dies sollte bereits in einem Koalitionsvertrag verankert werden.

Dazu erklärt die Direktorin des Instituts, Beate Rudolf:
"In den vergangenen Monaten haben Berichte über das millionenfache Abgreifen von Internetkommunikation und das Abhören von Telefonaten durch die Nationale Sicherheitsagentur der USA (NSA) und das britische Government Communications Headquarter (GCHQ) deutlich gemacht, dass das Kommunikationsgeheimnis und der Schutz der Privatsphäre - Menschenrechte, die für eine demokratische Gesellschaft grundlegend sind - missachtet wurden. Die von den USA und dem Vereinigten Königreich bislang vorgebrachte Begründung, diese Maßnahmen dienten der Terrorismusbekämpfung, vermag nicht zu überzeugen. Das zeigt sich nicht zuletzt darin, dass unbestritten Regierungen bis hin zur deutschen Bundeskanzlerin, internationale Organisationen und diplomatische Missionen Ziele von Abhörmaßnahmen waren. Der Umfang der Ausspähaktionen und die Reichweite der Zusammenarbeit der deutschen Behörden mit der NSA und dem GCHQ bedürfen dringend der Aufklärung.

Denn Regierung und Parlament sind menschenrechtlich verpflichtet, den Schutz des Kommunikationsgeheimnisses und der Privatsphäre für alle Menschen in Deutschland zu sichern. Telefonate per Festnetz, Handy oder Skype ebenso wie E-Mails und anderer Datenaustausch sind geschützt. Artikel 10 Grundgesetz, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 17 des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte, der auch für die USA gilt, erlauben lediglich unter sehr engen Voraussetzungen Zugriffe auf Kommunikation und Daten. Das verdachtslose Abgreifen und Speichern kann daher nicht pauschal mit Terrorismusabwehr oder Strafverfolgung gerechtfertigt werden. Vielmehr müssen die Eingriffsvoraussetzungen klar und verhältnismäßig sein und ein hinreichender Datenschutz bestehen, einschließlich wirksamer parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle.

Es ist daher die Pflicht des Deutschen Bundestags zu klären, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen fremde Nachrichtendienste, mit denen Deutschland kooperiert, auf Kommunikation von Menschen in Deutschland zugreifen und ob deutsche Behörden hiergegen wirksame Maßnahmen ergriffen haben. Ein Untersuchungsausschuss mit seinen speziellen Befugnissen bietet die Chance umfassender Aufklärung und der Entwicklung von Handlungsempfehlungen, die sich an den Menschenrechten auf Privatsphäre und Datenschutz orientieren. Dabei würde die Glaubwürdigkeit eines solchen Ausschusses gegenüber internationalen Partnern deutlich gewinnen, wenn auch untersucht würde, inwiefern deutsche Dienste diese Menschenrechte in Drittstaaten respektieren."


Weitere Informationen:

Artikel 17 des UN-Paktes für bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) von 1966:
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=2472de47c139e26a1012

Allgemeiner Kommentar Nr. 16 des UN-Menschenrechtsschuss zu Artikel 17 UN-Zivilpakt (1988):
http://www.unhchr.ch/tbs/doc.nsf/%28Symbol%29/23378a8724595410c12563ed004aeecd?Opendocument

Bericht des UN-Sonderberichterstatters zum Schutz von Menschenrechten während der Terrorismusbekämpfung zum Recht auf Privatsphäre, Martin Scheinin (2009): "Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of human rights and fundamental freedoms while countering terrorism, Martin Scheinin" (PDF, 116 KB, nicht barrierefrei)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Sonderberichterstatter/report_of_the_special_rapporteur_on_the_promotion_and_protection_of_hr_and_fundamental_freedoms_while_countering_terrorism_2009_02_04.pdf

Bericht zur des UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit Frank La Rue (2013) (PDF, 553 KB, nicht barrierefrei):
http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/HRCouncil/RegularSession/Session23/A.HRC.23.40_EN.pdf

Internationale Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=ec5f373f09ebd6344b96

Mass Surveillance: Pillay urges respect for right to privacy and protection of individuals revealing human rights violations:
http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=13534&LangID=E

Keine umfassende und anlasslose Überwachung durch Nachrichtendienste! Zeit für Konsequenzen:
http://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen236.c.9292.de

Human rights at risk when secret surveillance spreads:
Link: http://humanrightscomment.org/2013/10/24/human-rights-at-risk-when-secret-surveillance-spreads/

Draft Principles for Whistleblowing Legislation (PDF, 48 KB, nicht barrierefrei):
http://www.opendemocracy.org.za/wp-content/uploads/2011/05/Recommended-draft-principles-for-whistleblowing-legislation-Nov-09-doc.pdf

Open Society Foundation: The Global Principles on National Security and the Right to Information (The Tshwane Principles) (2013):
http://www.opensocietyfoundations.org/publications/global-principles-national-security-and-freedom-information-tshwane-principles/

National Security and Access to Information: http://www.assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-DocDetails-EN.asp?FileID=20056&lang=EN

Pillay fordert Schutz für Snowden:
http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/Media.aspx?IsMediaPage=true&LangID=E

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Oktober 2013
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2013