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SICHERHEIT/029: Kabinett billigt Jahresabrüstungsbericht (AA)


Auswärtiges Amt - Pressemitteilung vom 21.01.2009

Kabinett billigt Jahresabrüstungsbericht


Der Jahresabrüstungsbericht 2008 - heute im Bundeskabinett - zeigt die Bemühungen der Bundesregierung um konkrete Fortschritte bei Nichtverbreitung und Abrüstung. Unverändert steht die internationale Staatengemeinschaft vor besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit den Nuklearprogrammen von Iran, Nordkorea oder Syrien. Ein Erfolg war 2008 die Unterzeichnung des Abkommens über Streumunition durch mittlerweile 95 Staaten, darunter Deutschland.

Auch 2008 war die Bundesregierung im Bereich Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung stark engagiert. Im Mittelpunkt standen Bemühungen um konkrete Fortschritte bei der Abrüstung und der Nichtverbreitung im strategischen und konventionellen Bereich gleichermaßen. Besonderes Augenmerk galt zudem der Etablierung neuer und der Stärkung bestehender Nichtverbreitungs,- Exportkontroll- und Rüstungskontrollabkommen.

Internationale Kooperation gegen Massenvernichtungswaffen

Dass es weiterhin dringlich ist, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern, zeigen die bis heute ungelösten Fälle der Nuklearwaffenprogramme in Iran, Nordkorea und Syrien. Zur Verhinderung des iranischen Nuklearwaffenprogramms war und ist die Bundesregierung im E3 plus 3-Rahmen besonders engagiert.

Die Bundesregierung legt Wert darauf, der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen durch internationale Kooperation zu begegnen. Sie bemüht sich daher um die Stärkung und Universalisierung des internationalen Nichtverbreitungsregimes, zu dem unter anderem der Nichtverbreitungsvertrag (NVV), der Umfassende Atomteststoppvertrag (CTBT), das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ) und das Verbot chemischer Waffen (CWÜ) gehören.

Fortschritte zu verzeichnen: Verbot von Streumunition,
Rüstungskontrolle in der Nato

Mit einem umfassenden und völkerrechtlich verbindlichen Verbot von Streumunition erzielte die internationale Gemeinschaft 2008 einen großen Erfolg. Zusammen mit 93 anderen Staaten hat Deutschland am 3. und 4. Dezember in Oslo das internationale Übereinkommen über Streumunition unterzeichnet, dessen Bestimmungen die Zivilbevölkerung stärker vor diesem Munitionstyp schützen.

Im vergangenen Jahr konnte das Thema Abrüstung und Rüstungskontrolle auch innerhalb der Nato weiter verankert werden. Das Abschlusskommuniqué des Nato-Gipfels von Bukarest hob die "Bedeutung von Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung für Frieden und Sicherheit" besonders hervor. Damit baute es auf die deutsch-norwegische Initiative zur Schärfung des rüstungskontrollpolitischen Profils der Allianz aus dem Jahr 2007 auf.

KSE-Vertrag: Wege aus der Krise finden

Der KSE-Vertrag hat eine zentrale Rolle in der europäischen Architektur zur Rüstungskontrolle. Seit der Aussetzung der KSE-Implementierung durch Russland am 12. Dezember 2007 wurde das KSE-Regime einer schweren Belastungsprobe ausgesetzt. Die Bundesregierung setzte daher ihre intensiven Bemühungen fort, gemeinsam mit den NATO-Partnern und Russland einen Weg aus der Krise des KSE-Vertrags zu finden. Auf dem OSZE-Ministerratstreffen am 04. Dezember 2008 gab der Bundesaußenminister als jüngste deutsche Initiative seine Absicht bekannt, zu einem hochrangigen Treffen zur "Zukunft der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa" im Frühsommer in Berlin einzuladen.


Info

Der KSE-Vertrag (Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa) wurde 1990 von den Mitgliedern der NATO und des Warschauer Pakts unterzeichnet und ist seit 1992 in Kraft.

Er begrenzt insgesamt fünf Kategorien konventioneller Waffen und schafft ein umfassendes Melde-, Informations- und Verifikationssystem. Um den Vertrag an die Realität nach Ende des Ost-West-Konflikts anzupassen, wurde ein Anpassungsübereinkommen ausgehandelt und 1999 in Istanbul unterzeichnet. Vor einer Ratifizierung dieses Übereinkommens steht aus Sicht der NATO-Mitglieder noch die Erfüllung einiger russischer Verpflichtungen aus. Dazu gehört insbesondere der Abzug von Munitionsbeständen und Militär aus Moldau und Georgien.

Russland forderte dagegen das Inkraftreten des A-KSE sowie dessen nochmalige Anpassung an die geänderten politischen Verhältnisse seit 1999 und setzte zugleich am 12. Dezember 2007 die Implementierung des KSE-Vertrages aus. Der Georgien-Konflikt hat die Situation seit August 2008 erneut wesentlich verändert und die KSE-Krise weiter verschärft. Umso wichtiger ist es der Bundesregierung, ihre Bemühungen um einen Ausweg aus der Krise aktiv fortzusetzen.


Der Jahresabrüstungsbericht kann als PDF von der Internetseite des Außenministeriums heruntergeladen werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 21.01.2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2009