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SICHERHEIT/100: Gesetzentwurf zur Zulassung privater Sicherheitskräfte zur Pirateriebekämpfung (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 18. Juli 2012

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Zulassung privater Sicherheitskräfte zur Pirateriebekämpfung



Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen beschlossen. Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf die Bedrohung der Seeschifffahrt durch Piratenangriffe insbesondere am Horn von Afrika.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft, Hans-Joachim Otto, begrüßte den heutigen Kabinettsbeschluss: "Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir Rechtssicherheit für die Reedereien. Wir stellen sicher, dass die zugelassenen Bewachungsunternehmen nur persönlich und fachlich geeignete Sicherheitskräfte an Bord einsetzen. Bereits durch den bisherigen Einsatz privater Sicherheitskräfte ging die Zahl der Piratenangriffe von Januar bis Juni 2012 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund ein Drittel zurück. Bislang wurde noch kein Schiff mit privaten Sicherheitskräften an Bord gekapert. Wie bereits die anderen, von Reedern und der internationalen Gemeinschaft ergriffenen Maßnahmen, ist damit auch der Einsatz von Sicherheitskräften an Bord ein erfolgreiches Instrument zum Schutz deutscher Handelsschiffe. Die Bundesregierung arbeitet jetzt mit Hochdruck an der Rechtsverordnung, die die Einzelheiten für das Zulassungsverfahren regelt. Dabei ist es besonders wichtig, das Verfahren für die Wirtschaft möglichst unbürokratisch auszugestalten, gleichzeitig aber einen hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten."

Das Zulassungsverfahren orientiert sich eng an den Leitlinien der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) zum Einsatz privater bewaffneter Sicherheitskräfte. Zulassungen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei erteilt.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Änderung des Waffengesetzes. Danach ist künftig die Waffenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg für die Erteilung der erforderlichen Waffenerlaubnisse für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen unter deutscher Flagge zuständig. Hierdurch wird es etwa auch in Großbritannien niedergelassenen Bewachungsunternehmen ermöglicht, die erforderlichen Waffenerlaubnisse möglichst unbürokratisch zu erhalten. Der Einsatz von Kriegswaffen ist dabei ausgeschlossen.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 18. Juli 2012
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2012