Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → REPORT


BERICHT/215: Am Beispiel Baskenland - Kulturraum selbstbestimmt ... (2) (SB)


Repression im Baskenland - internationalistische Gegenstrategien (2. Teil)

Informationsveranstaltung mit Walter Wendelin von der baskischen Organisation Askapena im Centro Sociale in Hamburg am 9. Oktober 2015


Am 19. Oktober hat an der Audiencia Nacional, dem spanischen Sondergericht für Terrorismus- und Drogendelikte, der Prozeß gegen fünf Mitglieder der baskischen Organisation Askapena begonnen. Der gegen sie erhobene Kernvorwurf lautet, daß sie mit ihrer politischen Arbeit einen Befehl der von Spanien wie auch der EU als terroristisch eingestuften ETA befolgt hätten. Nicht die Beteiligung oder Mitwirkung an etwaigen Anschlägen oder gewaltsamen Angriffen gegen den spanischen Staat wird zur Anklage gebracht, sondern die Tätigkeit einer politischen Organisation, die sich als internationalistisch wie auch der baskischen Linken zugehörig begreift.

Aus Sicht Spaniens handelt es sich bei diesem wie auch vielen anderen an diesem Gerichtshof abgehaltenen Verfahren gegen baskische Angeklagte nicht um politische Prozesse, sondern um die Strafverfolgung krimineller bzw. terroristischer Aktivitäten. Die Anwendung des Terrorismus-Begriffs bringt es mit sich, politische Verhandlungen zur Konfliktlösung - und sei es unter Mitwirkung Dritter - von vornherein unmöglich zu machen. Gespräche dieser Art hatten sich bei der Beendigung des Apartheidregimes in Südafrika wie auch der Beilegung des Nordirlandkonflikts als konstruktiv erwiesen. Die beteiligten Staaten hatten auch hier den Terrorismus-Begriff so lange repressiv zur Anwendung gebracht, bis offenbar auch sie zu der Einschätzung gekommen waren, daß eine auf dem Verhandlungswege eingeleitete Befriedungslösung sehr wohl auch in ihrem Interesse liegen könnte.

Im Baskenland gibt es Unabhängigkeitsbestrebungen schon seit sehr langer Zeit, ohne daß sich mit Sicherheit sagen ließe, ob die Forderung nach einer Loslösung von Spanien respektive Frankreich tatsächlich von einer deutlichen Mehrheit der baskischen Gesellschaft erhoben werden würde, weil ein Referendum, um die Frage rechtsverbindlich zu klären, bislang nicht durchgeführt wurde. Vor fünf Jahren hat die einzige baskische Organisation, die glaubte, mit den Mitteln des bewaffneten Kampfes die staatliche Unabhängigkeit erreichen oder ihr näherkommen zu können, diese Strategie aufgegeben, um die zivilgesellschaftlichen Ansätze der baskischen Unabhängigkeitsbewegung nicht zu behindern. Dieser Schritt wurde von 21 internationalen Persönlichkeiten, von denen viele an den Konfliktlösungsprozessen in Südafrika und Nordirland direkt beteiligt gewesen waren, unterstützt. In einer beim Europaparlament in Brüssel im März 2010 veröffentlichten Stellungnahme äußerten sie sich positiv zu der Erklärung der baskischen Unabhängigkeitsbewegung, ihre Ziele mit ausschließlich demokratischen Mitteln in völliger Abwesenheit von Gewalt erreichen zu wollen. [1]

Der Nelson-Mandela-Stiftung zufolge stünde diese Erklärung "in vollem Einklang mit den ethischen Grundsätzen" Mandelas, den der Apartheidsstaat, aber auch westliche Staaten wie Großbritannien und die USA, als "Terroristen" bezeichnet hatten. Bekanntlich wurde derselbe Mandela, zusammen mit Frederik de Klerk, dem letzten Präsidenten des südafrikanischen Apartheidsstaates, 1993 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet, was die US-Regierung nicht davon abhielt, Mandela noch bis 2008 auf ihrer Terror-Liste zu führen. In (Teilen) der baskischen Gesellschaft schien das Engagement de Klerks, der zu den 21 die baskische Friedenserklärung unterstützenden Persönlichkeiten gehört, die Hoffnung geweckt zu haben, daß er Argumente finden könnte, der spanischen Regierung nahezubringen, inwiefern ein politischer Verhandlungs- und Versöhnungsprozeß nach dem Vorbild Südafrikas und Nordirlands auch für sie von Vorteil wäre.

Noch immer deutet jedoch wenig bis nichts darauf hin, daß eine solche Argumentation in Madrid auf Verständnis gestoßen wäre. Im Gegenteil läßt der nun eröffnete Prozeß vor der Audiencia Nacional gegen die baskische Organisation Askapena bzw. fünf ihrer Mitglieder vermuten, daß die politische Repression zur Zeit sogar noch in verstärktem Maße angewandt wird.


W. Wendelin während seines Vortrags - Foto: © 2015 by Schattenblick

Walter Wendelin
Foto: © 2015 by Schattenblick


Der Baskenkonflikt aus Sicht eines baskischen Aktivisten

Mit Walter Wendelin, einem der fünf Angeklagten in dem Askapena- Prozeß, ist Anfang Oktober ein direkt Beteiligter nach Deutschland gekommen, um aus seiner Sicht über den Prozeß und dessen Hintergründe zu informieren. Im Hamburger Centro Sociale schilderte er am 9. Oktober zunächst die historisch gewachsene politische Situation im Baskenland. Seit 50 Jahren werde in der baskischen Gesellschaft vor allem durch die baskische Linke versucht, das Selbstbestimmungsrecht und demokratische Menschenrechtsgarantien zu erringen. Viele verschiedene Parteien, Gewerkschaften und soziale Organisationen hätten diese Ziele auf politischen Wegen erreichen wollten, einzig eine Organisation habe einen bewaffneten Kampf geführt und dessen unumkehrbare Beendigung vor fünf Jahren erklärt.

Der auch in der baskischen Bevölkerung zunächst weitverbreitete Glaube, daß es damit für Spanien keinen Grund mehr gäbe, repressiv gegen die politischen und sozialen baskischen Organisationen vorzugehen, hat sich dem Referenten zufolge als Fehlannahme erwiesen, wie sich an den Festnahmen derjenigen, die sich für die Einleitung eines Friedens- und Versöhnungsprozesses eingesetzt haben, gezeigt hätte. Die Bemühungen seien dennoch fortgesetzt worden, auch wenn noch immer nicht von einem echten Friedensprozeß, der eine beiderseitige Gesprächsbereitschaft voraussetzen würde, gesprochen werden könne. Nach wie vor sei es so, daß es aus spanischer Sicht keinen politisch motivierten Konflikt gibt, beruhend auf dem baskischen Wunsch nach Selbstbestimmung, sondern ausschließlich ein Terrorismus-Phänomen, das bekämpft werden müsse.

Durch die vor fünf Jahren veränderte Lage habe immerhin erreicht werden können, daß eine Partei der baskischen Linken - Sortu - an den Wahlen teilnehmen kann. Ein weiterer Fortschritt sei, daß seitdem mehrere kleinere Parteien eine gemeinsame Koalition gebildet haben, so daß sie im Wahlkampf wesentlich besser dastehen als zuvor jede für sich allein. Es werde, auch wenn dazu noch eine Menge fehle, daran gearbeitet, eine parlamentarische Mehrheit zu erreichen, um dann wie in Katalonien weitere Schritte in Richtung Unabhängigkeitsreferendum einleiten zu können.


Umfangreiche Ermittlungen gegen Askapena seit 20 Jahren

Nach Darstellung Wendelins handelt es sich bei Askapena um eine kleine Organisation, die sich seit 30 Jahren um internationalistische Solidarität bemüht. Vor fünf Jahren, am 28. September 2010, habe die spanische Polizei nachts um 2 Uhr die Wohnungen etlicher Mitglieder gestürmt, sieben Personen festgenommen - einen achten später - und Computer und Materialien beschlagnahmt. Zwei der Festgenommenen wurden nach fünf Tagen freigelassen, die übrigen - auch er - nach sechs Monaten und gegen eine Kaution von 60.000 Euro pro Person. In dem jetzt angelaufenen Prozeß werden sechs Jahre Gefängnis für jeden gefordert, auch soll ein Verbot Askapenas sowie vier weiterer Organisationen, mit denen sie zusammengearbeitet hätten, durchgesetzt werden.

Die Ermittlungen seien, wie sie erst später erfahren hätten, bereits 1995 aufgenommen worden. Askapena hatte damals schon Brigaden der internationalistischen Solidarität organisiert unter anderen nach Kolumbien, wo ihre Leute mit den dortigen Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen zusammengearbeitet hätten. Nach ihrer Rückkehr hätten sie Morddrohungen einer paramilitärischen kolumbianischen Organisation bekommen und dies zur Anzeige gebracht. Doch nicht die Morddrohungen wurden von den spanischen Behörden untersucht, sondern Askapena selbst, wobei versucht worden sei, eine Verbindung zwischen ihr und der kolumbianischen Guerilla nachzuweisen. Als dies nach fünf Jahren noch immer kein Ergebnis erbracht habe, sei ein Strategiewechsel vorgenommen worden, weil es offenbar für einfacher gehalten wurde, Askapena mit ETA und der baskischen Linken in Verbindung zu bringen, zumal Askapena sich immer dazu bekannt habe, letzterer anzugehören.

Zehn Jahre lang sei auf diese Weise weiter ermittelt worden. Konkret werde Askapena vorgeworfen, Brigaden nach Palästina, Kurdistan und in die Westsahara wie auch nach Argentinien, Uruguay, Bolivien, Venezuela und Mexiko entsandt, an internationalen Kongressen wie dem Weltsozialforum in Porto Alegre teilgenommen und entsprechende Foren und Fair-Trade-Kampagnen im Baskenland organisiert zu haben. Da all dies noch keine Straftat ergebe, sei behauptet worden, das alles sei auf Befehl der ETA geschehen. Um dies vor Gericht zu beweisen, müßten die Ankläger nachweisen können, daß es a) einen solchen Befehl gab, b) die Askapena-Mitglieder ihn gekannt und c) befolgt haben. Da das sehr schwierig sein dürfte, sei es nun so, daß sie das Gegenteil beweisen müßten, was natürlich noch viel weniger möglich ist.

Zu der Frage, warum denn überhaupt ein so großer Ermittlungsaufwand betrieben worden sei, kam der Referent auf die Staatsräson Spaniens zu sprechen. "Una, Grande y Libre" - Spanien einig, groß und frei - habe die nationale Parole unter Franco geheißen. Spanien habe wohl vergessen, daß es sein Imperium - seine Kolonien in Bolivien, Kuba, der Westsahara und den Philippinen - schon lange vorher verloren hat. Dennoch gäbe es für Madrid zwei Gründe, an dieser Staatsräson festzuhalten - zum einen sei das der pure Chauvinismus, zum anderen spielten ökonomische Erwägungen eine Rolle, weil Spanien, würden sich Katalonien und das Baskenland abspalten, noch viel größere wirtschaftliche Probleme bekommen würde.


Gegenstrategien

Im Vorfeld des Prozesses wurden die baskischen Gemeinden und die beiden Parlamente (der Autonomen Gemeinschaften Baskenland und Navarra) angesprochen, damit sie öffentlich Einwände gegen dieses Verfahren erheben. In einigen Orten sei das gelungen, in anderen nicht, je nachdem, wer bzw. welche Parteien da das Sagen hatten. Die abgegebenen Erklärungen wären natürlich rein symbolisch gewesen und hätten keinerlei Einfluß gehabt, außer daß öffentlich gemacht werden konnte, welche Gemeinden sich gegen den Prozeß ausgesprochen hatten. Da die Audiencia Nacional ihrer Einschätzung nach ein Sondergericht sei, bei dem nicht die Suche nach Wahrheit oder Gerechtigkeit, sondern ausschließlich staatspolitische Erwägungen eine Rolle spielten, könne es für sie keine juristische Verteidigung geben, weshalb sie, so Wendelin, vor der Frage gestanden hätten, wie sie sich verhalten wollten.

In den letzten fünf Jahren seien in solchen Prozessen häufig "Bürgermauern" aufgebaut worden. Nach spanischem Gesetz muß den Betroffenen nach ihrer Verurteilung mitgeteilt werden, wann und in welchem Gefängnis sie ihre Haftstrafe antreten müssen. Jugendliche hätten dann gesagt, daß sie nicht ins Gefängnis gehen, aber auch nicht fliehen, sondern sich von einer "Bürgermauer" schützen lassen wollten. Das seien häufig Freunde und Bekannte, manchmal halbe Abiturklassen gewesen, die ihre verurteilten Mitschüler "verteidigen" wollen, was natürlich nur zeitlich befristet möglich sei. Manchmal sei dies für zwei, drei Tage, manchmal nur für wenige Stunden gelungen, bis die Polizei sich den Weg durch die Menschen, die an zentralen öffentlichen Plätzen den oder die Betroffenen umringten, gebahnt hätte, um sie abzuholen. Sinn und Zweck dieser "Bürgermauer" sei es, der übrigen Gesellschaft - der baskischen, der spanischen und der internationalen - zu zeigen, daß diese Menschen, auch wenn sie als Terroristen angeklagt und verurteilt wurden, keine sind, weil jemand, der Bürger terrorisiert, nicht von einer Bürgermauer geschützt werden würde.

Inzwischen sei es jedoch sehr schwierig geworden, diese Strategie aufrechtzuerhalten. Durch ein neues Gesetz wurden kleinere Delikte wie Beleidigung eines Polizisten oder Widerstand gegen die Staatsgewalt aus dem normalen Strafverfahren herausgenommen, so daß sie jetzt wie Verkehrsdelikte, etwa wenn man bei rot über die Straße gegangen ist, behandelt werden. Die Polizei könne als Ankläger, Richter und Vollstrecker zugleich auftreten und hohe Geldstrafen verhängen und eintreiben. Es sei nicht möglich, dagegen Einspruch zu erheben, denn die Polizei hat natürlich immer recht. Auch sei sie dazu übergegangen, obwohl das ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen darstellt, die Betroffenen festzunehmen, noch bevor sie über ihr Urteil und den Haftantritt informiert wurden und eine Bürgermauer organisiert werden konnte. Der Staat handle präventiv, was die Bewegung dazu veranlaßt habe, noch präventiver vorzugehen.


Internationalismus im Askapena-Prozeß

In ihrem Prozeß wollen die betroffenen Askapena-Mitglieder ihrem internationalistischen Selbstverständnis entsprechend handeln, wobei ihrer Ansicht nach zwei Prinzipien zu berücksichtigen sind. Internationalismus könne nicht von einer einzigen Organisation, sondern immer nur von der ganzen Gesellschaft bzw. all ihren Organisationen - Jugend- und Frauenverbände, Gewerkschaften, ökologische Gruppen, Parteien etc. - getragen werden. Unter internationaler Solidarität sei immer ein beiderseitiges Verhältnis zu verstehen. Das bedeutet, sich selbst solidarisch zu Gruppen oder Prozessen in anderen Ländern zu verhalten und Solidarität von anderen zu empfangen. Am Ende ihres Verfahrens werde ein Urteil stehen, das nicht von rechtlichen Kriterien, sondern politischen Faktoren abhänge wie beispielsweise der Frage, was in Spanien bei den am 20. Dezember bevorstehenden Wahlen geschehen könne.

Sie selbst könnten diesen Gerichtsprozeß ebensowenig beeinflussen wie jede Solidaritätskampagne, und so sei es auch nicht sinnvoll, wenn Bürgerbewegungen wie beispielsweise Anti-Fracking-Aktivisten für die Zeit des Prozesses ihre politische Arbeit zurückstellten, um Solidaritätsarbeit zu leisten. Statt dessen wurden als eine internationalistische Gegenstrategie politisch-symbolische Prozesse "von unten" gegen den spanischen Staat angeregt. In verschiedenen baskischen Gemeinden wurde in einem politischen Akt, einer Kundgebung oder Demonstration vielleicht, "Anklage" gegen Spanien erhoben wegen Taten, die der Staat außerhalb des Landes begangen habe.

Eine Anti-Fracking-Gruppe beispielsweise klagt Madrid wegen seiner transnationalen Geschäfte in Argentinien oder Venezuela an und der Folgen für die Länder und die dort lebenden Menschen. Im Baskenland hat es bereits über 40 solcher "Prozesse", die neben einer Anklage auch eine Begründung, ein Urteil und eine Strafe enthalten sollten, gegeben, wobei Spanien zu mehr Internationalismus und Solidarität "verurteilt" wurde. In entgegengesetzter Richtung klagten Gruppen oder Organisationen außerhalb Spaniens die Regierung dafür an, was sie im Baskenland täte.

Wichtig sei, so das Fazit des Referenten, daß die Prozeßbetroffenen durch ihr Auftreten und ihre Aktionen deutlich machten, daß sie sich nicht als Opfer eines ungerechten Staates verstehen, sondern politisch in die Offensive gehen. Gegenüber der baskischen Bevölkerung, auch denen, die sich nicht für sie interessierten, machten sie so klar, daß sie nichts bereuen und ihre Solidaritätsarbeit genauso fortsetzen würden. Wenn sie sich dem Prozeß nicht auf diese Weise stellten, hätte das leicht mißverstanden werden können, so als ob sie etwas zu verbergen hätten. Das Urteil, ihr seid frei, wäre das einzige, das sie akzeptieren würden. Eine offensive Haltung mit neuen Ideen und Aktionsformen sei ein kleiner, aber wichtiger Schritt, weil weiteren 150 bis 200 Menschen ähnliche Verfahren noch bevorstehen.


Fußnoten:

[1] Das Dokument "Steh auf, Baskenland!" vom Februar 2010 befindet sich in deutscher Übersetzung im Schattenblick unter:
www.schattenblick.de → INFOPOOL → POLITIK → AUSLAND:
EUROPA/776: Steh auf, Baskenland! - neues Dokument der abertzalen Linken (Euskal Herriaren Lagunak)


Bisherige Beiträge zur Informationsveranstaltung mit Walter Wendelin in Hamburg am 9. Oktober 2015 im Schattenblick unter
www.schattenblick.de → INFOPOOL → POLITIK → REPORT:

BERICHT/213: Am Beispiel Baskenland - Kulturraum selbstbestimmt ... (1) (SB)
INTERVIEW/281: Am Beispiel Baskenland - Baskenparadigmenwechsel ...    Walter Wendelin im Gespräch (SB)

26. Oktober 2015


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang