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BERICHT/344: Afrika - Dienstleistungs- und Wirtschaftskolonialismus ... (SB)



Hinweisschilder auf Regenbogenfabrik mit Hostel und Kino vor dem Hofeingang zu dem Gebäude - Foto: © 2019 by Schattenblick

Die Regenbogenfabrik in Berlin-Kreuzberg wurde 1981 durch eine Hausbesetzung vor dem Abriß gerettet und dient heute unter anderem einem gemütlichen Kiez-Kino als Bleibe.
Foto: © 2019 by Schattenblick

Auch 17 Jahre nach Beginn der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Mehrheit der afrikanischen Staaten über gemeinsame Freihandelsabkommen ist das Vorhaben nicht vollständig abgeschlossen. Allzu groß sind die Bedenken der afrikanischen Staaten vor allem hinsichtlich der ungleichen Handelsbilanz, also letztlich der unterschiedlichen wirtschaftlichen Macht der Vertragsparteien. Zwar betont die EU immer wieder, daß sie Afrika keineswegs von oben herab, sondern auf Augenhöhe begegnen will, doch, so könnte man es ins Bild fassen, was nutzt dem Schwächeren die gleiche Augenhöhe, wenn sein Handelskonkurrent mit einem Knüppel und er selber nur mit einem Zahnstocher bewaffnet die Arena des globalen Wettbewerbs betritt?

Die Organisation Attac setzt sich seit langem kritisch mit Freihandelsabkommen auseinander, so auch mit jenen 2002 begonnenen Verhandlungen zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit den 79 AKP-Staaten, von denen die meisten ehemalige Kolonien aus dem afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum sind. Am 8. Juni 2019 lud die AG gerechter Welthandel von Attac Berlin zu einer vierstündigen Infoveranstaltung ins Kino der Regenbogenfabrik in Berlin-Kreuzberg, um über zwei virulente Streitfelder der EU-Afrikapolitik zu berichten und zu diskutieren, den CFA-Franc (siehe Fußnote) und eben jene umstrittenen EU-Afrika-Freihandelsabkommen, für die häufig das englische Akronym EPAs (Economic Partnership Agreements) gewählt wird.

Notwendig geworden seien die EPAs aufgrund der Forderung der 1995 gegründeten Welthandelsorganisation (WTO) zur Beseitigung von nicht-reziproken Handelspräferenzen, begründet die EU ihre Initiative, das Cotonou-Abkommen, das den AKP-Staaten einen zollfreien Zugang zum EU-Markt eingeräumt hat, ohne daß dies umgekehrt für die EU galt, auslaufen zu lassen und durch EPAs zu ersetzen. Die Handelsbevorzugung, so die WTO, könnten andere Länder als diskriminierend auffassen und sie gehöre beendet.

Doch wer ist die WTO? In ihr sind auch die EU-Staaten vertreten, die nun angeblich in Reaktion auf die WTO-Bestimmungen, an denen sie selbst mitgestrickt haben, die EPAs abschließen wollen. Anders gesagt: Der Neoliberalismus, der als Wirtschaftskonzept hinter der Freihandelsidee der EPAs steckt, muß den Europäern nicht eigens angetragen werden, sie haben ihn erfunden.

Die EU verhandelt mit den AKP-Staaten nicht mehr als gesamtem Block, wie es noch die Vorläuferabkommen von Yaoundé I und II (1963-75), Lomé I bis IV (1975-2000) und Cotonou (Beginn im Jahr 2000; die Laufzeit endet im Mai 2020) üblich war, sondern sie hat die Gruppe teils quer zu gewachsenen Wirtschaftsbündnissen aufgespalten und Einzelverhandlungen mit einer Handvoll Regionen geführt. Für Afrika ist daraus bis heute ein Flickenteppich aus EPAs in unterschiedlichen Stadien des Fortschritts entstanden.

Die Gruppe des südlichen Afrika hat ihre EPAs ratifiziert, von der westafrikanischen Gruppe haben bislang nur Ghana und Elfenbeinküste Interimsabkommen vereinbart, gleiches gilt für Kamerun im zentralen Afrika, und von der ostafrikanischen Staatengruppe haben Kenia und Uganda die EPAs erst ratifiziert, nachdem sie von der EU unter Druck gesetzt worden waren. Tansania zum Beispiel lehnt es strikt ab, einen solchen Pakt einzugehen, und kann es sich nur deshalb leisten, weil es zu der Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder gehört, die sowieso einen zollfreien Zugang zum EU-Markt haben.

Ungeachtet dessen, daß die EPAs aus den verschiedenen Gruppen inhaltlich voneinander abweichen und auch die Fristen zur Umsetzung der Vereinbarung von Land zu Land und teils Branche zu Branche differieren, bestehen grundsätzliche Gemeinsamkeiten. Die EU hebt ihre Zollschranken komplett auf, während die afrikanischen Staaten für rund 20 Prozent der Waren aus der EU weiterhin Schutzzölle erheben dürfen. Ob das ausreicht, damit nicht wieder einmal subventionierte Agrarprodukte aus Europa die afrikanischen Märkte überschwemmen, wie das - unabhängig von den EPAs - bereits in Westafrika der Fall gewesen war und dort die lokalen Produzenten beispielsweise von Hühnern in den Ruin getrieben hat, steht angesichts der Kapitalstärke der europäischen Agrarwirtschaft zu bezweifeln.


Ein Mann treibt zwei Ochsen an, die einen Holzpflug ziehen - Foto: Rod Waddington, CC BY-SA 2.0 [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/] Traktor, der einen Mehrfurchenpflug hinter sich her zieht und die Erde aufbricht - Foto: David Wright, CC BY-SA 2.0 [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/]

Die Landwirtschaft Afrikas stellt keine ernsthafte Konkurrenz zur Agrarproduktion in der EU dar
Links: Feldbearbeitung mit Ochsen und Einzahn-Holzpflug in Tigray, Äthiopien
Foto: Rod Waddington, CC BY-SA 2.0 [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/] Rechts: Feldbearbeitung mit Traktor nahe Worlaby, United Kingdom
Foto: David Wright, CC BY-SA 2.0 [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/]

Fragwürdig ist auch der Passus in den EPAs, wonach die afrikanischen Staaten ihre Schutzzölle zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr anheben dürfen. Laut der ugandischen Handelsexpertin Jane Nalunga, die für ihr Land an den EPA-Verhandlungen teilgenommen hat, laufen die Zollbestimmungen darauf hinaus, daß sich ein Land auf die 20 Prozent festlegen muß, obwohl es gar nicht wissen kann, wie sich der Markt entwickelt und ob es in einigen Jahren nicht ganz andere Produkte schützen will. Da reiche auch der zugestandene Übergangszeitraum von 20 Jahren bei weitem nicht aus, damit sich afrikanische Länder eigene Industriezweige aufbauen können, die gegen die globale Konkurrenz eine Chance haben. [1]

Zudem bestehen nach wie vor nichttarifäre Handelshemmnisse wie Gesundheits- und Umweltstandards, mit denen die EU ihre Märkte abschotten kann. Darüber hinaus verlangt die EU in den EPAs, daß die afrikanischen Staaten keine neuen Ausfuhrzölle verlangen dürfen - und das geht nicht auf Forderungen der WTO zurück. Dürfte ein Land Zölle auf Rohstoffe erheben, hätte das den Lenkungseffekt, daß deren Export verringert und die Verarbeitung im eigenen Land weiter ausgebaut wird. Damit erhielten die afrikanischen Länder einen größeren Anteil an der Wertschöpfungskette, als wenn sie lediglich als Rohstofflieferanten auftreten, und es könnten sich Industrien entwickeln.

Im Rahmen der EPA-Konsolidierung wird unter anderem über die Öffnung des Dienstleistungssektors, Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge und Patentrechte verhandelt, berichtete Attac-Mitglied Helga Reimund in ihrem Vortrag zu den EPAs. Als immer wieder vorgebrachte Argumente, bzw. "Werbeversprechen" für Freihandelsabkommen nannte sie: Es würde ein weltweit fairer, regelbasierter Handel sowie Wirtschaftswachstum und Frieden geschaffen, die afrikanischen Staaten könnten sich entwickeln, letztlich gäbe es Vorteile für alle.

Sie aber sehe vor allem große Gefahren in den Abkommen, meinte die Referentin, beispielsweise hinsichtlich Arbeitnehmerrechten, Lebensmittelsicherheit, Gesundheitsversorgung, kommunaler Selbstverwaltung, Datenschutz, informationeller Selbstbestimmung, Nahrungssouveränität, Bildung, Demokratie, Umweltschutz, Bürgerversicherung, kleiner und mittlerer Betriebe.

Freihandelsabkommen enthalten in der Regel eine Bestimmung, wonach Konzerne dagegen klagen können, wenn Parlamentsbeschlüsse ihren Profitinteressen widersprechen. (So hat der Energiekonzern Vattenfall die Bundesrepublik Deutschland wegen des Ausstiegs aus der Atomenergie verklagt und einen milliardenschweren Vergleich erstritten.) Abgesehen vom Konzernklagerecht ISDS (Investor-Staat-Streitbeilegung), das Unternehmen in Anspruch nehmen können, wenn sie meinen, sie würden diskriminiert oder indirekt enteignet, sieht Reimund in den für Freihandelsabkommen typischen "gemischten Ausschüssen" eine große Gefahr. In diesen Ausschüssen sind beide Vertragsparteien sowie die Konzerne vertreten. Die Ausschüsse haben das Recht, den Freihandelsvertrag selber weiterzuentwickeln, ohne daß dieser neu ratifiziert werden müßte. Reimund sagt dazu: "Was am Ende aus diesen Verträgen wird, weiß kein Mensch. Das sind lebende Organismen."

Und diese Organismen könnten sich, wäre an dieser Stelle zu ergänzen, zu gefräßigen Riesen entwickeln, die immerfort wachsen und die Produktions- und Lebensbedingungen der Menschen zunehmend beherrschen. Dagegen zu klagen wird entweder direkt durch jenes Konzernklagerecht verhindert oder durch vorauseilenden Gehorsam der Regierungen, die eine solche Klage befürchten müssen, von vornherein abgebogen. Das Verhältnis zwischen Staaten und Konzernen neu zu ordnen, sei das eigentliche Ziel der EPAs, sagte Reimund treffend.

Sie verwies auch darauf, daß Attac zu einer Gruppe von insgesamt 50 Organisationen gehört, die ein Alternatives Handelsmandat erarbeitet haben, das sie der Liberalisierung der Märkte entgegenstellen, wie sie zur Zeit in den EPAs und anderen Freihandelsabkommen gegen die demokratischen Grundrechte, soziale, ökologische und menschenrechtliche Schutzmechanismen und das Selbstbestimmungsrecht der Gesellschaften durchgesetzt werden. [2]

Ergänzend zu den bei der Infoveranstaltung auch seitens des ebenfalls sachkundigen Publikums vorgebrachten Beiträgen sei hier angemerkt, daß die Vorbehalte der afrikanischen Staaten gegenüber den EPAs wohl nicht allein auf dem traditionellen Handelsungleichgewicht zur Europäischen Union gründen. Das Rad der Geschichte wurde weitergedreht. Die Fixierung der ehemaligen Kolonien auf ihre "Herren" in Europa schwand, andere Interessenten bauten eigene Handelspartnerschaften auf.

Im gleichen Zeitraum, in dem die EU ihre EPA-Verhandlungen begann, schlossen sich die Schwellenländer Brasilien, Rußland, Indien und China enger zusammen, ab 2011 wurde auch Südafrika in den Kreis dieser BRICS-Staaten genannten Gruppe aufgenommen. Diese begann, sich von der Dominanz globaler Kreditgeber wie Internationaler Währungsfonds (IWF) und Weltbank zu emanzipieren und eigene Finanzinstitutionen aufzubauen. Das Handelsvolumen zwischen China und dem afrikanischen Kontinent hat sich im Zeitraum 2000 bis 2015 von unter zehn Milliarden Dollar auf über 200 Milliarden Dollar mehr als verzwanzigfacht. Des weiteren wird seit einigen Jahren unter dem Titel "Süd-Süd-Kooperation" der zunehmende Handel der Länder des Globalen Südens untereinander beschrieben, und 1999 wurde, ergänzend zu G7, mit der Gründung der "Gruppe der 20" (G20) ein größerer Diskursrahmen für globale Handelsfragen geschaffen.

All diese Entwicklungen seit Beginn des neuen Jahrhunderts sind zu berücksichtigen, wenn es heißt, daß die EPAs auch nach so langer Zeit noch nicht unter Dach und Fach sind. Hinzu kommt, daß die EU in den Verhandlungen nach außen zwar als Block auftritt, sich aber im Hintergrund ganz andere Dinge abspielen. Die EU besteht überwiegend aus Staaten, die keine Kolonien besaßen, sich den AKP-Staaten gegenüber nicht verpflichtet fühlen und es als diskriminierend ansehen, wenn anderen wirtschaftlich ärmeren Ländern, zu denen sie wiederum gute Handelsbeziehungen pflegen, nicht ebenfalls ein zollfreier Zugang zum EU-Markt zugestanden wird.


Umrißkarte mit politischen Grenzen Afrikas - Grafik: Themightyquill, Curiouskiwicat, CC BY-SA 4.0 [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en]

52 von 55 Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union haben das Abkommen zur Bildung einer Panafrikanischen Freihandelszone (AfCFTA) unterzeichnet.
Grau: Nicht unterzeichnet
Hellgrün: Im Juli 2018 unterzeichnet, aber nicht ratifiziert
Mittelgrün: Im März 2018 unterzeichnet, aber nicht ratifiziert
Dunkelgrün: Ratifiziert
Grafik: Themightyquill, Curiouskiwicat, CC BY-SA 4.0 [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en]

Möglicherweise werden die EPA-Verhandlungen unter einem ganz anderen Vorzeichen zu Ende gebracht, als sie begonnen wurden. Nach vier Jahren Verhandlungszeit ist am 30. Mai 2019 die Panafrikanische Freihandelszone AfCFTA in Kraft getreten, nachdem sie zuvor von 22 Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union ratifiziert worden war. 52 der 55 AU-Mitglieder haben das Abkommen zumindest schon unterzeichnet. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller setzt große Hoffnungen in die AfCFTA. Auf der Attac-Veranstaltung wurde er mit den Worten zitiert: "Das ist ein historischer Moment für unseren Nachbarkontinent und vergleichbar mit dem Start des EU-Binnenmarktes vor bald 30 Jahren. Ein gemeinsamer afrikanischer Markt mit mehr als 1,2 Milliarden Menschen wird ein riesiges wirtschaftliches Potenzial entfalten. Jetzt muss es darum gehen, bestehende Handelshemmnisse zwischen Afrika und der EU schnell zu beseitigen und die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit Afrika vorzubereiten." [4]

Die Liberalisierung des Handels in Afrika erfolgt schrittweise und setzt sich weiter fort. In Phase eins ging es um Waren- und Dienstleistungsverkehr und Streitbeilegung. Noch nicht abgeschlossen sind in dieser Phase die Verhandlungen über Zolltarife, Ursprungsregeln und Einzelheiten des Dienstleistungsverkehrs. In Phase zwei folgen Investitionen, Wettbewerbspolitik und Rechte des geistigen Eigentums. [5]

Entspricht einiges von dem nicht genau jenen "Bedrohungen", von denen die Attac-Referentin in ihrem Vortrag gewarnt hat, nur daß sie sich dabei auf die EPAs bezog?

Machen nun die Staaten der Afrikanischen Union unter sich aus, was über die EPAs installiert wurde bzw. noch abschließend installiert werden soll, dann wird die Kritik an den Partnerschaftsabkommen afrikanischer Staaten mit der EU sicherlich nicht obsolet. Doch es zeigt sich, daß die Dimension des Problems noch viel größer ist als angenommen. Es geht grundsätzlich darum, wie in der heutigen globalisierten Welt mit all ihren Widersprüchen, also auch mit dem harschen protektionistischen Kurs der USA seit Amtsantritt Donald Trumps, die Produktionsbedingungen ausgestaltet werden.

Der Freihandel läuft auf eine weltweit verschärfte Konkurrenz nicht nur der Unternehmen und regionalen Wirtschaftsstandorte, sondern auch des letzten Glieds in der Wertschöpfungskette, der Arbeitskräfte, hinaus. In Folge der Liberalisierung sinkt der Wert der Arbeit, und die Bedingungen, unter denen ein Mensch seine Arbeitskraft zu Markte trägt, verschlechtern sich für ihn. Der Kampf gegen die EPAs erweist sich somit als Bestandteil einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit der von Politik und Wirtschaft gemeinsam aufgestellten regelbasierten Ordnung, in denen die Verwertung von Arbeit zugunsten der Konzerne als Eigentümerinnen der Produktionsmittel und zu Lasten der einzelnen organisiert wird.


Fußnoten:


[1] https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/international/958174_Freihandels-Abkommen-mit-Europa-bringen-Afrika-keinerlei-Vorteile.html

[2] https://www.attac.de/kampagnen/handelsabkommen/hintergrund/alt-handelsmandat/

[3] https://au.int/en/pressreleases/20190429/afcfta-agreement-secures-minimum-threshold-22-ratification-sierra-leone-and

[4] tinyurl.com/y3slzfzz

[5] https://www.giz.de/de/weltweit/59611.html


Bisher im Schattenblick unter INFOPOOL → POLITIK → REPORT zur Attac-Veranstaltung über die EU-Afrikapolitik am 8. Juni 2019 in Berlin erschienen:

BERICHT/342: Afrika - wirtschaftskoloniale Methoden ... (SB)
INTERVIEW/438: Afrika - Flucht und Gegenwehr ...    Bruno Watara im Gespräch (SB)


5. Juli 2019


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