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ARBEIT/604: Arbeitsmigrantinnen in Mittelamerika genießen keinen rechtlichen Schutz (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Arbeitsmigrantinnen in Mittelamerika genießen keinen rechtlichen Schutz

Von Angélica Jocelyn Soto Espinosa


(Mexiko-Stadt, 29. Februar 2016, cimac) - In Mexiko, Guatemala, El Salvador, Honduras oder Nicaragua existieren keinerlei arbeitsrechtliche Regelungen für die Beschäftigung im Ausland, die den Frauen, die temporär zum Arbeiten in die USA oder nach Kanada wollen, irgendwelche Rechte einräumen. Das hat der Bericht "Einstellungsregeln: Herkunftsländer" deutlich gemacht. Besonders gefährdet sind demnach Indígenas und andere schutzbedürftige Gruppen. Den Bericht hat die Global Workers Justice Alliance erstellt, in Zusammenarbeit mit der Regionalinitiative für Arbeitsmobilität Inilab (Iniciativa Regional sobre Movilidad Laboral), in der verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen wie das Zentrum für Migrant*innenrechte und das Projekt Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte organisiert sind.

Wie Andrea Gálvez González, Sprecherin des mexikanischen United Food and Commercial Workers-Ablegers "Nuestra voz en el Trabajo" (Unsere Stimme bei der Arbeit) erklärte, müssen Frauen, die kein legales Transit-Visum besitzen, auf die von Coyotes (Menschenschmuggler) und zweifelhaften Arbeitsvermittlungsagenturen frequentierten Nebenstrecken zurückgreifen und sind deren Wucherpreisen und Erpressungen ausgeliefert.

Die Aktivistin schlägt daher vor, die freien Arbeitsplätze der Bundesprogramme zur Beschäftigung von Migrant*innen zu gleichen Teilen an Frauen und an Männer zu vergeben.


Ungenügende gesetzliche Regelungen

Die Verfasser*innen des Berichts machten deutlich, dass in keinem der von ihnen in Augenschein genommenen Dokumente auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Frauen oder Indígenas Bezug genommen wird; wobei letztere immer wieder das Problem haben, dass Arbeitsverträge nie in einer für sie verständlichen Sprache verfasst sind.

Mit Ausnahme von Mexiko und Honduras existieren in den Transitländern keine gesetzlichen Regelungen für die Einstellung von Arbeitsmigrant*innen, obwohl jährlich 176.000 Menschen aus Mexiko und Mittelamerika nach Kanada reisen, dazu weitere 100.000 in die USA, um mit befristeten Visa vorübergehend in der Landwirtschaft und im Servicebereich tätig zu werden.

Die Organisationen fanden heraus, dass in keinem mittelamerikanischen Land Vorgaben zur Regelung der Arbeitsmobilität oder zur rechtlichen Verantwortung seitens der Arbeitgeber*innen und des Staates existieren. Auch die Möglichkeit einer Einbindung der Botschaften der jeweiligen Zielstaaten in den Herkunftsländern wurde bisher nicht genutzt.


Arbeiter*innen werden bis zu 80 Prozent der Einnahmen abgeknöpft

Da die sogenannten Arbeitsvermittlungsagenturen keiner effektiven staatlichen Kontrolle unterliegen, besteht eine ganze Reihe von illegalen Möglichkeiten, die Migrant*innen auszunehmen. Für Transport, Unterkunft und Verpflegung behalten die Agenturen bis zu 80 Prozent der Einnahmen der Arbeitnehmer*innen ein. Sehr häufig werden ihnen im Zuge der Jobvermittlung hohe Summen abgeknöpft, zum Beispiel für gefälschte Visa, ihre Dokumente werden einbehalten. Bedrohungen und Repressalien, falls jemand versucht sich zu beschweren, sind an der Tagesordnung.

Nach Aussage der Aktivist*innen leben derzeit über 9.000 Personen in 15 Bundesstaaten, die mit dem Versprechen einer Arbeitsstelle geködert und betrogen wurden. Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht liegt ihnen nicht vor.


Diskriminierung

Die zivilen Verbände kritisierten außerdem, dass die mexikanische Regierung aufgrund der Diskriminierung in den Unternehmen, die Arbeitskräfte anfordern, die temporären Arbeitsvisa für Frauen, die in die Vereinigten Staaten oder nach Kanada unterwegs sind, um dort in der Landwirtschaft oder im Dienstleistungssektor zu arbeiten, limitiere.

Fast 20.000 Personen profitieren jährlich vom Programm für Zeitarbeit in der Landwirtschaft in Kanada PTAT (Programa Temporal de Trabajo Agrícola) des mexikanischen Ministeriums für Arbeit und soziale Vorsorge. Bei der Präsentation des Berichts erklärte Gálvez González, nur drei Prozent davon seien Frauen. Demgegenüber steht die Tatsache, dass in dem nordamerikanischen Land bis zu 60 Prozent der in der Landwirtschaft Beschäftigten Frauen sind.

Die Zahl der Ausreisewilligen übersteige zumindest in Mexiko deutlich die Anzahl derer, denen die Ausreise mit einem zeitlich begrenzten Visum gelinge, und dieser Überhang setze sich zu gleichen Teilen aus Frauen und Männern zusammen, so die Aktivistin.

Laut Gálvez liegt die Ursache des Problems bei den Arbeitgeber*innen: Die Bundesregierung gestatte ihnen Jahr für Jahr, mehr männliche als weibliche Arbeitskräfte nachzufragen, was wiederum die Möglichkeit für Frauen, ein Arbeitsvisum und damit eine legale Beschäftigung in der Landwirtschaft zu ergattern, erheblich einschränke.

Und das, obwohl in den Herkunftsländern wie in den Zielstaaten die geschlechtlich motivierte Diskriminierung im Arbeitsumfeld gesetzlich verboten ist.


URL des Artikels:
https://www.npla.de/poonal/arbeitsmigrantinnen-in-mittelamerika-geniessen-keinen-rechtlichen-schutz/

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Quelle:
poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2016

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