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FRAUEN/385: Die Geschichte der Frauenbewegungen in Ost- und Westdeutschland (spw)


spw - Ausgabe 1/2012 - Heft 188
Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft

Die Geschichte der Frauenbewegungen in Ost- und Westdeutschland

Von Gisela Notz


"Die Frauen in der DDR haben viel zu verlieren - sie wissen das. Die Frauen in der BRD könnten viel gewinnen - wenn sie endlich fordern, dass das, was gut war in der DDR, in das westliche Rechts- und Sozialsystem übertragen wird. Deswegen ist es dringend an der Zeit, dass Frauen aus Ost und West gemeinsam Strategien für eine zukünftige Frauenpolitik entwerfen." Diese Sätze stammen aus einem Flugblatt des 1990 gegründeten Unabhängigen Frauenverbandes (UFV) und Münchener und Westberliner Frauen, die kurz nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten im April 1990 zu einem Ost-West-Frauenkongress nach Berlin eingeladen haben.(1) Die Frauen hatten Angst, Berufstätigkeit und das Recht auf (Erwerbs)Arbeit zu verlieren. In diesem Artikel will ich aufzeigen wie und warum es 40 Jahre nach der doppelten Staatsgründung zu diesen Befürchtungen kam und was daraus geworden ist (vgl. auch Notz 2011a).


Frauenbewegungen nach dem Zweiten Weltkrieg

Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkrieges kam es zu einem bedeutsamen frauenpolitischen Aufbruch. Frauen wollten am Aufbau einer friedlichen demokratischen Republik mit gleichberechtigten Individuen mitarbeiten. Sie organisierten die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Kleidungsstücken und Möbel und bauten das Erziehungs- und Bildungswesen, die Fürsorge und Wohlfahrt auf. Sie erledigten nicht nur die Überlebensarbeiten, sondern machten sich auch an die politische Aufräum- und Aufbauarbeit (vgl. Notz 2003 und 2007).

In allen vier Besatzungszonen formierten sich bereits im Sommer 1945 über- und außerparteiliche Frauenausschüsse als Basisorganisationen für Fraueninteressen. Teilweise knüpften die beteiligten Frauen an den Erfahrungen der bürgerlichen und der sozialistischen Frauenbewegungen an, die mit der Machtübernahme der Nazi-Faschisten ihr Ende gefunden hatten. Ab etwa 1947 nahmen die Frauenausschüsse festere Strukturen an und begannen, sich überregional zusammenzuschließen. Kurz nach dem Zusammenschluss der drei Westzonen zur Bundesrepublik Deutschland im Mai 1949 kam es nach einigen Auseinandersetzungen zu einem ersten bundesweiten Zusammenschluss in Form des Deutschen Frauenrings (DFR). Frauen der Ostzone hatten bereits den Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) gegründet. Den großen politischen Parteien waren die Frauenverbände ein Dorn im Auge, sie wollten Frauen für ihre Parteiarbeit gewinnen.


Frauenbewegung in der BRD

Dass es seit 23. Juni 1949 im Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland eindeutig heißt: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", war der Zusammenarbeit zwischen den beiden sozialdemokratischen Parlamentarierinnen Elisabeth Selbert und Frieda Nadig im Parlamentarischen Rat und den außerparlamentarischen Frauenverbänden und autonomen Feministinnen zu verdanken.(2) Ohne diese hätten die Frauen diese Formulierung nicht durchsetzen können. Wie die Löwinnen kämpften die Politikerinnen gegen den Widerstand der Parlamentarier und der beiden konservativen Parlamentarierinnen (Notz/Wickert 2009, S. 54 ff.). Nach zweimaliger Ablehnung des beabsichtigten Verfassungstextes mobilisierten sie Frauen in Stadt und Land und hatten Erfolg: am 18. Januar 1949 wurde der Gleichheitsgrundsatz einstimmig gebilligt. Nach dem Willen der Mitglieder des Parlamentarischen Rates sah GG Art. 117 vor: "Das dem Art. 3 Abs. 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum 31.3.1953." Ein noch zu verabschiedendes zusätzliches Gesetz sollte die Gleichstellung von Frau und Mann zum Inhalt haben und die familien- und arbeitsrechtliche Benachteiligung der Frau aufheben. Die Frist für diesen Stichtag lief - trotz wiederholter Interventionen, durch die sich besonders Frieda Nadig hervortat - ohne entsprechende Gesetzesänderung aus. Auch nach Inkrafttreten des durch viele Kompromisse zahnlos gewordenen Gleichstellungsgesetzes von 1958 war die rechtliche Gleichstellung von Männern und Frauen noch lange nicht erreicht. Denn nach der Sternstunde der Gleichberechtigung von 1949 folgten erst einmal bleierne Zeiten einer restaurativen Familien- und Geschlechterpolitik.

Erst Mitte der 1970er Jahre kam der Durchbruch in der Gesetzgebung, der ohne die Proteste der aus der "68er"-Studentenbewegung entstandenen Neuen Frauenbewegungen nicht durchsetzbar gewesen wäre. Sie forderten die Teilhabe von Frauen an allen gesellschaftlichen Entscheidungen, übten Kritik an den Strukturen kleinfamilialer Lebensformen mit traditionellen Geschlechterrollen, problematisierten die geschlechtshierarchische Arbeitsteilung im Berufsleben, kritisierten die Organisation familialer Sozialisation mit der repressiven Kindererziehung, forderten Selbstbestimmungsrecht über Kinderwunsch und Schwangerschaft und kämpften gegen Misshandlung und Gewalt gegen Frauen und Kinder. Sie kritisierten ihre Genossen, weil sie gegen undemokratisches Verhalten, Unterdrückung und Unrecht kämpften, Demokratisierung von Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Emanzipation der Arbeiterklasse forderten, sich aber selbst den Frauen ihrer Organisation gegenüber undemokratisch verhielten. Deshalb flogen am 13. September 1968 in Frankfurt/M. die Tomaten (vgl. Notz 2006).

Die Frauen wehrten sich gegen ihre alleinige Zuständigkeit für Kindererziehung und Reproduktionsaufgaben, die sie daran hinderte, bei der politischen Arbeit, im Studium und im Berufsleben eine gleichberechtigte Rolle einzunehmen. "Das Private ist politisch" wurde zum Slogan der neuen Bewegungen. Erst 1977 wurde das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend geändert, dass die Ehegatten berechtigt sind, berufstätig zu sein und beide auf die Belange der Familie Rücksicht zu nehmen haben. Auch wenn das "gegenseitige Einvernehmen" oft zur alten Arbeitsteilung führt, ist damit juristisch ein Schritt vorwärts markiert, der allerdings durch das Ehegattensplitting und fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten wieder gebremst wurde. Erschwerend wirkte sich aus, dass die Strategien zur Lösung der kritisierten geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung in Beruf und Familie innerhalb der Frauenbewegung kontrovers geführt wurden. Sie reichten von der Forderung nach "Lohn für Hausarbeit" bis zur Forderung nach gleichberechtigter Beteiligung an der Erwerbsarbeit und existenzsichernden Löhnen (auch für Frauen). Das erschwerte den gemeinsamen Kampf um eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an der Erwerbsarbeit und für den Erhalt bzw. Ausbau der pädagogischen Einrichtungen zur Kinderbetreuung nach der Wende.


Frauenbewegung in der DDR

In der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 stand in Artikel 7, Abs. 1 "Mann und Frau sind gleichberechtigt." Das hatte offensichtlich keiner größeren Diskussion bedurft; in Absatz 2 wurde festgelegt: "Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben."

Der DFD war zwar aus den überparteilichen Frauenausschüssen hervorgegangen und verstand sich als Erbe der Frauenbewegung, wurde aber 1952 als einheitlicher, überparteilicher und überkonfessioneller Frauenverband zur Massenorganisation der SED. Der DFD arbeitete auf dem Hintergrund der These, dass die Gleichberechtigung in der sozialistischen Gesellschaftsordnung erreicht und die Rechte der Frauen weitgehend verwirklicht seien. Der Streit darüber, ob es in der DDR Frauenbewegungen gab oder nicht, soll hier nicht aufgenommen werden. Forscherinnen aus der BRD vertreten die Meinung, dass sich "eine unabhängige Frauenbewegung" angesichts der Vorstellung, die "Frauenfrage" sei im Sozialismus gelöst, nicht entfalten konnte (z. B. Lenz 2008, S. 868). Forscherinnen aus der DDR sprechen von einer paternalistisch-patriarchalen Gleichberechtigungspolitik in der DDR (z. B. Nickel 2009). Tatsächlich waren in der DDR viele Forderungen, die die bundesdeutschen Frauenbewegungen Ende der 1960er und in den 1970er Jahren stellten, bereits erfüllt. Wenn auch die Vereinbarkeit der Tätigkeit im öffentlichen mit derjenigen im privaten Bereich noch Wünsche offen ließ, so war doch die notwendige Infrastruktur sichergestellt. Da die Politik der DDR die Wahrnehmung und die Durchsetzung von Frauenrechten und Fraueninteressen zum Staatsziel erklärt hatte, brauchte der DFD diese nicht gegen den Staat durchzusetzen. Durch die verfügte Außerkraftsetzung der gegen das Gleichberechtigungsprinzip in der DDR-Verfassung verstoßenden Gesetze war die Ernsthaftigkeit der Realisierung des Gleichberechtigungsprinzips verfassungsrechtlich verankert: Um die Kluft zwischen Lebenswirklichkeit und Verfassungsprinzip zu überwinden, wurde die Schaffung der notwendigen Bedingungen für die Realisierung des Gleichberechtigungsprinzips ebenfalls in der Verfassung festgelegt: "Durch Gesetz der Republik werden Einrichtungen geschaffen, die es gewährleisen, dass die Frau ihre Aufgabe als Bürgerin und Schaffende mit ihren Pflichten als Frau und Mutter vereinbaren kann" (Art. 18). Mit dem "Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau" wurden sowohl eine gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit als auch die Qualifizierung von Frauen für Leitungspositionen und der Bau von Kinderkrippen und -gärten eingefordert (Wissenschaftlicher Beirat 1978).

Dass de facto auch in der DDR erhebliche Lücken zwischen den gesetzlichen Regelungen und den tatsächlichen Möglichkeiten klafften, kann unter anderem darauf zurückgeführt werden, dass die "Frauenfrage" im real existierenden Sozialismus "als Teil der sozialen Frage" betrachtet wurde, was dazu führte, dass das Herrschaftsverhältnis des Mannes gegenüber der Frau auch innerhalb der eigenen Klasse weitgehend ignoriert wurde (Kuhrig 1998). De jure wurde die Gleichberechtigung von Mann und Frau "in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens" festgeschrieben. Frauenpolitik und Frauenbewegung waren vor allem der sozialistischen Theorie der Frauenemanzipation mit dem Recht auf Erwerbsarbeit und der damit verbundenen ökonomischen Unabhängigkeit vom Manne, dem gleichen Recht für Mann und Frau in Politik, Arbeit, Bildung, Ehe und Familie, aber auch Anerkennung der Mutterschaft als soziale Leistung der Frau verbunden.

Die "Frauenbewegung in der DDR" ist dennoch ein Thema, das mehr als eine Fußnote verdient. In den 1970er, spätestens seit Beginn der 1980er Jahre existierten nichtstaatliche autonome Frauengruppen in der DDR unter dem Dach der Kirche. Die - wenn auch kleine - "Bewegung" der Frauen zielte auf eine Veränderung der sozialen und politischen Verhältnisse. Samirah Kenawi (1995) macht darauf aufmerksam, dass die Frauenbewegung immer auch die Veränderung persönlicher Verhältnisse einbeziehen will und dass diese nach innen gerichtete Auseinandersetzung "mit sich selbst und mit dem persönlichen Umfeld" schwer prozessual zu erfassen sei. Zudem waren soziale Bewegungen und Protestbewegungen im sogenannten "real existierenden Sozialismus" neben direkter staatlicher Kontrolle der indirekten Kontrolle durch das Ministerium für Staatssicherheit ausgesetzt. Dennoch wurden mit dem Entstehen der Bürgerrechts- und Selbsthilfegruppen in der Kirche auch die verschiedenen Frauengruppen sichtbar. Ziel war es u.a. eine eigene Frauenfriedensbewegung aufzubauen, die sich Mitte der 1980er Jahre auch weiteren Themen, wie Gewalt gegen Frauen, Gentechnologie, Kindergartenprogrammen und der Beziehung zwischen den Geschlechtern widmete. Seit 1984 wurden jährliche Frauentreffen veranstaltet und Netzwerke gebildet. Der Wunsch der Gruppen nach Eigenverantwortung führte nicht selten zu Auseinandersetzungen mit den Kirchenleitungen, was Ende 1989 verstärkt zu Auszugsgedanken aus der Kirche führte. Nach der "Wende" war die Kirche als Schutzraum nicht mehr notwendig.


Feministische Konzepte im Zuge der Wiedervereinigung

Am 9.11.1989 wurde in Berlin die Grenze zwischen DDR und BRD geöffnet. Die Existenz der beschriebenen "nichtstaatlichen Frauenbewegung in der DDR" bildete eine wichtige Ausgangsbasis für die Mobilisierung von Frauen in den Zeiten des Umbruchs. Ein Blick auf die Papiere aus der Zeit der "Runden Tische" zeigt den Stellenwert der "Frauenfrage" im Prozess der Vereinigung. "In einem geeinten Deutschland darf sich die rechtliche, ökonomische und soziale Lage der Frau nicht verschlechtern", hieß es damals. Die Frauen ahnten, dass sie es damit schwer haben würden. Am 3. Dezember 1989 gründeten mehr als 1200 Frauen aus unterschiedlichen Zusammenhängen den UFV. Unter dem Motto "Ohne Frauen ist kein Staat zu machen" verabschiedeten sie ein "Manifest für eine autonome Frauenbewegung", das sie als "sozialistische Alternative zur Wiedervereinigungspolitik" verstanden. Der UFV verband damit die illusorische Hoffnung bei der Ausarbeitung gesamtdeutscher Gesellschaftsstrategien, die auf ein solidarisches Miteinander aller sozialer Gruppen gerichtet sein sollten, um, "einen modernen Sozialismus auf deutschem Boden" zu erreichen, beteiligt zu werden. Dass der UFV kein Mandat bei den ersten Nachwende-Wahlen zur Volkskammer im März 1990 erzielte, hatte sicher verschiedene Gründe. Westdeutsche Feministinnen führten es auch darauf zurück, dass die ostdeutschen Frauen zu schnell bereit waren, die gewonnene "Freiheit vom Staat" zur direkten "Teilnahme am Staat" zu nutzen (Hampele Ulrich 2000).

Mit der Vereinigung am 3. Oktober 1990 lief die "Frauenfrage" schnell Gefahr, im Strudel der großen Veränderungen und damit verbundenen Verunsicherungen zum Randproblem degradiert zu werden. Die Vereinigungsdebatten klammerten Frauenpolitik weitgehend aus. Eine gemeinsame Ost-West-Frauenbewegung hatte sich in der Hektik des Vereinigungsprozesses nicht wirklich formieren können, obwohl zu Beginn der 1990er Jahre, besonders im Kampf gegen den Abtreibungsparagrafen 218 und im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Frauenstreiktages am 8. März 1994, eine intensive Zusammenarbeit mit Frauen und Frauengruppen der "alten Bundesländer" bestand. Dem UFV ist es nicht gelungen, den Schwung der Gründungsphase beizubehalten und so wurde er 1998 aufgelöst. Da auch die westdeutschen Feministinnen gerade mit einer "Atempause" (Gerhard 1999) beschäftigt waren, aus der sie bis jetzt nicht zurückgekehrt sind, wirbelte dieses Ende keinen sichtbaren Staub auf.


Mehr als 20 Jahre nach der "Wende"

Die Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt stellt noch heute einen der markantesten innerdeutschen Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland dar. In Westdeutschland wurde die Ehe mit einem Vollzeit erwerbstätigen Ehemann und einer Hausfrau bzw. "Zuverdienerin" gefördert. Die politischen Rahmenbedingungen in der DDR förderten die Vollzeitbeschäftigung von Frauen und Männern, auch wenn sie Mütter und Väter waren. Dazu gab es eine Reihe von staatlichen Unterstützungen wie etwa ein großes Angebot an Vollzeit-Betreuungsplätzen mit flexiblen Öffnungszeiten. In Westdeutschland waren zum Zeitpunkt des Mauerfalls 1989 nur 56 Prozent der Frauen auf dem Arbeitsmarkt aktiv; die Erwerbsquote ostdeutscher Frauen lag bei 89 Prozent. Sie waren auch als Mütter selbstverständlich erwerbstätig. Konservative PolitikerInnen hofften, dass sich mit der Übernahme der westdeutschen sozialpolitischen Rahmenbedingungen das Erwerbsverhalten ostdeutscher Frauen nach der "Wende" rasch dem der westdeutschen Frauen anpassen würde. Eine solche Angleichung ist trotz der drastischen Veränderungen auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt nach 1990 bis heute nicht festzustellen.

Die Ausdifferenzierung und Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse führt allerdings zu nicht existenzsichernden prekären Arbeitsverhältnissen, die es vielen Frauen bestenfalls erlauben, neben der unbezahlten Haus- und Sorgearbeit "dazu zu verdienen". Ein Modell, das Ostfrauen ebenso fremd war, wie das "reine" Hausfrauenmodell. Es ist höchste Zeit, gemeinsam über Alternativen nachzudenken, die Frauen und Männern, egal wie sie aussehen, wie sie (zusammen) leben und aus welchen Ländern sie kommen, die Teilhabe am Ganzen Leben ermöglichen (vgl. Notz 2011b). Deshalb braucht es weiterhin Räume und Medien zur Vernetzung für und von Feministinnen.

Dr. Gisela Notz ist Sozialwissenschaftlerin und Historikerin, arbeitet bei der Zeitschrift "Lunapark 21" mit und ist Herausgeberin und Autorin des Kalenders Wegbereiterinnen.



ANMERKUNGEN

(1) Abgedruckt in der Zeitschrift FÜR DICH Nr. 16/1990
(2) Seit 1994 (nach der Wiedervereinigung) heißt es zusätzlich: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."



LITERATUR

Gerhard, Ute (1999):
Atempause. Feminismus als demokratisches Projekt, Frankfurt/M.

Hampele Ulrich, Anne (2000):
"Der Unabhängige Frauenverband. Ein frauenpolitisches Experiment im deutschen Vereinigungsproze", Berliner Debatte Wissenschaftsverlag, Berlin

Kenawi, Samirah:
Frauengruppen in der DDR der 80er Jahre. Eine Dokumentation, Berlin 1995

Kuhrig, Herta (1998):
"Mit den Frauen" - "Für die Frauen". Frauenpolitik und Frauenbewegung in der DDR, in: Hervé, Florence (Hrsg.): Geschichte der deutschen Frauenbewegung, Köln, S. 209-248

Lenz, Ilse (Hrsg.) (2008):
Die neue Frauenbewegung in Deutschland, Wiesbaden

Luci,Angela (2011):
Frauen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland und Frankreich, Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung

Nickel, Hildegard Maria (2009):
Paternalistische Gleichberechtigungspolitik und weibliche Emanzipation - Geschlechterpolitik in der DDR. In: Lorenz, Astrid / Reutter, Werner (Hrsg.): Ordnung und Wandel als Herausforderungen für Staat und Gesellschaft, Opladen, S. 167-183.

Notz, Gisela (2003):
Frauen in der Mannschaft. Sozialdemokratinnen im Parlamentarischen Rat und im Deutschen Bundestag 1948/49-1957, Bonn

Notz, Gisela (2006):
Warum flog die Tomate?, Neu-Ulm

Notz, Gisela (2007):
Mehr als bunte Tupfen im Bonner Männerclub. Sozialdemokratinnen im Deutschen Bundestag 1957-1969, Bonn

Notz, Gisela (2011a):
Feminismus, Köln

Notz, Gisela (2011b):
Theorien alternativen Wirtschaftens, Stuttgart

Notz, Gisela / Wickert, Christl (2009):
Die geglückte Verfassung, Berlin

Wissenschaftlicher Beirat "Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft" bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.): Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR, Leipzig 1978


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Quelle:
spw - Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft
Ausgabe 1/2012, Heft 188, Seite 35-39
mit freundlicher Genehmigung der HerausgeberInnen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2012