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GEWERKSCHAFT/252: EKD-Synode - ver.di zieht kritische Bilanz des kirchlichen Arbeitsrechts (verd.i)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 6. November 2016

EKD-Synode: ver.di zieht kritische Bilanz des kirchlichen Arbeitsrechts - Forderungskatalog unzureichend umgesetzt


Berlin, 06.11.2016 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zieht anlässlich der EKD-Synode in Magdeburg eine kritische Bilanz des kirchlichen Arbeitsrechts. Von den vor fünf Jahren beschlossenen "Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts" seien wesentliche Punkte bis heute nicht zufriedenstellend umgesetzt, kritisiert ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Am morgigen Montag (7. November 2016) diskutieren rund 100 Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter mit Teilnehmern der Synode.

Die Synode hatte im November 2011 unter anderem beschlossen, das kirchliche Arbeitsrecht benötige einen "bundesweiten Rahmen mit gemeinsamen Regelungen und einem verbindlichen Leittarif". "Von diesem Ziel sind die evangelische Kirche und die Diakonie meilenweit entfernt. Bis heute gibt es keinen einheitlichen Rahmen", stellt Bühler fest. Die Vielzahl von Arbeitsrechtlichen Kommissionen in der Diakonie und der evangelischen Kirche belege, wie zersplittert das kirchliche Tarifrecht sei. "Ausnahmeregelungen und einseitig vom Arbeitgeber festgelegte Arbeitsvertragsbedingungen tragen dazu bei, dass besonders in der Altenhilfe die Bezahlung oft nicht fair oder gar leistungsgerecht ist. Ein einheitlicher Tarifvertrag bundesweit würde hier Abhilfe schaffen", betont Bühler.

Auch blieben trotz anderslautenden Beschlusses die Rechte der Mitarbeitervertretungen deutlich hinter den Standards des weltlichen Betriebsverfassungsrechts zurück. Damit die Folgen des Wettbewerbs für die Diakonie-Beschäftigten zumindest gemildert würden, bedürfe es wirksamer Interessenvertretungen. "Es ist ein Anachronismus, dass große diakonische Unternehmen keine Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften in ihren Aufsichtsgremien zulassen", bemängelt Bühler weiter.

Angesichts des ökonomischen Wettbewerbs sei es dringend erforderlich, die Forderung der Synode nach klaren politischen "Rahmensetzungen und Regulierungen" im Sozialbereich, die "alle Träger sozialer Arbeit, Kirche und Gewerkschaften" zu einem gemeinsam Handeln "für gute Bedingungen für die Mitarbeitenden und Hilfebedürftigen" verpflichten will, mit großer Energie endlich anzupacken. "Um soziale Berufe attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten, sind gemeinsame Anstrengungen unerlässlich", resümiert Bühler.

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Quelle:
Presseinformation vom 06.11.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2016

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