Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → SOZIALES


GEWERKSCHAFT/260: Betriebsrenten sind eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Rente (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 29. Mai 2017

Betriebsrenten sind eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Rente

Bsirske: Anhebung des gesetzlichen Rentenniveaus bleibt aber dringlich


Berlin, 29.05.2017 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass die Große Koalition das Betriebsrentenstärkungsgesetz noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen will. "Betriebsrenten sind eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Gleichwohl kann die betriebliche Altersversorgung eine auskömmliche gesetzliche Rente nicht ersetzen. Deswegen bleibt die Anhebung des Rentenniveaus weiterhin eine aktuelle und dringliche Forderung", so der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske anläßlich der heutigen Vorstellung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Berlin.

ver.di hatte mit den anderen DGB-Gewerkschaften um Verbesserungen bei der Betriebsrente gerungen. Positiv sei nun, dass die Bundesregierung den Personenkreis, der staatliche Zuschüsse erhalten soll, erweitert habe auf einen Arbeitnehmerkreis, der monatlich bis zu 2.200 Euro verdient. "Damit können rund 1,6 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mehr und damit insgesamt 13,2 Millionen Beschäftigte in den Genuss eines Betriebsrenten-Förderbetrages kommen", so Bsirske.

Auch müssten nun alle Arbeitgeber ab 2019 ihre eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mindestens 15 Prozent des Sparbeitrags weitergeben - und zwar bei sämtlichen möglichen Formen der Entgeltumwandlung. Bisher war diese Pflicht nur für das neue "Sozialpartnermodell" vorgesehen, bei dem die Tarifparteien die Zahlungen zur Betriebsrente aushandeln. ver.di begrüßt auch die seit Jahren geforderte teilweise Nichtanrechnung der zusätzlichen Altersversorgung beim Bezug von Grundsicherungsleistungen. Allerdings hält ver.di es weiterhin für systemwidrig, die gesetzliche Rente von der Nichtanrechnung auszunehmen.

Bsirske kritisierte ferner, dass es gegen den Widerstand von Arbeitgeberverbänden und CDU/CSU nicht möglich gewesen sei, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifabschlüssen zur betrieblichen Altersversorgung zu erleichtern. "Damit schwächte die Koalition ihr eigenes Kernanliegen, mehr arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgungen zu ermöglichen."

*

Quelle:
Presseinformation vom 29.05.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Daniela Milutin - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang