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GEWERKSCHAFT/273: ver.di will einheitliches Tarifniveau für Soziale Arbeit bei allen Arbeitgebern (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 1. Dezember 2017

ver.di will einheitliches Tarifniveau für Soziale Arbeit bei allen Arbeitgebern - Kasseler Konferenz mahnt Investitionsoffensive des Bundes an


Berlin, 01.12.2017 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) will die Aufwertung der Sozialen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Menschen mit Behinderungen in Deutschland weiter vorantreiben. Ziel sei es, Flächentarifverträge für den gesamten Bereich zu etablieren, erklärte die Gewerkschaft nach Abschluss der 10. Kasseler Konferenz.

Zentrales Problem ist die Zersplitterung der Tariflandschaft bei den Wohlfahrtsverbänden und freien und privaten Trägern. Es gibt Tarifverträge, die erreichen das Niveau des öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienstes und es gibt Träger sich beharrlich weigern überhaupt Tarifverträge abzuschließen. "Gut, dass immer mehr Beschäftigte erkennen, wie wichtig es ist, sich zu organisieren und mit ver.di für bessere Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen zu kämpfen", so ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.

ver.di kritisiert, dass Arbeitgeber die Zeichen der Zeit nicht erkannt haben und trotz des bestehenden Fachkräftemangels noch immer Entgelte bis zu einem Drittel unter TVöD-Niveau zahlen. Allein bei den Kitas erwarte man für das Jahr 2025 eine Personallücke von 329.000 Fachkräften. Die Kinder- und Jugendhilfe stehe "vor dem Kollaps". Eine qualifizierte Ausbildungsoffensive und Maßnahmen, die die Attraktivität der für die Gesellschaft wichtigen Berufsfelder erhöht, wäre die richtige Antwort aller Verantwortlichen.

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper sprach sich für bundesweit hohe, einheitliche Qualitätsstandards aus, die im Bereich der Sozialen Arbeit Personalschlüssel, Vor- und Nachbereitungszeiten sowie notwendige Freistellungen von Leitungskräften beinhalten müssten.

"Die neuen Regelungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich reichen nicht, um in den Kommunen die notwendigen Mittel investieren zu können. Das Kooperationsverbot im Grundgesetz muss abgeschafft werden, damit der Bund sich an der Mitfinanzierung der Kindertagesbetreuung beteiligen kann. Zusätzlich brauchen wir eine deutliche Investitionsoffensive des Bundes für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen, niedrigschwellige Angebote der Jugendhilfe, gute Bedingungen in den sozialen Diensten und der Behindertenhilfe", so Pieper. Ohne eine höhere Bewertung der Sozialen Dienste könne eine Verbesserung der Situation nicht erreicht werden.

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Quelle:
Presseinformation vom 01.12.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Günter Isemeyer - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2017

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