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GEWERKSCHAFT/334: Auftakt Tarifrunde für Beschäftigte in Sozial und Erziehungsdiensten (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 4. März 2020

Auftakt Tarifrunde für Beschäftigte in Sozial und Erziehungsdiensten:
ver.di bekräftigt Forderungen nach Verbesserung der Rahmenbedingungen


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) nehmen am morgigen Donnerstag (5. März 2020) in Potsdam Tarifverhandlungen für die rund 265.000 Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten des öffentlichen Dienstes auf. Dabei geht es um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in den Kindertagesstätten, im Bereich der Sozialarbeit und der Behindertenhilfe.

"Die Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten leisten täglich mit großem Engagement Arbeit, die für die gesamte Gesellschaft eine enorme Bedeutung hat. Diese Arbeit ist immer anspruchsvoller geworden, erfordert immer mehr Verantwortung und ist zusehends in den gesellschaftlichen Fokus gerückt", betont der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke. Es sei dringend notwendig, die Berufsbilder noch attraktiver zu machen, um die Arbeit der Beschäftigten entsprechend anzuerkennen und mehr Fachkräfte zu gewinnen.

Die Eingruppierungsmerkmale würden in einigen Bereichen nicht mehr der heutigen Zeit entsprechen, sagte Werneke. Die Anforderungen an die Beschäftigten durch den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz und die oftmals erschwerten Bedingungen durch Inklusion oder Integration seien stark angestiegen. "Wir brauchen eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und eine Verbesserung der Bezahlung, die mit besseren Eingruppierungen und mit neuen Tätigkeitsmerkmalen einhergeht, die den Herausforderungen gerecht werden", so Werneke weiter.

ver.di fordert in den Verhandlungen eine Verbesserung der Eingruppierungsmerkmale, die Anpassung der Stufenlaufzeiten, eine Anerkennung der Berufserfahrung, die Berücksichtigung der Änderungen in der Behindertenhilfe, eine Verbesserung der Bewertung der Leitungstätigkeit sowie ein Rechtsanspruch auf Qualifikation.

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Quelle:
Presseinformation vom 04.03.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2020

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