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INTERNATIONAL/235: Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Diskriminierung und Anstiftung zum Hass in Costa Rica (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Diskriminierung und Anstiftung zum Hass in Costa Rica


(San José, 25. August 2018, Derecho Internacional Público/poonal) - Die politische Krise, die am 18. April in Nicaragua losgetreten wurde, hat zu einem massiven Zustrom von Nicaraguaner*innen nach Costa Rica geführt. Durch die bislang vorherrschende Tradition der Offenheit wurden zunächst keine fremdenfeindlichen Aktionen registriert. Doch am 18. August hatte eine kleine Gruppe im zentral gelegenen Parque de la Merced in der Hauptstadt San José eine Demonstration gegen nicaraguanische Migrant*innen organisiert, die sich am Wochenende häufig in diesem Park treffen. Im Vorfeld der Demonstration wurden Falschinformationen und Verleumdungen über nicaraguanische Migrant*innen in sozialen Netzwerken verbreitet. Einige Teilnehmer*innen der Demonstration trugen Hakenkreuze. Ein Polizeieinsatz konnte gewalttätige Übergriffe rechtzeitig stoppen. 44 Personen wurden festgenommen. Der zunächst abgeriegelte Park wurde nun mit starker Polizeipräsenz wieder geöffnet [1].

Für den 25. August hatten verschiedene Gruppen zu einer Demonstration gegen Fremdenfeindlichkeit [2] aufgerufen, an der etwa 3.000 Menschen teilnahmen.


Das Strafrecht als Mittel der Prävention gegen Intoleranz

Zwar wurde die Aktion von vielen Organisationen und auch von der Regierung verurteilt, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Mitglieder der Gruppe wegen Anstiftung zum Hass, zur Intoleranz oder Fremdenfeindlichkeit als solche belangt werden. Zumindest fehlen dafür bis zu diesem Zeitpunkt die juristischen Mittel. Den Gesetzesentwurf mit der Nummer 20.174 [3], der die Anstiftung zum Hass unter Strafe stellt, gibt es zwar, aber er dümpelt seit Jahren als bloßer Entwurf in der gesetzgebenden Versammlung vor sich hin. Mit anderen Worten heißt das, dass gegenwärtig der öffentliche Angriff auf nicaraguanische Migrant*innen oder auf die LGBTI-Community oder die indigene und afro-Community oder auf AIDS/HIV-Erkrankte oder jedwede andere Gruppe, die Diskriminierung ausgesetzt ist, weder in öffentlichen Äußerungen noch in sozialen Netzwerken, als Strafbestand betrachtet wird. Die Stichwaffen und selbst gebastelten Bomben, die während der Demonstration am 18. August von der Polizei beschlagnahmt wurden, sind ein anderes Thema.

Sozial-verwerfliche Verhaltensweisen als Strafbestand aufzunehmen, hat eine präventive Wirkung. Die Gesetzeslücke in Hinsicht auf Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nicht zu schließen, ist gleichbedeutend mit der Akzeptanz intoleranter und hasserfüllter Äußerungen, wie sie am 18. August zu hören waren. Seit Jahren beschäftigen sich verschiedene Organe der Vereinten Nationen im Bereich Diskriminierung und deren Prävention auch mit Hassreden und empfehlen diese als Strafbestand in die Gesetzgebung aufzunehmen. So wird z.B. in der uruguayischen Strafgesetzgebung die Anstiftung zum Hass, zur Abwertung oder jedweder Form körperlicher oder psychischer Gewalt gegen eine oder mehrere Personen aufgrund von Hautfarbe, Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung oder Identität mit einer Gefängnisstrafe zwischen drei und 18 Monaten bestraft. Wer nicht nur dazu aufruft, sondern selber diese Straftaten begeht, muss mit einer Gefängnisstrafe zwischen sechs und 24 Monaten rechnen. Auch in Chile hat die Präsidentin ein solches Gesetz im Jahr 2017 eingeführt.


Warnhinweise für Costa Rica

Im Jahr 2016 hat das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen folgende Beobachtungen in ihren Bericht über Costa Rica aufgenommen: "Der Mitgliedsstaat sollte die Bekämpfung von Stereotypen und die Diskriminierung gegen Mitglieder indigener Gruppen, Personen mit afrikanischen Vorfahren, Migrant*innen, Geflüchtete und Asylsuchende sowie Menschen mit Behinderung verstärken. Unter anderem durch Sensibilisierungs-Kampagnen, die auf Toleranz und Respekt gegenüber der Vielfalt abzielen." Der Mitgliedsstaat soll in Übereinstimmung mit dem Pakt ein Gesetz zur Prävention und Sanktion aller Formen der Diskriminierung erlassen. Das Gesetz soll juristisch effiziente und adäquate Mittel beinhalten, die eine Wiedergutmachung ermöglichen. Der costa-ricanische Staat hat trotz unzähliger Fälle der Demütigung und Schikanen der von der UN aufgezählten Gruppen seine (Straf-)Gesetzgebung nicht angepasst [4], die es - wie in anderen Ländern - ermöglicht, Hassverbrechen, Anstiftung zum Hass, Diskriminierung oder Fremdenfeindlichkeit strafrechtlich zu verfolgen.

Im spezifischen Fall der Nicaraguanerin Natividad Canda Mairena, die 2005 vor den Augen von Polizeikräften, Feuerwehr- und Kameraleuten sowie Passant*innen von zwei Rottweilern zerfetzt wurde, urteilte die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte 2007 wie folgt: "Staaten, wie Costa Rica, mit einer erhöhten Anzahl von Immigrant*innen, müssen sich deren Verletzlichkeit bewusst sein. Diese Verletzlichkeit steigt mit der Anzahl der Immigrant*innen aus einem anderen Land, da sich in der Bevölkerung des aufnehmenden Staates häufig eine negative Neigung gegenüber der migrantischen Bevölkerung einstellt. Diese negative Neigung wird oft von sozialer Stigmatisierung begleitet und auch wenn sich Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung latent in der gesamten Gesellschaft zeigen, ist es doch die migrantische Bevölkerung, die am stärksten davon betroffen ist. Nach Jahren wurden im Oktober 2012 die Mitglieder der Sicherheitskräfte, die im Fall Natividad Canda Mairena anwesend waren, durch costa-ricanische Gerichte freigesprochen [5].


Toleranz sinkt

In letzter Zeit haben verschiedene Analytiker*innen festgestellt, dass die costa-ricanische Bevölkerung aus verschiedenen Gründen weniger tolerant ist als zuvor. Es sind viele Jahre seit dem bereits erwähnten Fall von Natividad Canda vergangen, ohne dass effektive politische Schritte unternommen worden wären, die der Fremdenfeindlichkeit gegenüber nicaraguanischen Migrant*innen in Costa Rica Einhalt gebieten könnten. Im Wahlkampf (Februar - April 2018) zeigte sich eine weitere Form der Intoleranz in einem bedrohlichen Dirkurswechsel gegen die sexuelle Diversität der Bevölkerung.

Auch wenn die Regierung die Demonstration vom 18. August 2018 als "Gegensatz zum costa-ricanischen Charakter" verurteilte, kommt diese den jahrelangen Forderungen, die eigene Strafgesetzgebung in Übereinstimmung mit den internationalen Menschenrechten zu überarbeiten, nicht nach. Im Dezember 2016 ratifizierte Costa Rica die Interamerikanische Konvention gegen Rassismus und Intoleranz. Das Kapitel über die "Pflichten des Staates" könnte viele Organisationen in Costa Rica, die gegen verwerfliche soziale Verhaltensweisen kämpfen, interessieren.


Anmerkungen:
[1] https://www.nacion.com/sucesos/seguridad/ministerio-de-seguridad-reabre-parque-la-merced/ACU7UNURDNEW7O6346PXMILS7M/story/
[2] https://www.elmundo.cr/galeria-fotografica-marcha-contra-la-xenofobia/
[3] http://www.aselex.cr/boletines/Proyecto-20174.pdf
[4] http://www.derechoaldia.com/index.php/penal/penal-doctrina/809-observaciones-finales-del-comite-de-derechos-humanos-a-informe-de-costa-rica-breves-apuntes
[5] https://www.nacion.com/sucesos/falta-de-pruebas-absuelve-a-7-policias-ante-muerte-de-canda/DQFBLAQH7FESFJRYTXXGKY4MJU/story/


URL des Artikels:
https://www.npla.de/poonal/fremdenfeindlichkeit-rassismus-diskriminierung-und-anstiftung-zum-hass-in-costa-rica/


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. August 2018

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