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LEISTUNGEN/440: Künstlersozialversicherung konsolidiert - Abgabe sinkt 2010 (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 2. Juli 2009

Künstlersozialversicherung konsolidiert - Abgabe sinkt 2010 auf 3,9 Prozent


Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung kann zum Jahr 2010 um einen weiteren halben Prozentpunkt von 4,4 auf 3,9 Prozent abgesenkt werden. Zur heutigen Versendung des Entwurfs der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2010 an die beteiligten Verbände und Länder erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes wirkt. Die Künstlersozialabgabe kann zum Jahr 2010 um einen weiteren halben Prozentpunkt auf 3,9 Prozent sinken. Dadurch werden die Verwerter von Kunst und Publizistik aufs Jahr gerechnet um 20 Millionen Euro entlastet.

Freischaffende Künstler und Publizisten erhalten in Deutschland durch die Abgabe der Verwerter, durch einen Bundeszuschuss und durch eigene Beiträge einen günstigen Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Mit der Künstlersozialversicherungsnovelle wurde im Jahr 2007 die Kontrolle der Abgabepflicht von Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Werke verwerten, verstärkt. Bis zu dieser Reform kamen viele Unternehmen ihren Pflichten nicht nach. Sie werden seither von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung hierüber aufgeklärt und veranlagt. Dies sorgt innerhalb der weltweit einmaligen Künstlersozialversicherung für eine gerechte Lastenverteilung und eine solide Finanzbasis.

Die Künstlersozialversicherung bietet bereits mehr als 160.000 freiberuflich tätigen Künstlern und Publizisten umfassenden Versicherungsschutz. Im Kulturbereich nimmt die Selbständigkeit besonders stark zu. Wirtschaft und Kultur vergeben zunehmend Aufträge, die früher eher von abhängig Beschäftigten bearbeitet wurden, an Freiberufler. Neue kreative Berufe entstehen, Werkverträge ersetzen Arbeitsverträge und Einzelprojekte die dauerhafte Mitarbeit. Mit diesem Wandel steigt auch die Zahl der Versicherten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.

Industrie, Handel und Dienstleistung nutzen die Kreativität freiberuflicher Künstler und Publizisten damit für ihr eigenes Wachstum, Wohlstand und unternehmerische Gewinne. Indem sie freiberuflich erbrachte Kunst und Publizistik verwerten, übernehmen sie eine besondere Verantwortung für die soziale Sicherung dieser eigenschöpferisch tätigen Selbständigen. Mit der Künstlersozialabgabe werden sie dieser Verantwortung auf angemessene Weise gerecht.

Weiterführende Informationen rund um die Künstlersozialversicherung finden Sie Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de) in der Rubrik "Soziale Sicherung" (Stichwort: "Künstlersozialversicherung") sowie auf www.kuenstlersozialkasse.de.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 66 vom 2. Juli 2009
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Telefon: 030/18 527-2835 / 2188; Fax: 030/18 527-2191
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2009