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LEISTUNGEN/518: Regelsatz in bedarfsgerechtem Verfahren berechnen (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 18. September 2012

Regelsatz in bedarfsgerechtem Verfahren berechnen

Caritas fordert höhere Regelsätze



Berlin, 18. September 2012. "Die Regelsätze müssen grundsätzlich so berechnet werden, dass sie den tatsächlichen Grundbedürfnissen der Menschen entsprechen", fordert Caritas-Präsident Peter Neher mit Blick auf die morgige Kabinettssitzung. Auf der Tagesordnung steht die Beratung über die Erhöhung der Regelbedarfe, die aufgrund der Entwicklung von Inflation und Löhnen erforderlich geworden ist und nach jährlicher Prüfung erfolgt. "Die geplante Erhöhung des Regelbedarfs ist ein rein formaler Vorgang", erinnert Neher. Doch damit sei die Grundsatzfrage nach einem bedarfsgerechten Regelbedarf nicht gelöst.

Die Forderung der Caritas setzt grundsätzlicher an. "Dringend nötig ist ein bedarfsgerechtes Verfahren für die Ermittlung der Regelbedarfe. Bei der Berechnung der Höhe des Arbeitslosengelds II muss darauf geachtet werden, dass den betroffenen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben möglich ist", macht Neher deutlich. Bei der Neufestsetzung der Sätze müsse dann eine andere Grundlage gelten. So dürften so genannte verdeckt arme Menschen nicht in die Vergleichsgruppe einbezogen werden, auf deren Grundlage der Regelsatz berechnet wird.

Hinzu kommt, dass im Regelsatz derzeit keinerlei "Luft" eingeplant ist. Doch diese Flexibilität hatte das Bundesverfassungsgericht angemahnt. "Es kann nicht sein, dass der Regelbedarf für Bedürftige so auf Kante genäht ist, dass keinerlei Spielraum mehr bleibt", so Neher. Nach Berechnungen der Caritas käme bei einer Neufestsetzung ein um mindestens 40 Euro höherer Regelbedarf zustande.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. September 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2012