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LEISTUNGEN/580: Verordnung zur berufsbezogenen Sprachförderung in Kraft (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Pressemitteilung vom 1. Juli 2016

Verordnung zur berufsbezogenen Sprachförderung in Kraft

Bessere Vergütung für Honorarlehrkräfte der berufsbezogenen Sprachförderung


Honorarkräfte der berufsbezogenen Deutschsprachförderung erhalten ab heute [1.7.2016] eine deutlich bessere Mindestvergütung. Der Kostenerstattungssatz, den der Kursträger für eine Person und Unterrichtseinheit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abrechnen kann (Gesamtkostenpauschale), wurde auf 4,14 Euro angehoben. Damit wird eine Mindestvergütung von 35 Euro sichergestellt. Zudem wird die Bewerkstelligung des Anfahrtsweges erleichtert: In Regionen, in denen kein regelmäßiger öffentlicher Nahverkehr zur Verfügung steht, hat der Kursträger die Möglichkeit, Fahrgelegenheiten zu organisieren.

Verbesserungen gibt es auch für Teilnehmende an den Kursen, die Kinder zu betreuen haben, oftmals Frauen. Sie können sich anfallende Kinderbetreuungskosten künftig erstatten lassen. Die Kursträger erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, Teilnahmeberechtigte zu beraten und bei der Organisation der Betreuung zu unterstützen.

Die neuen Regelungen sind Teil der heute in Kraft getretenen Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFÖV). Mit der Verordnung ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung als neues Regelinstrument für Menschen mit Migrationshintergrund verankert worden. Dieses richtet sich insbesondere an Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive, aber auch Arbeit- und Ausbildungssuchende, Personen im Berufsanerkennungsverfahren sowie Auszubildende. Mittelfristiges Ziel ist es, die Sprachförderung im Rahmen eines neuen "Gesamtprogramms Sprache" zu einem modularisierten System weiterzuentwickeln, um eine Sprachvermittlung aus einem Guss anbieten zu können.

Die berufsbezogene Sprachförderung des BMAS baut auf den Integrationskursen des Bundesministeriums des Innern als staatlichem Kernangebot zur nachhaltigen sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern auf. Sie dient dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Juli 2016
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Postanschrift: 11017 Berlin
Telefax: 030 18 527 2236
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Internet: http://www.bmas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2016

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