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LEISTUNGEN/586: Hartz IV fair berechnen - Regelbedarf auf Kante genäht (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 30. August 2016

Hartz IV fair berechnen

Regelbedarf auf Kante genäht


Berlin, 30. August 2016. "Der neue Hartz IV-Satz wurde nicht fair berechnet", kritisiert Caritas-Präsident Peter Neher den vorgelegten Entwurf eines neuen Regelbedarfsermittlungsgesetzes. "Langzeitarbeitslose haben ein Recht darauf, dass ihre vom Staat gewährte Grundsicherungsleistung auskömmlich für ein Leben in Würde ist und ihnen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Dafür setzt sich die Caritas ein", so Neher.

Doch zeigt sich am Beispiel der Energiekosten, dass der Regelbedarf nicht ausreichend ist. Berechnungen der Caritas, die aus dem tatsächlichen Verbrauchsverhalten von Hartz IV-Empfängern ermittelt wurden, haben ergeben, dass allein der Anteil für Strom rund zehn Euro über dem jetzt berechneten Wert liegen müsste.

Zudem dürften verdeckt Arme nicht als Teil der Ausgangsgruppe für die Berechnung der Grundsicherung genommen werden. Seröse Schätzungen haben gezeigt, dass viele Haushalte trotz geringer Einkommen keine Leistungen beantragen. Die Caritas hat wiederholt gefordert, Konsequenzen aus dieser Tatsache zu ziehen und die Referenzgruppe entsprechend zu bereinigen.

"Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2014 deutlich gemacht, dass Hartz IV-Empfänger eine Flexibilitätsreserve brauchen, um unerwartete oder außergewöhnliche Belastungen ausgleichen zu können. Doch erneut findet sich in den vorliegenden Berechnungen des Regelbedarfs keine Luft. Wie auch in den vergangenen Jahren ist er wieder auf Kante genäht", kritisiert Neher.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. August 2016
Deutscher Caritasverband e.V.
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Redaktion:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2016

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