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ORGANISATION/352: Geplantes Integrationsgesetz ist gutes Fundament aber nicht ausreichend (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 22. April 2016

Integrationsgesetz

Geplantes Integrationsgesetz ist gutes Fundament aber nicht ausreichend


Berlin, 22. April 2016. "Integration wird in den kommenden Jahren eines der zentralen politischen Themen sein. Wir begrüßen es daher, dass die Politik mit dem geplanten Integrationsgesetz ein positives Zeichen setzt", macht Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich des heutigen Treffens der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder deutlich. "Integration ist dabei kein Selbstläufer", so Neher, sondern erfordere von den Eingewanderten und der gesamten Gesellschaft viel Energie.

Die geplanten Verbesserungen beim Spracherwerb und beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende, Schutzberechtigte und Geduldete begrüßt der Deutsche Caritasverband (DCV) ausdrücklich. Positiv ist auch, dass für Asylsuchende und Ausländer, die diese Leistungen bisher erst nach langen Wartefristen erhalten wie beispielsweise Bürgerkriegsflüchtlinge, der Zugang zur Berufsausbildungsbeihilfe geöffnet werden soll. Diese Öffnung sollte zudem, anders als jetzt geplant, für den Bezug für BAföG gelten.

Dass Integration ohne die aktive Mitwirkung der zuwandernden Menschen nicht gelingen kann und ihnen daher auch Pflichten auferlegt werden, ist nachvollziehbar. Die Erfahrungen aus der Beratungsarbeit zeigen aber, dass Integrationsangebote in aller Regel gerne und freiwillig in Anspruch genommen werden. So liegt es meist nicht an einer fehlenden Bereitschaft zur Teilnahme, sondern an fehlenden Angeboten, wenn Asylsuchende und Schutzberechtigte nicht zeitnah entsprechende Maßnahmen besuchen. Dies belegen auch die teils monatelangen Wartezeiten. "Es muss daher weniger um die Androhung von Sanktionen gehen als vielmehr um das Verständnis, dass man gemeinsamen mit den Betroffenen nach der passenden Lösung sucht", betont Neher.

Mit den Themen Spracherwerb und Integration in den Arbeitsmarkt werden in den Eckpunkten zwei wichtige Punkte benannt, die für eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft unabdingbar sind. Doch Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden umfasst mehr. Ein Integrationsgesetz muss die soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe aller Migranten zum Ziel haben.

"Das geplante Gesetz allein reicht dafür nicht aus", macht Neher deutlich. Dazu gehört zum Beispiel auch die Interkulturelle Öffnung von Verwaltungen und sozialen Diensten oder die gleichberechtigte Förderung ausländischer Familien. Da in Deutschland Bildung immer noch stärker als in vielen anderen Ländern von Herkunft oder Status abhängt, sind zudem Maßnahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit erforderlich.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. April 2016
Deutscher Caritasverband e.V.
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Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2016

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