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RENTE/751: Hinhaltetaktik bei der Grundrente beenden (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 15. Mai 2020

Hinhaltetaktik bei der Grundrente beenden


Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Grundrente, der heute im Deutschen Bundestag verhandelt wird, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

"Es ist gut, dass die Grundrente endlich den Weg in das parlamentarische Verfahren gefunden hat. Es kann gar nicht oft genug bekräftigt werden: Von der Aufwertung niedriger Altersbezüge werden diejenigen profitieren, die jahrelang gearbeitet, Kinder erzogen, Angehörige gepflegt und dabei nur gering entlohnt wurden. Die Rede ist unter anderem von Pflegekräften, Erzieher*innen, Lieferant*innen oder Fachkräften im Einzelhandel.

Die Grundrente ist seit Langem überfällig - und das Argument fehlender Finanzierbarkeit, das aktuell gerne gegen ihre Einführung zum 1.01.2021 genannt wird, nur vorgeschoben. Gerade jetzt, wo an anderer Stelle über Bonuszahlungen für Pflegekräfte diskutiert wird, soll eine Aufwertung der Altersbezüge, die genau dieser Berufsgruppe zu Gute kommt, zu teuer sein? Das ist höchst widersprüchlich und kommt einer Hinhaltetaktik gleich.

Der vorliegende Gesetzentwurf kann dabei nur der Anfang sein. Die Grundrente muss an einigen Stellen dringend nachgebessert werden. Der SoVD fordert den Verzicht auf die vorgelagerten Einkommensprüfungen, Freibeträge unabhängig von der Anzahl der Grundrentenjahre und die Berücksichtigung von Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit als Grundrentenzeit.

Vor allem aber ist es wichtig, dass die Grundrente wie geplant in Kraft tritt und nicht weiter hinausgezögert wird."

Nachdem der Gesetzentwurf am 19. Februar 2020 vom Kabinett verabschiedet worden war, wurde die Grundrente zwischenzeitlich erneut zum Spielball der Koalitionsfraktionen. Der SoVD hatte zuvor mehrfach angemahnt, sie nicht dem Parteiengezänk zu opfern.

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Quelle:
Sozialverband Deutschland e.V.
Pressemitteilung Nr. 24/2020 vom 15. Mai 2020
Sozialverband Deutschland, Pressestelle
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Telefon: 030 72 62 22-129 | -140, Fax: 030 72 62 22-328
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Internet: www.sovd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2020

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