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MELDUNG/108: Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 2. Mai 2013

Menschenrechtsinstitut begrüßt Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt - zum 5. Mai



Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt das internationale Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zum Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen (UN-Sozialpakt) am 5. Mai 2013.

"Das Protokoll leistet einen bedeutenden Beitrag, um alle Menschenrechte in ihrer Unteilbarkeit und Gleichwertigkeit im nationalen wie im internationalen Bereich zu stärken", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Mit Inkrafttreten des Fakultativprotokolls können nun Einzelpersonen nach Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs vor dem Sachverständigenausschuss des UN-Sozialpakts Beschwerde gegen den eigenen Staat - sofern er das Fakultativprotokoll ratifiziert hat - einlegen.

Für Menschen in Deutschland stünde dieser Weg bisher nicht offen, so Rudolf weiter. "Das ist sehr bedauerlich, da Deutschland bereits seit Ende 2008 die Ratifikation des Protokolls ergebnislos prüft." Seit September 2009 ist die Zeichnung und Ratifikation des Fakultativprotokolls möglich. Im Rahmen des UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review, Deutsch "Universelles Periodisches Überprüfungsverfahren") vor dem UN-Menschenrechtsrat forderten erst kürzlich viele Staaten Deutschland zur Ratifikation des Fakultativprotokolls auf.

"Die Regierung sollte das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren, um die Ernsthaftigkeit ihres Engagements für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte nicht nur auf internationaler Ebene unter Beweis zu stellen", sagte Claudia Mahler, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts.

Deutschland ist seit 1973 Vertragsstaat des UN-Sozialpakts. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, beispielsweise das Recht auf Bildung und das Recht auf soziale Absicherung, gelten bereits seit 1976 in Deutschland. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begleitete den mehrjährigen Arbeitsprozess am Fakultativprotokoll und war abschließend bei den internationalen Verhandlungen über das Protokoll in Genf vertreten.


Das Institut hat 2011 ein "aktuell" zum Thema veröffentlicht:
Claudia Mahler: Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt - Warum die Ratifikation durch Deutschland notwendig ist:
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/aktuell/aktuell_2_2011.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Mai 2013
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2013